muss ich heckwischer austragen lassen??? - Seite 1

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  • | 28.01.2005 16:20

frage lieber vorher nicht das ich wieder ein aufn sack kriege!!!
wollte bei meinem polo den heckwischer abmachen ,da der sowieso nicht mehr funktioniert, dann mit so einer verschraubblende das loch zumachen muss ich das jetzt dann austragen oder nicht?
suche schon lange eine heckscheibe ohne loch gab es mal beim polo 2 coupe serie muss das dann auch wieder irgendwie vermerkt werden?


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  • | 28.01.2005 16:52

also bei mir ist der Heckwischer auch ab... und ich hab nix eingetragen oder so... war damit auch beim TÜV.. das muss gehen


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  • | 28.01.2005 16:52

Wenn der Heckwischer serienmäßig am Fahrzeug verbaut ist muss man ihn laut Tüv/Dekra austragen lassen.

Ob es wirklich im Nachhinein jemanden interessiert ist was anderes, fahre schon über 2 Jahre ohne rum und ohne austragung


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  • | 28.01.2005 16:59

Richtig. Der Fahrzeughersteller hat den Scheibenwischer vorgesehen, um eine freie Sicht nach hinten zu gewährleisten. So wurde das Fahrzeug genehmigt und der Scheibenwischer ist Teil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Soviel zur Begründung. Ob sich jemals jemand daran stören wird, ist eine andere Frage.


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  • | 28.01.2005 17:02

@walpurgis: Ach was bin ich immer froh, das wir dich hier im Forum haben :applaus:


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  • | 28.01.2005 17:06

das stimmt allerdings! arbeitest du zufällig bei der Dekra?


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  • | 28.01.2005 17:37

@ walburgis

mein tüvmann hatte da garnichts dazu gesagt,es steht ja nirgendwo ein heckwischer eingetragen und wenn der zweite aussenspiegel dran ist....?!
genauso als die schlösser entfernt wurden:"das ist deine angelegenheit wie du dein auto abgeschlossen bekommst" wobei mir die jungs vom tüv steinfurt sagten als ich da nachgefragt habe."nee nee das geht nicht,warum wollen sie sowas machen und nicht so lassen wie es ist"


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  • | 28.01.2005 17:42

Zitat:
es steht ja nirgendwo ein heckwischer eingetragen und wenn der zweite aussenspiegel dran ist....?!
Hmmm, ich hätte jetzt gedacht, dass meine Antwort soweit verständlich gewesen wäre...

P.S. Wir haben gerade ein Fahrzeug bei uns auf dem Hof stehen, welches wegen fehlender Türschlösser stillgelegt wurde.


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  • | 28.01.2005 17:45

da versteh ich dann aber die verschiedenen aussagen der tüv leute nicht(schlösser) sowas dürfte eigentlich nicht sein das jeder was anderes behauptet....
da frag ich mich aber was is das problem wenn türschlösser fehlen das man ei auto stillegt:boese:


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  • | 28.01.2005 17:52

Hintergrund ist, dass Ersthelfer bei einem Unfall dein Auto von außen aufmachen können müssen, um dich bzw. deine Mitfahrer aus dem Auto zu holen.

Weiß jetzt aber nicht, ob die fehlenden Schlösser der einzige Grund waren.

Dass das mit dem Eintragen so eigentlich nicht sein darf, da gebe ich dir voll und ganz Recht. Möchte nicht wissen, wieviele Xenonbrenner in Halogenscheinwerfern, Unterbodenbeleuchtungen (an Türkontaktschaltern), geflutete Scheiben, lasierte Leuchten usw. mit ordentlicher Abnahme und in den Papieren eingetragen in der Gegend rumfahren...


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  • | 28.01.2005 17:53

was kostet das denn dann? dat austragen?
und wie ist das mit der heckscheibe ohne loch (serie beim polo bj85) ist das dann im brief vermerkt?

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  • | 05.02.2005 21:23

Zitat:
Zitat von Hans Wurst
da versteh ich dann aber die verschiedenen aussagen der tüv leute nicht(schlösser) sowas dürfte eigentlich nicht sein das jeder was anderes behauptet....
da frag ich mich aber was is das problem wenn türschlösser fehlen das man ei auto stillegt:boese:
Also das verstehe ich jetzt nicht. Ich hab an meinen Auto die Türschlösser bewusst drangelassen, aber ich schließe mich fast immer im Auto ein, seitdem ich mal eine unangenehme Erfahrung hatte.
Wenn ich jetzt in meinen Auto einen Unfall habe, bringt den Ersthelfern das Schloß doch garnix, weil sie keinen Schlüssel haben. Oder meinst du die TürGRIFFE?
Das die Türgriffe dran bleiben müssen ist mir klar, aber Schlösser ist doch unsinn.


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  • | 06.02.2005 00:45

Du brauchst Schlösser, um dein Auto gegen ungefugte Benutzung zu sichern und Türgriffe, um die Türen öffnen zu können. Wenn du dich in deinem Auto einschließt, bist du im Zweifelsfall eben selber Schuld.


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  • | 06.02.2005 02:04

Dann hab ich aber mal ne frage an Walpurgis:

Ein Freund hat sich die Griffe und die Schlösser an seinem Corrado entfernt und hat dies auch auf einem "normalen" TÜV so eingetragen bekommen...
Bedeutet das dann für ihn, das wenn die Polizei ihm böse will, sie ihm das KFZ stillegen können, obwohl es eingetragen ist??
Er hat zum aufschließen ne funk-Zentralverriegelung... Und auf Knopfdruck springt die Tür ein paar Zentimeter auf...

*mit normalem TÜV meinte ich, das es nicht bei einem "bekannten" Prüfer eingetragen wurde, der sich bestechen lässt, oder mal ein Auge zudrückt...

mfG


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  • | 06.02.2005 11:31

Ich fände es unrichtig, ein Auto deshalb stillzulegen, aber es wäre sicher begründbar.

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