Was darf ich mit nem TFT während der Fahrt anstellen? - Seite 1

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  • | 23.02.2005 18:56

Hi, also gemeint ist natürlich als Fahrer. DVD gucken ist nicht erlaubt, das ist klar, Music-Videos demnach wahrscheinlich auch nicht. Aber daf ich mir zB die Playlist von ner MP3 CD anzeigen lassen? Oder muss der Bildschirm gar komplett aus sein?


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  • | 23.02.2005 18:59

Soweit ich weiss muss der Blidschirm nicht komplett aus sein. Sonst dürfte man ja auch nicht auf sein Radio schauen, oder. Ist dann im Endeffekt doch dasselbe.


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  • | 23.02.2005 19:03

glaub ich auch nich das der aussein soll! besseres beispiel is dann das navi! des ding is ja auch an wärend der fahrt!


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  • | 23.02.2005 21:21

ja und wie ist das wenn man angehalten wird der beifahrer aber sich einen film reingezogen hat und man selbst ist sozusagen "aufmerksam gefahren"


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  • | 23.02.2005 21:25

Also bis jetzt hört sich das ja ganz gut an, dass ich meine playlist witer "an" haben darf, aber weiß denn keiner was genaues?

@vanDyke: Ich denke da kannste noch so oft erzählen, dass du nicht hingeschaut hast... kann mir nicht vorstellen, dass man damit durchkommt, es sei denn es wäre überhaupt nicht verboten, was ich mir nicht vorstellen kann...


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  • | 23.02.2005 21:29

fohes wende dich doch mal an "nightwish" der kennt sich in sachen recht und ordnung sehr gut aus!!! :D

€dit: du sach ma haste mal nen paar pics von deinem astra??? is doch deiner oder? der siehtr nehmlich geil aus!


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  • | 23.02.2005 21:35

Stimmt, das könnte ich natürlich machen.

Pics kannste hier angucken:

.klick

sind n bissl weiter unten auf der seite, findeste schon ;)


Wenn ich aktuelle hab mach ich se auch hier mal auffe hp. aber im moment is umbauphase angesagt ;) Aber freut mich, das er dir gefällt


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  • | 23.02.2005 21:38

Dein auto muss aber noch nen bissl tiefer oder??? Kannst ja drunter herlaufen!!!


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  • | 23.02.2005 21:40

:) Da haste wohl recht ;) Aber wie gesagt, bin ja noch am planen. kommt alles noch..


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  • | 23.02.2005 21:57

stimmt auch wieder mit rumlabern von wegen das ich net hingeschaut habe aber das gleiche könnten die bei der playlist bringen oder net
das ist doch alles scheiße wenn polente will dann kann sie dich sogar einbuchten wenns sein muss also haben die autofahrer so oder so ausgeschissen
sorry wegen den ausdrücken


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  • | 23.02.2005 21:58

neja doch sieht scho hammer geil aus! schick ma pm wenn de neue pics hast! vorallem von innen! haste da den tft drinn? nur noch nen FW dann passts scho! :D


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  • | 24.02.2005 09:07

Ja, aber wenn die playlist nicht verboten ist brauchste denen ja auch nix beweisen.

@Atticus1822: Mach ich, so März April sollte ich eigentlich schon n stückchen weiter sein ;)


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  • | 24.02.2005 10:56

Also ich denke das mit der Playlist sollte kein Problem sein, da ja Audi und Co auf ihren Navi's auch Playlisten anzeigen! Aber ob es da was anderes ist wenn die Playlist vom Winamp auf nem Windows ist weiß ich natürlich nicht.

Alles ermessenssache würde ich sagen! Wobei sich jeder normale Polizist nicht daran stören sollte. Zur not schaltest halt den TFT einfach aus wenn du angehalten wirst ;-)

Gruss

HeartBeat


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  • | 24.02.2005 11:23

Also ich guck da auch Musikvideos drauf und die grün weißen standen auch schon mal an der Ampel neben mir und haben nix gemacht, obwohl die das gesehen haben, haben ja komisch rübergeguckt...:cool:


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  • | 24.02.2005 15:40

Die Installation von Bildschirmen im Sichtfeld des Fahrers ist meines Wissens nach nicht näher geregelt.

Was den Betrieb solcher Geräte angeht, gibt es keine generelle Vorschrift, ob und wann man sie betreiben darf. Das gab es aber für Handies auch nicht und wenn Filme anschauen mode wird, dauert es auch sicher nicht lange, bis entsprechende Verbote kommen.

Bis dahin gilt: Navigationsgeräte oder ein toll blinkendes Radio können einen ebenso ablenken, wie ein emotional aufgeladenes Gespräch über die Freisprecheinrichtung oder mit dem Beifahrer. Ein Film ebenso, wie eine Playlist. Das hängt immer vom Verhalten und von der Verfassung des Einzelnen ab.

Dafür gibt es die Generalklausel § 23 StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers)

Zitat:
Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ...
Sollte sich durch die Benutzung ein entsprechender Verdacht ergeben, könnte dagegen eingeschritten werden. Da wir uns jedoch im Ordungswidrigkeitenrecht bewegen, entscheidet das Ermessen jedes einzelnen Beamten hier mit.
Die Meßlatte dürfte bei einem Video allerdings deutlich niedriger liegen, als bei einer Playlist.

Ich persönlich bin noch nie auf so einen Fall gestoßen, würde das aber ganz genauso bewerten, wie das Lesen von Büchern oder einer Karte während der Fahrt.

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