mir reichts! - Seite 2

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    Gulliausweicher


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  • | 17.10.2004 13:15

Also als ich den Threadtitel gelesen habe dachte ich erst es ginge darum das wen die Karre stillgelegt wurde. Das ist natürlich ärgerlich mit dem Punkt aber deswegen so ne welle :D:D
Davon ab kann ich mir absolut nicht vorstellen das man da nen "Trick" anwenden kann das man keinen Punkt bekommt. Aber nun....


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  • | 17.10.2004 13:23

Sau ärgerlich die Sache, ich komme ja auch aus Lingen aber eigentlich sind die doch garnicht so hart hier . Konntest du denn nicht mit den reden, meiste Zeit bekommt man doch erst nur ne verwarnung .


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  • | 17.10.2004 13:25

Der "Trick" wäre wohl einfach zu behaupten, Du hättest die Lampen erst nach Fahrzeugübergabe durch Deinen Vater montiert, auf diese Art und Weise hätte er sich keines Vergehens schuldig gemacht...

Abgesehen davon: Design schön und gut, aber bist Du schon einmal nachts auf ein Auto ohne Rückstrahler zugefahren, am besten ein schwarzes in einer unbeleuchteten Straße? Unverantwortlich meiner Meinung nach...:(


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  • | 17.10.2004 13:38

Zitat:
Zitat von Dr.nos
Zitat:
Zitat von Rico
Wenn ich ehrlich bin: Selbst schuld. Steht nicht umsonst in der ABE.
du bist wie immer der tollste,wenn man dazu nichts weiss,sollte man nicht posten;)
Genau... ich weiss selbst was ich für nen Risiko eingehe wenn ich ohne Eintragung oder ähnliches rumfahre und hätte auch selbst die Konsequenzen tragen müssen... Ich habe dies mit meinem Roten Cinq so gemacht. Bin zum Glück nicht erwischt worden. Wäre ich erwischt worden wäre es ebenfalls meine eigene Schuld gewesen.
Und zum Thema schwarze Rückleuchten. Im nachhinein fand ich die von meinem Cinq nämlich auch viel zu dunkel. Das merkt man erst wenn man mal nachts auf der Autobahn liegenbleibt und dann nachm Warndreieck aufstellen zurück zum Wagen geht.

Ausserdem war das ganze meine Meinung. Erwartest du jetzt Mitleid oder was sollte dieser Thread bewirken. Ich habe meine Meinung geäussert und wenn du damit nicht klar kommst: Dein Pech.


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  • | 17.10.2004 14:30

sei froh das es nur ein punkt ist,normal fall sind drei punkte.für führen von einem fahrzeug ohne beriebserlaubnis.und sowas reicht schon als grund zur stilllegung.
und wenn ich die strahler ablasse ,riskiere ich ja ne stilllegung.oder?irgendeinen grund wird es ja haben warum die dransollen.


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  • | 17.10.2004 14:37

packt euch doch die strahler in´s Handschuhfach. und wenn´s jemand bemängelt, klebt ihr die eben gerade auf..
Ob man denn ohne eine Strafe wegkommt ist Glückssache aber ein Versuch Wert.


Ein Glück das bei mir die ollen Strahlen mit in den Rückleuchten drinn sind, dafür hab ich aber ganz andere Sorgen =)

  • Sven
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  • | 17.10.2004 14:55

Wenn Euch dann einer drauffährt, habt ihr n ganz anderes Problem... und bei so einem dunklen Auto, wo das einzige, was noch hervorsticht, die silbernen Felgen sind, verstehe ich die Polizei da wohl, dass sie so ein Fahrzeug anhalten.
Ich habe selber an meinem roten die Reflektoren hinten dran, schön sieht´s nicht aus, aber wenigstens ist es nach Vorschrift und ich bekomme keinen Ärger, wenn mir irgendwer draufbrettert. Habe selber einen Kumpel, der damit üble Bekanntschaft gemacht hat.


