Nachts vor Polizei geflohen - Seite 2

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  • | 07.10.2004 21:00

die können deinem kumpel nix anhaben, sonst wären die nach 5 min bei ihm gewesen


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  • | 07.10.2004 21:23

Zitat:
Zitat von Six
Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Ich hätte per Lichthupe zurückgegrüßt und wäre weitergefahren :cool:
Ich auch!;)


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  • | 07.10.2004 21:27

So mal kurz einmisch... Lichthupe wird auch gern gegeben um Leute aufmerksam zu machen daß sie mit Nebel fahren ;o) und zum Thema Lichthupe und verboten. Wie verständigt man sich denn wenn man jemand vorbeilassen will oder auf rechts vor links im dunkeln der Situation halber verzichtet oder um jemanden auf etwas aufmerksam zu machen?


Mein Fall
Ich hab auch mal nen tollen Fall gehabt. Fahr nachts mit meinem Auto und hab mal zeitweise die Nebelschweinwerfer an. Kommt mir ein ziviler Passat entgegen und ich merk richtig wie die beiden Fahrer zu mir rüberschauen.Hab ich mir gedacht auwei machst Du Dich jetzt mal vom Acker. Problem war daß ich verkehrt in eine Einbahnstraße einbog ( erste Möglichkeit weg nutzen und mcih da ohne Licht hinstellen wollte ) und so halb drin gebremst hab. Und das schönste: Ich hatte die ganze Zeit einen VW Bulli grün/weiß hinter mir. Richtig scheisse. Zurück ging nicht. Vor auch nicht.
Was dann kam kennt Ihr ja: Führerschein, Fahrzeugschein, Perso, und ob ich weiß was ich grad getan hätte, und was doch die Schilder da bedeuteten ( hab auch genau erklärt ja ich weiß es und weswegen ich schnell weg wollte - die Wahrheit /s.o.) Dann muß ich aussteigen die krieschen um mein Auto schauen Plaketten und Ordner an, und auf einmal sagt der ja mitnehmen müssen wir den nicht. Der kann sowieso nicht mehr fahren während seine Kollegin die personalien checkt. Ich war leicht nervös und ach herrjeh was die mir jetzt können. Naja jedenfalls hab ich milliliterweise Kraftroff verloren. so daß unter auto ne grooooße Pfütze war und getropft hat. Dann hat er netterweise dahin geleuchtet und ich hab gesagt die starre Leitung hat was abgekriegt. so ein pech. Ja fahren geht nicht mehr.
So und wenn Ihr jetzt wissen wollt wie das ganze geendet hat: Sie haben mir die Personalien zurückgegeben ich hab gefragt und jetzt? Sie haben nix gesagt ich hab gesagt ich schaff den zu ner Tankstelle, und ob ich den Sprit beseitigen müßte meinten die ja und sind weitergefahren. Und als ich fragte ob ich jetzt Ärger krieg hat er mir nix gesagt. Und es kam nix. Also Auto zur Tanke, saubergemacht die Stelle, nachts um halb 2. mit Bus nach hause. Was meint Ihr wie froh ich darüber war. Nicht alle Polizisten sind böse ;o) Die waren sogar suuuuper nett.


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  • | 07.10.2004 21:38

Zitat:
Nicht alle Polizisten sind böse
Mein Reden :D


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  • | 07.10.2004 21:54

@Sir Andreas
Ist mal wieder typisch für dich was du hier vom Stapel lässt. Keine Ahnung, aber davon jede Menge. Frei mach dem Motto: wenn ich schon nichts weiss mach ich den Leuten wenigstens Angst.
Klar der Typ wird zu 700 Jahr Steineklopfen mit den Daltons verdonnert nur weil nen grün-weisses Auto die Lichthupe betätigt hat.


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  • | 07.10.2004 22:04

Klar der Typ wird zu 700 Jahr Steineklopfen mit den Daltons verdonnert nur weil nen grün-weisses Auto die Lichthupe betätigt hat.

das wär doch mal eine echte Strafe :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D

ach wenn die was gewollt hätten wären die eh längst bei ihm vorbei gekommen, ich denke die Lichthupe ist echt nur ein Zeichen gewesen zum langsameren fahren.

Die meisten Polizisten sind sogar recht nett, bis natürlich die bekannten Ausnahmen aber das gehört nicht in den threat.


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  • | 07.10.2004 22:36

@tigar,
lichthube zur kommunikation an einem problempunkt (zb. Kreuzung und jeder hat rechts vor links) ist nicht verboten, das ist in einem BGH Urteil festgeschrieben,
aber ein polizist,der dich auffordert zu halten mit lichthube ist verboten, da 1)andere Möglichkeiten bestehen und vor allem 2)er seine Dienstvorschrift hat wie Leute angehalten werden müssen. und bestimmt nicht mit Lichthube.

