Drinegnd


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  • | 15.12.2004 17:13

Ich hab folgende frage, ich hab bei mir nen abgemeldetes auto innner garage stehen, tüv is im november runter. ich muss jetzt das auto irgend wie zum tüv hinkriegen. wie mache ich das am besten???? Trailer hab ich net und rote kennzeichen bekomm ich net.
Oder weiß jemand wie ich da sons den TÜV neugemacht bekomm????

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  • | 15.12.2004 17:15

5 Tages Kennzeichen von der Versicherung


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  • | 15.12.2004 17:25

Jup...Kurzzeitkennzeichen.;)

Is immer die beste Lösung. Auf keinen Fall ohne Nummern! Da nimmt sich im Extremfall keine Versicherung was von an. Und es könnte sein, dass nichtmal die andere zahlt, wenn du keine Schuld hast. Also vorsicht.


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  • | 15.12.2004 17:31

5 tageskennzeichen geht nur mit tüv.... und tüv is im november runter

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  • | 15.12.2004 17:32

Zitat:
Zitat von 86c-heitzer
5 tageskennzeichen geht nur mit tüv.... und tüv is im november runter
Seit wann brauch man dafür TüV??!


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  • | 15.12.2004 17:32

5tage geht auch ohne tüv! ich habe damals regelmäßig 5tages kennzeichen geholt damit ich zu den verschiedenen tunern fahren konnte um alles eintragen zu lassen!


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  • | 15.12.2004 17:33

Ich frag morgen nach... zu mir ham se gesagt geht nur mit....

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  • | 15.12.2004 18:33

sagen tun die immer viel...bis man ihnen geld unter die nase reibt :D

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  • | 15.12.2004 18:36

du kannst den auch so abschleppen wenn der nicht angemelde3t ist, weil der wagen ist dann über den vorderen versichert habe ich auch schonmal gemacht ....habe es extra bei der versicherung nachgefragt


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  • | 15.12.2004 18:44

Zitat:
Zitat von Thomas Vectra a
du kannst den auch so abschleppen wenn der nicht angemelde3t ist, weil der wagen ist dann über den vorderen versichert habe ich auch schonmal gemacht ....habe es extra bei der versicherung nachgefragt
Da wär ich aber vorsichtig. Das ist nämlich kein Abschleppen, sondern nur schleppen. und das musst du anmelden. ich glaub sogar beim Amt.
Abschleppen ist im Notfall, der kürzeste Weg zur Werkstatt oder nach Hause.
Aber einfach ein Auto hin und her ziehen darf man nicht.
geh doch zu deiner alten versicherung und sag du willst ihn wieder zulassen.
Mit der deckungskarte kannst du dann die TüvFahrt durchführen.


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  • | 15.12.2004 18:45

Nimm einfach die Schilder von nem angemeldeten Auto wenn der TÜV nich zu weit weg is!


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  • | 15.12.2004 18:57

Zitat:
Zitat von Schratze
Nimm einfach die Schilder von nem angemeldeten Auto wenn der TÜV nich zu weit weg is!
Und dann posteste hier wie der TÜV darauf reagiert hat.
Er wollte Hilfe haben und nicht seinen Führerschein verlieren!!!


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  • | 15.12.2004 19:05

also ich hatte auch keine probs ohne tüv nen kurzzeitkennzeichen zu kriegen... mir hat man gesagt das wäre das gleiche wie ne rote nummer... also keine probleme! hab der versicherung gesagt das ich kein tüv hab und nichts eingetragen und ich deswegen zum tüv wollte... war überhaupt kein problem... aber mach das auf jeden fall bei der versicherung bei der der wagen auch angemeldet werden soll... das ist es auf jeden fall billiger eventuell sogar fast umsonst... hatte es leider falsch gemacht und hab 75 flocken dafür hingelegt...


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  • | 15.12.2004 22:29

Kurzzeitkennzeichen sollten kein Problem sein. Für genau solche Fälle gibt es die schließlich. Aber einen Versicherungsnachweis musst du mitbringen.

Zitat:
Nimm einfach die Schilder von nem angemeldeten Auto wenn der TÜV nich zu weit weg is!
Davon möchte ich dringend abraten. Das sind Straftaten: Kennzeichenmißbrauch und Urkundenfälschung.

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