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Also als ich den Threadtitel gelesen habe dachte ich erst es ginge darum das wen die Karre stillgelegt wurde. Das ist natürlich ärgerlich mit dem Punkt aber deswegen so ne welle |
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Sau ärgerlich die Sache, ich komme ja auch aus Lingen aber eigentlich sind die doch garnicht so hart hier . Konntest du denn nicht mit den reden, meiste Zeit bekommt man doch erst nur ne verwarnung . |
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Der "Trick" wäre wohl einfach zu behaupten, Du hättest die Lampen erst nach Fahrzeugübergabe durch Deinen Vater montiert, auf diese Art und Weise hätte er sich keines Vergehens schuldig gemacht... |
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Zitat: Genau... ich weiss selbst was ich für nen Risiko eingehe wenn ich ohne Eintragung oder ähnliches rumfahre und hätte auch selbst die Konsequenzen tragen müssen... Ich habe dies mit meinem Roten Cinq so gemacht. Bin zum Glück nicht erwischt worden. Wäre ich erwischt worden wäre es ebenfalls meine eigene Schuld gewesen.Zitat von Dr.nos Zitat: du bist wie immer der tollste,wenn man dazu nichts weiss,sollte man nicht postenZitat von Rico Wenn ich ehrlich bin: Selbst schuld. Steht nicht umsonst in der ABE.Und zum Thema schwarze Rückleuchten. Im nachhinein fand ich die von meinem Cinq nämlich auch viel zu dunkel. Das merkt man erst wenn man mal nachts auf der Autobahn liegenbleibt und dann nachm Warndreieck aufstellen zurück zum Wagen geht. Ausserdem war das ganze meine Meinung. Erwartest du jetzt Mitleid oder was sollte dieser Thread bewirken. Ich habe meine Meinung geäussert und wenn du damit nicht klar kommst: Dein Pech. |
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sei froh das es nur ein punkt ist,normal fall sind drei punkte.für führen von einem fahrzeug ohne beriebserlaubnis.und sowas reicht schon als grund zur stilllegung. |
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packt euch doch die strahler in´s Handschuhfach. und wenn´s jemand bemängelt, klebt ihr die eben gerade auf.. |
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Ein Kumpel hat deswegen 3 Punkte bekommen!!! Haste doch Glück gehabt! |
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Zitat: Spielt keine Rolle, denn es gibt eine Halterverantwortlichkeit. Die Frage ist, ob der Vater überhaupt Halter ist?! Wer im Fz-Schein eingetragen ist, ist nicht immer zwingend auch der Halter Der "Trick" wäre wohl einfach zu behaupten, Du hättest die Lampen erst nach Fahrzeugübergabe durch Deinen Vater montiert, auf diese Art und Weise hätte er sich keines Vergehens schuldig gemacht... Schau mal... hier oder hier Das ist kein "Trick", sondern schlicht und einfach eine Regelung, die sich aus der Rechtsprechung ergibt. Man wird dir vermutlich Erlöschen der BE vorwerfen. Das gibt dann drei Punkte. Ein anderer passender Verstoß, der nur einen Punkt gibt, ist mir nicht bekannt. Die Polizei entscheidet nicht über die Punktevergabe, also gibt es in der Hinsicht auch keine Augenzudrückerei. Hat der Beamte bei der Kontrolle etwas von Anzeige gesagt? War der, bei dem du die Mängelkarte abgeben hast, bei der Kontrolle auch anwesend? Wenn beides ´nein´, würde ich erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt. "I suffered a great many catastrophes in my life, most of them never happend." |
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hab mir die strahler bei einer werkstatt ankleben lassen und dann einen stempel von denen auf die mängelkarte bekommen,dass das wieder in Ordnung ist und dann habe ich den wisch zur polizei geschickt |
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Lies nochmal die Links.... Zitat: Klingelt´s?
Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt. Das Eigentum des Fahrzeuges (oder die Person, die im Fz-Schein steht) dient zwar als Anhaltspunkt, ist aber nicht entscheidend. |
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schon mal drüber nachgedacht ob der vieleicht meint du sollst mal dein portemone ein bisschen öffnen |
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Ich weis auch gar nicht wieso du dich so aufregst! |
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Em, die BE erlöscht, wenn Verkehrsteilnehmer gefärdet werden, ist das der Fall, wäre es von den Polizisten unverantwortlich gewesen dich weiterfahren zu lassen. Lassen sie dich weiterfahren, bist du keine Gefährdung, dann kann die BE auch nicht erloschen sein. |
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@Steppenhund |
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