Aber wo wir grad beim Thema sind, hier einige interessante Urteile die bestimmt schon jeder Fahrer mal im Kopf hatte. hoffe sie interessieren euch:

1)Lichthupe zur Warnung vor Polizei
StVO § 16 Absatz 1 Nr. 2


Urteilsanforderungen bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Meßgerät LTI 20/20 TS/KM
GVG § 121 Absatz 2; StPO § 267; OWiG § 71 Absatz 1


3)Interessant für die Frage "Laserpistole":
Geschwindigkeitsmessung mit "Laserpistole" bei Dunkelheit
StVO § 3 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1


Die Geschwindigkeitsmessung bei Dunkelheit mit einer mit Leuchtpunktvisier versehenen "Laserpistole" ist bei Einhaltung der Einsatzgrundsätze für die Messung grundsätzlich zuverlässig.
OLG Oldenburg, Beschluß vom 05.03.1996 - Ss 497/95

So, hier noch 2 weitere nützliche Links die helfen etwas Licht ins dunkle zu bringen:
http://www.strafzettel.de/index.htm..?/content/1.htm
http://www.ratgeberrecht.de/urteile..tz/rl04967.html
dort sind viele Urteile drin, meist von OLG oder dem BGH


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  • | 07.10.2004 22:49

Na dann muß er sich absolut keine Sorgen machen :) *polofreak mein*


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  • | 07.10.2004 23:49

ergänzend zu nightwish:
ja, wenn man vor der polizei abhaut nennt man das "ignorieren von polizeichlichen signalen" (oder so ähnlich).
aber das setzt bestimmt kelle, blaulicht oder die leuchtschrift vorraus...

ich hatte meinen fahrlehrer danach mal gefragt und der hat in seinem schlauen buch nachgeschaut. alles in der zeit, in der ich noch rollerfahrer war :rolleyes:


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  • | 08.10.2004 10:29

Mir ist mal was passiert, da war ich spät abends auf dem Rückweg von Berlin nach Minden. fahre durch eine Baustelle durch, mit 100, wo 80 war. Hinter mir fährt ein dunkler Omega. Dann kommt mein Lieblingsschild, das weiße mit den grauen Streifen, und ich leg ne Schüppe Kohlen drauf. Dann kam wieder ne Baustelle, da sehe ich im Rückspiegel Blaulicht, bevor die aber auf einen KM ran sind, ist die Baustelle wieder vorbei, ich wieder Kapelle gemacht, ich war mir ja keiner Schuld bewust, weiß ich wem die hinterher fahren? Diesmal fahr ich aber nur 220 und das Blaulicht rückt näher, überholt mich und dann kam das bekannte Leuchtzeichen. Nanu denke ich, was is denn jetzt.
Man die waren sauer. Seit fast 100 KM Rasen wir mit Blaulicht hinter ihnen her...:boese:
Nach 20 Minuten hatten sie ihren Frust bewältigt, ich war in der Baustelle 100 gefahren, mußte irgendwie 35 Euro bezahlen oder so. Is auch nix weiter von gekommen, dieses "Lichtzeichen ignorieren" gilt ja auch nur, wenn unmissverständlich klar ist, das ich mit dem Licht gemeint war, das war ja nicht der Fall, wenn einer am Horizont mit Blaulicht fährt, denke ich mir nicht....oh die meinen mich bestimmt.


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  • | 08.10.2004 15:08

Zitat:
Zitat von Osnaman
Zitat:
Zitat von Six
Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Ich hätte per Lichthupe zurückgegrüßt und wäre weitergefahren :cool:
Ich auch!;)
Würd mir da auch kein Kop machen ! Wenn die wirklich scharf auf euch gewesen wären , wären die euch auch gefolgt !! Also ganz easy bleiben :cool::cool::cool::cool::cool:


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  • | 08.10.2004 15:25

Ihr könnt euch abregen. Kann nix passieren.
Wenn sie ein Verkehrsvergehen per Laser festgestellt hätten, dann hätten Sie euch sofort verfolgen müssen und vor allem anhalten. Jetzt haben sie keine
möglichkeit jemand anzuklagen. Weil: selbst wenn sie dem Halter ein Strafmandat schicken, wer sagt denn das der Halter gefahren ist???

Da kommt nix.


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  • | 08.10.2004 16:05

das ganze mal kurz:
ES PASSIERT GAR NICHTS!
Die netten grünen Leute müssen dich ANHALTEN.
Ich hatte schon 3 mal ein nettes rennen mit denen. Da kann nichts kommen. Wie wollen sie es dir beweisen? Nummernschild sagt gar nichts. Sie müssen ein Foto haben auf dem DU und das nummernschild drauf sind, sonst können die leute nichts machen.

mfg
Thorsten


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  • | 08.10.2004 16:20

aha..... =)


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  • | 08.10.2004 18:05

wenn dann hätten sie sofort zu euch kommen müssen ein paar tage später können sie dir nix mehr es sei den sie haben nen foto aber ab 60km/h naja nicht berauschendes.und anhalten dürfen sie euch nur mit kelle oder wie schon gesagt mit der stop polizei lightshow also keine angst einfach sagen ihr habt sie nicht als polizei erkannt

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