Klärung der "Alu-Heckflügel-Frage" - Seite 3

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  • | 12.11.2004 22:13

übrigends liegt das Verbot für die Heckflügel schon fast ein Jahr beim TÜV vor.

es wurde aber auch schon eine Gegenklage eingereicht wegen eben zB den Fahradträgern, die haben nähmlich den gleichen Effekt
zudem müßte die Polizei jeden mit Fahradträger anhalten, wo kein Fahrad dran hängt, denn die dürfen ja nur für den Zweck montiert sein.
Und soweit ich weiß , gilt dies auch für die Dachboxen

Bescheuertes Deutschland

Zitat:
Zitat von Cent
*Steppenhund*

Es geht nicht um Autos im Orginalzustand, sondern um Bautechnische veränderungen. Einfach 07er geht nicht.
Hier hast Du mal die voraussetzungen zur erteilung solcher Nr.:Forum 07er Kennzeichen.

Hier nochmals ein Bericht über 07er Kennzeichen:
07er Vorschriften.

Also zur erteilung dieser Kennzeichen ist ein Tüv Gutachten notwendig um das Fahrzeug zuzulassen auf die Sonderkennzeichen.
Was nicht in dem Bericht steht, jeder Technische Prüfdienst dem das Fahrzeug durch die Behörde (Polizei) zwangsvorgeführt wird kann diesen Bericht zur einsicht anfordern. Sollte der Zustand des Fahrzeuges von diesem Bericht abweichen, kann und wird das Fahrzeug für verkehrsuntauglich bewertet und die Betriebserlaubnis erlischt und die Kennzeichen auch.
Wenn solch ein Flügel an einem schon 20 Jahre altem Auto montiert ist (Auch wenn ich keinen Kenne wo das ausehen würde) und mann bekommt nach der Montage seine Roten 07er zugeteilt hat mann keine Probleme.
Aber es ist in keinem Fall so das mann Sich 07er Kennzeichen holt und dann umbauen kann wie mann will. Im gegenteil. Und fahren darf mann mit dem Fahrzeug auch kaum noch.
Nicht ganz richtig ... Die ganzen Zulassungsvorschriften für 07er sind von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich !
ZB Im Landkreis DH ist ein TÜV-Gutachten bzw eine Vorführung nicht notwendig ...
Ich kann (laut Aussage der Zulassungsstelle und der örtlichen Polizei) bauen was ich will
:D solange mir keine akute Verkehrsgefährdung unterstellt werden kann ...
Ich fahre eine modifizierte Supersprint Gruppe A Wettbewerbsanlage (Kenner wissen was das bedeutet) und wegen dieser Lapalie kann mir keiner was ...
Man darfs halt mit dem Rumfahren nicht übertreiben ... ich denke mal, das das deinem Kumpel die Nummer gekostet hat ??

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  • | 06.12.2004 07:19

Zitat:
Zitat von Steppenhund
Was soll die Aufregung? Mach ich mir halt einen aus 4571.
Gefährdung? Das muß mir mal einer zeigen, dafür müsste ich mich ja auf den Kofferraum eine vorbeifahrenden Wagens werfen, dann erde ich eh vom nachfahrenden überrollt.
Ich denke da sitzen mal wieder viel zu viele Leute unnütz in Ämtern herum die mit neuen dummen Beschlüssen ihren Arbeitsplatz rechtfertigen. Mein Tip: alte Karre kaufen, mit 07er Nr. gibts keinen Schein, und damit auch keine Eintragung.
Da kann man mal sehen, dass Du nicht so unheimlich viel Ahnung zu haben scheinst.
Man wird nicht überfahren, man wird in Falle eines Unfalles aufgeladen und im ungüstigsten Fall (je nach gef. Geschwindigkeit) über den Wagen hinweg geschleudert.
Anschließend wird man dann vom Heckspoiler filetiert. Super! Mach Du Dir ruhig einen aus Edelstahl, mal sehen, wie lange DU damit rumfährst.
Mit 07er- Nummer wird Dir die Karre sofort stillgelegt, denn auch für die gilt der § 23 StVO, außerdem wird Dir Dein 07er-Kennzeichen entzogen, denn Veränderungen sind an solchen Fahrzeugen unzulässig!

ehm..
will keine größeren diskussionen wieder vom zaun brechen. aber durch das was ich in meinen tuningweg erlebt habe..und ich sage es euch, das war echt nicht schön oder gar einfach!
habe ich es geschafft meinen flügel ganz legal eintragen zu lassen..
inkl segen von polizei und allem drum und dran.
aber die sache war nicht grade billig und geht nicht überall (automarke)..

habe die ganze story mal dokumentiert. bei bedarf kann ich sie posten


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  • | 11.01.2005 22:49

Du hast aber schon kapiert, dass dieser Eintragung nachträglich die Grundlage entzogen wurde und du den Flügel abbauen musst, oder ?

ja schon klar.. ich habe mit meinen tüv-verständigen und der hiesigen polizei sogar drüber diskutiert. nachdem ich auf einem testgelände/rennstrecke war mit dem TÜV

nur mein flügel ist nicht aus alu, sondern aus carbon und weisst keinerlei schmale gräte oder scharfe kanten auf, er ist auch innerhalb des rahmenprofils und steht nirgends über.


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  • | 11.01.2005 22:53

Wird gleich gehandhabt wie die Alu-Flügel.

Obwohl... nee, is schon klar, dass der TÜV mit dir auf die Rennstrecke geht und dir dann hinterher eine Ausnahmegenehmigung erteilt...

davon weiß der TÜV, die Zulassung und die Polizei (darunter der POK) hier in Hessen nichts. Von Carbon steht nichts in dem Brief und ich war damit sogar auf einem Testgelände für Prototypen um die Eigenschaften des Flügels zu begutachten lassen... alle anforderungen sind ausreichend sicher erfüllt!

Wie gesagt, wollte keine große Diskussion vom Zaun brechen. War Summasumarum ein hoher Kostenaufwand,aber keine bemächtigte Institution hatte seine bedenken damit. Und das reicht mir.


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  • | 11.01.2005 23:11

Schön. Ich will darüber nämlich eigentlich auch nicht mehr diskutieren. Hatte eigentlich gehofft, dass die Sache geklärt und das Thema nun durch wäre.


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  • | 12.01.2005 00:23

Poste die Story doch einfach mal, wenn es geht mit Fotos.

Als Moderator für Optik und Komfort betreffende Modifizierungen in einem MX-5 Forum habe ich auch manchmal damit zu tun - eben dann wenn Fragen kommen.

Und ich werde ungern überrascht. ;)

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