A-Verstoß in Probezeit - Seite 1

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  • | 10.10.2004 16:30

Fakt:
- Überholt im Überholverbot auf ner ganz normalen Landstraße (100 km/h). Begründung des Motorradpolizisten für das Überholverbot sind die einspurigen Einmündungen von den 2 Bauernhöfen. :rolleyes:

Frage:
- Kann man irgendwie das Aufbauseminar und die 2 Jahre Probezeitverlängerung umgehen?
Also ich fahre im Jahr locker über 20000 km und da kann es ja wohl mal vorkommen, dass man ein Schild übersieht.


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  • | 10.10.2004 17:15

Kann, darf aber nich :)
Wirste wohl nich vorbeikommen. Leider.


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  • | 10.10.2004 17:42

Och ich fahr so im Jahr 30.000km...da kann ich mir doch wohl einen Unfall mit Todesfolge erlauben, oder?:rolleyes::D

Das interessiert die doch einen feuchten Scheißdreck!


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  • | 10.10.2004 17:59

Tja was soll ich da sagen?

Pech gehabt!


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  • | 10.10.2004 18:07

Ne keine Möglichkeit.
Gut das Der grüne Kollege die den Lappen nicht weg genommen hat. Hier am Dörenther Berg nehmen sie Dir den Lappen sofort für 4 Wochen ab.
Da ist auch Überholverbot. Außerhalb geschlossener Ortschaften. Allerdings ist da 50.


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  • | 10.10.2004 18:15

Also erstmal ist da bestimmt nicht umsonst Überholverbot. Ich denke auch das du den erstmal los bist.....


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  • | 10.10.2004 18:34

Persönliches Pech, oder hättest du auch gesagt, das du 20.000 km im Jahr fährst und du das kind doch leider mal übersehen hast, kann ja vorkommen bei soviel km die man so fährt.

cu
schlaubie


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  • | 10.10.2004 18:42

super begründung :applaus: :boese: "ich fahr 20.000 km im jahr da kann das doch passiern" SOWAS DARF ABA NET PASSIERN AUCH WENN ES NUR EIN ÜBERHOLVERBOTSSCHILD WAR!!! :boese:


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  • | 10.10.2004 20:41

Zitat:
Zitat von el-loco
super begründung :applaus: :boese: "ich fahr 20.000 km im jahr da kann das doch passiern" SOWAS DARF ABA NET PASSIERN AUCH WENN ES NUR EIN ÜBERHOLVERBOTSSCHILD WAR!!! :boese:
warum regst du dich so auf, oder hast du noch nie ein schild übersehen?????


ich mein dafür kriegst du noch kein aufbauseminar, ich hatte sowas auch schon hinter mir

1. rote ampel (aufbauseminar) ca. halbes jahr nachdem diese uberhollverbot geschichte (wegen einem opa der mit 40 km/h am schleichen war und erlaubt waren 70 km/h) hab ich brief gekriegt und da stand das ich irgendwas besuchen sollte aber kein muß und das in den nächsten 2 mon wollen die gar nichts mehr von mir hören. und nach dem aufbauseminar wird man ja für fast alles gut gefi...


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  • | 10.10.2004 21:02

Aufbauseminar und Verlängerung sind in so einem Fall zwingend vorgeschrieben - § 2a II, III StVG. In aller Regel dauert es nach dem Bußgeldbescheid allerdings einige Zeit, bis die Anordnung für das Aufbauseminar folgt.


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  • | 10.10.2004 21:33

Also das ist wie Nightwish schon sagte in "StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe" geregelt. Danach sind die Folgen rechtlich vorgeschrieben, da gibt es keine Aussnahmen von wegen 20000km etc (ok, wenn deine Frau im Auto en Herzinfakt bekommt und du deshalb den Fehler machst wird der Richter sich das sicher überlegen ob er die Strafe gibt,aber im "Normalfall" ist es sicher)

StVG § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit regelt das Aufbauseminar. §6 die Ausführungsvorschriften.

