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sei doch froh wenn dein vadder den punkt bekommt |
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Immer dieses Bla Bla Bla |
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ja nightwish, dann ließ dir den Tread nochmal durch, das einzige was man hier behaupten könnte, wäre eine Gefährdung, und dann hätten sie ihn nicht wieterfahren lassen dürfen, haben sie es, ist es keine Gefährdung, und damit ist die BE aucvh nicht erloschen. |
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Sagt mal wisst ihr ob die Reflektoren ne Mindestgröße haben müßen? |
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@steppenwolf Es ist immer wieder das selbe, da ist irgendwas nicht eingetragen, und schon meinen die, die BE erlischt. Was das ´nicht weiterfahren lassen´ angeht: Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es im vorliegenden Fall durchaus denkbar, dass man ihn trotz Gefährdungsvariante weiterfahren lässt. Das liegt im Ermessen des einschreitenden Beamten und ist immer einzelfallabhängig. Wenn sie ihn haben weiterfahren lassen, werden sie ihre Gründe dafür gehabt haben. Und NOS kann sich glücklich schätzen. @Andrel Auch die Rückstrahler müssen bauartgenehmigt sein - Stichwort E-Zeichen. Die genau erforderliche Größe kann ich dir leider nicht nennen. |
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sorry wegen doppelpost! |
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@ furiouso |
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Zitat: seh ich genauso,habt ihr alles eingetragen?Zitat von furiouso Immer dieses Bla Bla Bla - hast doch gewußt, das es in.........steht schwarze rückleuchten sehen einfach geil aus und die dummen katzenaugen dahinten machen die ganze Optik kaputt,wie ich finde oder über die Tiefe wird doch auch immer gestritten und auch wenns verboten ist kurbel ich denn trotzdem nochmal runter,weil es einfach geil aussieht.....da interessiert mich die polizei herzlich wenig und wenn man so erst durchkommen kann,ist doch super aufregen kann man sich da zwar nicht,weil man riskiert es halt und wenn mann angehalten wird,muss man halt kooperieren,aber ich würd die sowieso bald wieer abmachen @HansWurst dr.nos bekommt ja auch einen punkt nicht nur der vater ......mich würde es auch ärgern,wenn ich der vater wäre,aber dann müssen die das halt umtragen |
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Das mit dem Punkt ist ganz einfach, dein Vater bekommt einen Anhörungsbogen zugeschickt. Da musst du deine Daten als Fahrer eintragen und dazu schreiben, dass dein Vater davon nichts wußte. Schon bekommt dein Vater weder Geldstrafe noch Punkte. Habe ich bei meiner Ma genauso gemacht und die hat auch keine Punkte und so bekommen. Musst du der Polizei nur glaubhaft versichern... |
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Ja nightwish, du hast völlig Recht, das ist immer Ermessenssache, nur ermessen sie dich weiterfahren zu lassen, Kann die BE auch nicht erloschen sein. |
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Zitat: Und genau da behaupte ich das Gegenteil - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem wäre das "nicht weiterfahren lassen" nach deiner Argumentation keine Ermessenssache mehr, sondern eine zwingende Folge.ermessen sie dich weiterfahren zu lassen, Kann die BE auch nicht erloschen sein Die Untersagung der Weiterfahrt nach festgestelltem Erlöschen der BE ist eine Verfügung, die entsprechend diesem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt. Da ist es IMHO problemlos zu rechtfertigen, warum das Fahrzeug trotz erloschener BE nicht an Ort und Stelle aus dem Verkehr gezogen wird. Entscheidend ist für diese Verfügung (oder ihr Unterbleiben) meines Erachtens nicht, dass die BE erloschen ist, sondern warum sie erloschen ist. Das geht allerdings jetzt sehr in die Tiefe.... Aber im Recht kann man ja geteilter Meinung sein und das ist auch gut so. Wir haben uns etwas vom Thema entfernt... und sollten dahin vllt. mal zurückkehren?! |
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Danke @nightwuisch |
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