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Zitat: Der Begriff der "Toleranz" in deinem Link ist im Zusammenhang mit diesem Thread etwas mißverständlich.blubber postete: EDIT: Hab gerade den Link zu dem Bericht gefunden. Also eigentlich bezieht sich die Toleranz demnach auf das Auslösen des Blitzes... Man kann das in zwei Bereiche aufgliedern: 1. Einschreitschwelle / Meßschwelle Das ist lediglich der Wert, ab dem die Kamera auslöst und darum ging es in dem Link. Zum Beispiel kann es sein, dass 50 km/h erlaubt sind, aber das Gerät erst bei 64 km/h auslöst. Damit fallen automatisch alle Fahrer raus, die bis zu 63 km/h schnell fahren. Das kann Verhältnismäßigkeitsgründe haben oder schlicht und einfach als "Toleranz" bezeichnet werden. Wie groß die Differenz zwischen der erlaubten Geschwindigkeit und dem Auslösewert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer misst, Polizei oder Kommune, und welche Vorgaben gibt es. Zumindest bei der Polizei kann auch das Ziel der Überwachung mitentscheidend sein. Daher kann es auch innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises ganz unterschiedliche Meßschwellen geben. 2. Toleranzabzug Davon ganz unabhängig wird vom gemessenen Wert noch eine Toleranz abgezogen. Also dann, wenn das Gerät ausgelöst hat. Die Höhe des Toleranzabzuges hängt u.a. vom verwendeten Gerät und von der gemessenen Geschwindigkeit ab. Grob gesagt kann man folgende Werte abziehen: Bis zu gemessenen 100 km/h: 3 km/h Abzug Ab 101 km/h: 4 km/h Abzug. |
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