Da du einen A-Verstoss begangen hast, wirst du erst den Anhörbogen bekommen (indem du natürlich Stellung nehmen kannst,die Tat zugibst etc).Da du aber von einem Polizeibeamten angehalten wurdest und wohl keine grosse Leugnisschancen hast wird das Bussgeldverfahren wohl eingeleitet. Dann bekommst du den Bussgeldbescheid (Einspruchsfrist 2 Wochen) und den zahlst du dann erstmal.Dann passiert meist lange nix weil in den meisten Landkreisen erst am Ende des Jahren einen Abgleich mit Flensburg gemacht wird, dort fällt dann auf das du innerhalb der Probezeit einen Verstoss begangen hast und dann bekommst du die Meldung dich innerhalb einer Frist zu einem Aufbauseminar bei einer speziell geschulten Fahrschule deiner Wahl ANZUMELDEN. Bis dann das Seminar gehalten wird,kann es nochmal lange dauern,nämlich so lange bis genug Teilnehmer angemeldet sind.
Nach Abschluss schickst du die Teilnahmsbestätigung an deine Behörde.

Das kannst du aber auch alles in §2a StVG nachlesen.
Hoffe ein wenig Licht in das "unbekannte" Prozedere gebracht zu haben. Bevor jetzt wieder einige aufschreien das es bei ihnen zeitlich anders gewesen wäre->
das ist immer möglich,aber die rechtliche Grundlage und Durchführung ist bundesweit gleich.


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  • | 11.10.2004 04:49

@ Nightwish einige Zeit is gut... hab zwar nich bei Überholverbot überholt aber bei mir hat die Nachhicht für ein Aufbau Seminar lockere 7 Monate gedauert. :-(


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  • | 11.10.2004 11:28

@AralKing
Der Trick liegt in der Datenübermittlung (§ 2c StVG).
Der Verstoß wird begangen. Dann dauert es etwas, bis der Bußgeldbescheid kommt. Der wird erst 14 Tage später rechtskräftig - es sei denn, man zahlt vorher.
Erst mit der Rechtskraft des Bescheids unterrichtet die Bußgeldstelle das Kraftfahrtbundesamt. Sobald das KBA widerum einen Eintrag in das Verkehrszentralregister vornimmt, wird von dort die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert. Dann erst wird von dort das Aufbauseminar angeordnet.

Bis zum Bußgeldbescheid dauert es schon seine Zeit. Und da ist nur eine "Behörde" beteiligt. Und bis die anderen das dann auch alle bearbeitet haben..... :rolleyes: ;)

Der Betroffene glaubt natürlich erstmal, dass er mit einem blauen Auge davon gekommen ist, weil in dem Bußgeldbescheid nichts von einem Aufbauseminar steht. Monate später kommt dann wieder Post. Insofern ist das Verfahren etwas hinterhältig ......



@Homerx2
Der § 6 StVG, die Ausführungsvorschriften, ist lediglich die Ermächtigung für bestimmte Regierungsinstitutionen bestimmte Rechtsverordungen erlassen zu dürfen (ganz im Sinne des Art. 80 GG). Ansonsten hilft der § niemandem wirklich weiter.... ;)=)


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  • | 14.10.2004 17:17

stimmt,hab da was verwechselt, danke für die Berichtigung! :)


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  • | 14.10.2004 20:37

Genau so wie von Nightwish beschrieben. Das ist echt hinterhältig. War bei mir auch so, hab den busgeldbescheid bekommen und hab mich gefreut wie nen Schneekönig das ich da nochmal drum rum gekommen bin und dann, bei mir nur ca. 2 monate später, kam der nächste Brief mit der Anordnung zur ASF. Tja, war mich heute morgen Anmelden, 350€ in Bar wollen die haben und jetzt heißt es abwarten der Fahrlehrer meldet sich bei einem wenn der Kurs voll ist. Das geht aber so wie das aussieht ziemlich schnell momentan, den als ich heute morgen da war standen die da schon fast schlange. Als ich letzte Woche angerufen hatte waren noch plätze in einem ganz anderen Kurs frei.
Naja, schöne scheisse ist das alles. Aber irgendwie ist man ja doch selber schuld, also jammern hilft eh nix. Also schnell in den sauren Apfel beissen und das ding schnell machen dann hat mans hinter sich.
MFG
Saerbecker

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