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  • | 17.10.2004 17:24

Ein Kumpel hat deswegen 3 Punkte bekommen!!! Haste doch Glück gehabt!


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  • | 17.10.2004 19:04

Zitat:
Der "Trick" wäre wohl einfach zu behaupten, Du hättest die Lampen erst nach Fahrzeugübergabe durch Deinen Vater montiert, auf diese Art und Weise hätte er sich keines Vergehens schuldig gemacht...
Spielt keine Rolle, denn es gibt eine Halterverantwortlichkeit. Die Frage ist, ob der Vater überhaupt Halter ist?! Wer im Fz-Schein eingetragen ist, ist nicht immer zwingend auch der Halter =)

Schau mal...
hier
oder hier

Das ist kein "Trick", sondern schlicht und einfach eine Regelung, die sich aus der Rechtsprechung ergibt.

Man wird dir vermutlich Erlöschen der BE vorwerfen. Das gibt dann drei Punkte. Ein anderer passender Verstoß, der nur einen Punkt gibt, ist mir nicht bekannt. Die Polizei entscheidet nicht über die Punktevergabe, also gibt es in der Hinsicht auch keine Augenzudrückerei.

Hat der Beamte bei der Kontrolle etwas von Anzeige gesagt? War der, bei dem du die Mängelkarte abgeben hast, bei der Kontrolle auch anwesend? Wenn beides ´nein´, würde ich erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt.

"I suffered a great many catastrophes in my life, most of them never happend." :)


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  • | 17.10.2004 19:16

hab mir die strahler bei einer werkstatt ankleben lassen und dann einen stempel von denen auf die mängelkarte bekommen,dass das wieder in Ordnung ist und dann habe ich den wisch zur polizei geschickt

zu dem "trick"; dass ich den punkt bekomme ist mir klar,aber man kann es irgendwie so machen, dass mein vater keinen bekommt obwohl er halter des autos ist


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  • | 17.10.2004 19:32

Lies nochmal die Links....

Ach, ich schreibe es einfach nochmal:

Zitat:
Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt. Das Eigentum des Fahrzeuges (oder die Person, die im Fz-Schein steht) dient zwar als Anhaltspunkt, ist aber nicht entscheidend.
Klingelt´s?


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  • | 17.10.2004 23:56

schon mal drüber nachgedacht ob der vieleicht meint du sollst mal dein portemone ein bisschen öffnen:rolleyes:
das is nämlich keine seltenheit


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  • | 18.10.2004 00:26

Ich weis auch gar nicht wieso du dich so aufregst!

Du hast doch gewusst, dass du die Rückstahler hättest aufkleben müssen, stand ja schlieslich auch in den Papieren zu den Rückleuchten! Du hast es nicht gemacht, die Polizei hat es gemerkt und gut ist!

So funktioniert das Spiel mit den "Grünen!" nunmal! Mal verliert man und mal gewinnen die anderen ;)

Dir war ja wohl auch im vornherein klar, was die als Strafe blüht, oder? Also nicht immer über die Polizei meckern, sondern sich vielleicht mal an die eigene Nase packen! Gibt nunmal Regeln an die man sich halten muss!

Und würdest du es lustig finden, wenn du auf jemand mit deinem Auto auffährst, nur weil dein Vorderman meinte dein Auto würde ohne Rückstrahler besser aussehen :boese:

MFG

HAIDUK


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  • | 18.10.2004 08:03

Em, die BE erlöscht, wenn Verkehrsteilnehmer gefärdet werden, ist das der Fall, wäre es von den Polizisten unverantwortlich gewesen dich weiterfahren zu lassen. Lassen sie dich weiterfahren, bist du keine Gefährdung, dann kann die BE auch nicht erloschen sein.
Es ist immer wieder das selbe, da ist irgendwas nicht eingetragen, und schon meinen die, die BE erlischt.


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  • | 18.10.2004 15:13

@Steppenhund
Schon mal in Betracht gezogen, dass es noch mehr Gründe gibt, warum ein BE erlöschen kann?! Darüber hinaus gibt es auch noch den "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel".

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