Mega scheiße gebaut! - Seite 2

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  • | 01.10.2004 13:28

Lasst Euch anwaltlich beraten. Vorher zum Amtsgericht gehen. Dort gibt es eine Rechtsantragsstelle. Die erklären Euch, wie Ihr günstig an eine anwaltliche Erstberatung kommt.

Vorher solltet Ihr Euch nicht schriftlich zur Sache einlassen. Merkt Euch aber bitte, was Ihr anläßlich des Vorfalls den Polizeibeamten gegenüber gesagt habt.


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  • | 01.10.2004 13:37

walpurgis hat das ja schon super beschrieben mit dem öffentlichen verkehrsraum.

Hier der § 21:
StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis

nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das

Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

---------------------------------

Das heisst, ohne Jugendstrafe kann es teuer werden, dazu kommen ja noch die Punkte und die Nachschulung. Mit JG habt ihr vielleicht Glück wenn eurer Anwalt euere Reue darstellt und ihr zu erkennen gibt das ihr wisst was für einen Mist ihr gebaut habt. Dann eventuell Glück, aber die Punkte gibts auf jedem Fall, da es eine Straftat ist und von Amts wegen verhängt werden müssen.


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  • | 01.10.2004 18:55

Zitat:
aber die Punkte gibts auf jedem Fall, da es eine Straftat ist und von Amts wegen verhängt werden müssen.
Außer wenn das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt würde. Dann keine Punkte und keine Punkte-Folgen (§ 28 III Nr 1 +2 StVG). Das ist allerdings zugegebener Maßen nur ein Strohalm zum dran klammern.

Darum schreib ich immer "wenn" und "kann"... ;)


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  • | 01.10.2004 19:12

Küblböck is damals viel fester in die dicke Scheisse getreten und is dann aber sowas von billig davon gekommen.

Bezogen auf seine Tat und Strafe, fänd ich ne Strafe von mehr als 5euro für euch schon unfair. ;)


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  • | 01.10.2004 19:36

@Max: Genau das wollte ich auch schreiben. Ich würde mich einsichtig zeigen an Eurer Stelle und ganz unbedarft auf einen Herrn Kü.. aus Egg.. hinweisen. Im Gegensatz zu dem habt Ihr wenigstens keine Menschen gefährdet. :hut:

Bin mal gespannt was dabei rauskommt...Ich finde es einen Witz dass die Polizei einen Heel daraus macht. Es ist kein Unfall passiert und es war nicht auf der Strasse...


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  • | 01.10.2004 20:40

Zitat:
Zitat von Beast from the east
Bin mal gespannt was dabei rauskommt...Ich finde es einen Witz dass die Polizei einen Heel daraus macht. Es ist kein Unfall passiert und es war nicht auf der Strasse...
MMHHMM Muss denn erst immer was passieren??? Dann kann ich mir auch nen Offroader kaufen und über die Felder und Wiesen der Umgebung wild rumfahren, die mir nicht gehören oder auf anderen Parkflächen. Passiert ja nix und ist ja auch net auf der Strasse. Sorry aber die Einstellung teile ich nicht. Denn wenn, dann frag ich mich, warum ich den Schein gemacht habe.


@bullydog1984de: Bist du der Halter oder dein Vater????? Weil wenn ich das so lese, bekommt der Halter noch was auf die Mütze, und wenn du net der Halter bist, dann mal Prost Mahlzeit.

cu
schlaubie


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  • | 01.10.2004 21:41

:rolleyes:
na du....
ich hoffe doch das du da nicht alleine durch musst...denn das wäre mal echt scheiße...wenn dann muss deine "Freundin" auch konsequensen haben....denn die hat ja die scheiße überhaupt gebaut....

Ich hoffe für dich das du nicht der bist der das alles alleine ausbaden darf...
cu Golfmaus


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  • | 01.10.2004 22:40

ich kenne son fall irgendwo her.

Ich denke sie ein paar stunden soziale arbeit und ne verwarnung wenn bis jetzt sonst noch nix war.

aber du wirst mit nen paar punkten nich davon kommen den fall den ich kenne da war es 1 monat laufen.

(Er war nich mehr inne probezeit)

Das ganze liegt aber immer dran wie der richter drauf is


@Marks

es ist erst dann verkehrsrechtlich ein privat-parkplatz wenn er komplett fest umzäunt ist.

So hat der richter es damals ausgedrückt

@SCHLAUBIE
Wenn Du mit einem Offroad wild über Felder und Wiesen bretterst, machst Du diese kaputt...da muss man Unterschiede machen. Du verdrehst einem die Worte im Mund:rolleyes: Ich würde sagen dass jeder schon, bevor er den Führerschein hatte mal auf einem Parkplatz rumprobiert hat, also komm jetzt nicht mit dummen Sprüche. Oder ist das Dein Niveau?!?

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  • | 01.10.2004 23:06

Ich find das auch nich schlimm, ich meine, wer ist denn nicht mal mit Mama oder Papa aufm Parkplatz gefahren? Und obs jetz mama aufm beifahrersitz ist, oder der Freund... die hätten euch 10 € für die kaffeekasse abknöpfen sollen und fertig =)


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  • | 01.10.2004 23:09

Wenn Du pech hast nehmen die dir Deinen Lappen weg.
In Ibbenbüren auf dem Preussag Parkplatz hat ein Vater seine Tochter vor der Führerscheinprüfung üben lassen. Die Polizei hat die auch erwischt.
In der Zeitung stand damals das der Vater seinen Lappen abgeben mußte und das die Tochter 2 Jahre gesperrt worden ist.

Da Du Probezeit hattest kannst Du dich auf jeden Fall auf eine Nachschulung vorbereiten.

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  • | 01.10.2004 23:11

Zitat:
Zitat von Beast from the east
@SCHLAUBIE
Ich würde sagen dass jeder schon, bevor er den Führerschein hatte mal auf einem Parkplatz rumprobiert hat, also komm jetzt nicht mit dummen Sprüche. Oder ist das Dein Niveau?!?
Hab ich nie gemacht und bestimmt viele andere auch nicht. Man kann nicht von sich einfach auf andere schließen.....
Zum Thema: Klar hätte die Polizei da nichts weiter machen brauchen, denn meistens reicht in dem Moment der Schreck, das sie erwischt wurden.
Warscheinlich ist es einfach blöd gelaufen, nur damit muß man leben, wenn man sowas macht.


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  • | 01.10.2004 23:15

Ich seh das anders. Fahren lernen kann mann in der Fahrschule.
Dem Neuling tut mann eh keinen gefallen Ihn auf dem Parkplatz fahren zu lassen. Was soll er da lernen??? Anfahren??? Bremsen? Im kreis fahren???
Alles Quatsch. :boese: Der Fahrschulwagen fährt sich eh ganz anders. Jeder von uns hat meistens in einem fremden Wagen probleme. Ob es die Kupplung ist oder das Gas oder die Bremsen. Ist bei jedem Wagen anders.
Und rechts vor links kann ich auf dem Parkgelände nicht lernen.
Wenn das bei der Polizei durch geht, dann fahren bald die ersten Prüflinge mit Ihrem Pappa auf wenig befahrenen Straßen. Und im Fahrschulwagen hat der Lehrer die Möglichkeit einzugreifen. Im Privatwagen nicht. Und mann muß auch immer mit der Dummheit anderer rechnen.

Rumprobieren heisst nicht lernen...Lest die Post's mal richtig...

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