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Hi Leute, |
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jaja die Mädels... Da zwinkern sie einmal mit den Augen und schon steckt man mitten drin. (Kann ruhig zweideutig gelesen werden ) |
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Ja Ja so ist das. das musst du selber wissen ob du ihr den gefallen tuen millst, und den scheis auf dich nehmen willst. das ist dein ding. |
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puhhh - also erstmal ist die Frage, ob die Polizei auf dem Parkplatz überhaupt kontrollieren darf! Ist ja kein öffentlicher Straßenverkehr sondern ein Privatgelände wenn ich das nu richtig sehe! |
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Haarige Sache das....Wie Maks schon sagte!Is es ein Privatparkplatz-können sie dir nix!Is es aber kein privater,tja dann liegst du nicht ganz falsch mit deiner Vermutung! |
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Auf dem Parkplatz gelten die Verordungen der STVO, siehe die Schilder die immer an der einfahrt angebracht worden sind. Welche Strafe da auf dich zukommt, weiss ich nicht. Bist du selber noch in der Probezeit? |
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Ne das mit dem Privatparkplatz zieht nicht. Dafür hängen da ja immer die Schilder. |
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Hmm.. also ich kann nur für dich hoffen, dass du nicht mehr in der Probezeit bist, dann biste nämlich auch deinen Lappen los... |
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Wenn es bei euch beiden das erste mal war, dann duerfte in der Regel nicht so viel passieren. |
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ich glaube das mit dem privat parkplatz zieht nur wenn der abgesperrt ist also keine |
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Es geht nicht um privat oder nicht privat, sondern um die Definition "öffentlicher Verkehrsraum". Ein Gelände, auf das jedermann ungehindert und mit dem Eindruck dort nicht unberechtigt zu sein befahren kann, ist öffentlicher Verkehrsraum. So gehört z.B. das Parkhaus eines Einkaufszentrums zum öffentlichen Verkehrsraum, auch wenn man durch eine Schranke fahren muss. Der Stellplatz vor einem Wohnhaus ohne Bordstein direkt an der Straße ist hingegen kein öffentlicher Verkehrsraum. |
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Zitat: Ich hab in der fahrschule gelernt das es da auch nicht erlaubt ist zu fahren nur auf einem umzeunten privat gelände ! ist das richtig oder falsch ?
Zitat von walpurgis Der Stellplatz vor einem Wohnhaus ohne Bordstein direkt an der Straße ist hingegen kein öffentlicher Verkehrsraum. |
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Zitat: Das stimmt. hab mir letzte Woche einen mega bock erlaubt! Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. So wie du es schilderst, müsste gegen Euch beide ermittelt werden. Gegen deine Freundin, weil sie ohne FE gefahren ist. Gegen dich, weil du als Halter zugelassen hast, dass sie ohne FE gefahren ist. Beides ist nach § 21 strafbar. Das würde aber auch bedeuten, dass du in dem Schreiben als Beschuldigter geannt bist?! Zitat: Das ist einzelfallabhängig.Was meint ihr? SIE Führerschein ab 21?? Und ich Punkte?? Könnt mir ja mal schreiben womit ihr rechnet was für eine Strafe wir bekommen! Eine Geldstrafe oder Geldbuße ist zu erwarten. Außerdem kann es für jeden 6 Punkte geben. Wird nach Jugendrecht geurteilt (wie alt ist deine Freundin) sind Alternativstrafen drin, z.B. Sozialstunden. Das Gericht kann für deine Freundin außerdem ein Sperre für die Erteilung anordnen. Das StVA entscheidet zudem in eigener Zuständigkeit, wann und unter welchen Auflagen sie ihre FE machen darf. Aber wie schon von anderen geschrieben: Ersttäter; auf einem abgelegenen Parkplatz; das wird nicht viel kosten und eine gerichtliche Sperre ist nach meiner Erfahrung nicht zu erwarten. Was den Parkplatz angeht: Die vom Parkplatzpächter aufgestellten Schilder "Hier gilt die StVO" sind zwar nur ein frommer Wunsch des Eigentümers, aber er hat recht. Wenn der Parkplatz tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung zugänglich ist, ist er öffentlich tatsächlicher Verkehrsraum. Das heißt, alle Regeln sind anwendbar. Eine Rechtsschutzversicherung düfte für diesen Fall übrigens sinnlos sein. Die zahlen bei Vorsatz nicht. |
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Hu Hu, |
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Erstmal herzlichen Glückwunsch nachträglich (bezogen auf den Geburtstag ) |
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