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Hi, also gemeint ist natürlich als Fahrer. DVD gucken ist nicht erlaubt, das ist klar, Music-Videos demnach wahrscheinlich auch nicht. Aber daf ich mir zB die Playlist von ner MP3 CD anzeigen lassen? Oder muss der Bildschirm gar komplett aus sein? |
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Soweit ich weiss muss der Blidschirm nicht komplett aus sein. Sonst dürfte man ja auch nicht auf sein Radio schauen, oder. Ist dann im Endeffekt doch dasselbe. |
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glaub ich auch nich das der aussein soll! besseres beispiel is dann das navi! des ding is ja auch an wärend der fahrt! |
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ja und wie ist das wenn man angehalten wird der beifahrer aber sich einen film reingezogen hat und man selbst ist sozusagen "aufmerksam gefahren" |
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Also bis jetzt hört sich das ja ganz gut an, dass ich meine playlist witer "an" haben darf, aber weiß denn keiner was genaues? |
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fohes wende dich doch mal an "nightwish" der kennt sich in sachen recht und ordnung sehr gut aus!!! |
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Stimmt, das könnte ich natürlich machen. |
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Dein auto muss aber noch nen bissl tiefer oder??? Kannst ja drunter herlaufen!!! |
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Da haste wohl recht Aber wie gesagt, bin ja noch am planen. kommt alles noch.. |
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stimmt auch wieder mit rumlabern von wegen das ich net hingeschaut habe aber das gleiche könnten die bei der playlist bringen oder net |
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neja doch sieht scho hammer geil aus! schick ma pm wenn de neue pics hast! vorallem von innen! haste da den tft drinn? nur noch nen FW dann passts scho! |
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Ja, aber wenn die playlist nicht verboten ist brauchste denen ja auch nix beweisen. |
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Also ich denke das mit der Playlist sollte kein Problem sein, da ja Audi und Co auf ihren Navi's auch Playlisten anzeigen! Aber ob es da was anderes ist wenn die Playlist vom Winamp auf nem Windows ist weiß ich natürlich nicht. |
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Also ich guck da auch Musikvideos drauf und die grün weißen standen auch schon mal an der Ampel neben mir und haben nix gemacht, obwohl die das gesehen haben, haben ja komisch rübergeguckt... |
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Die Installation von Bildschirmen im Sichtfeld des Fahrers ist meines Wissens nach nicht näher geregelt. Zitat: Sollte sich durch die Benutzung ein entsprechender Verdacht ergeben, könnte dagegen eingeschritten werden. Da wir uns jedoch im Ordungswidrigkeitenrecht bewegen, entscheidet das Ermessen jedes einzelnen Beamten hier mit.Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ... Die Meßlatte dürfte bei einem Video allerdings deutlich niedriger liegen, als bei einer Playlist. Ich persönlich bin noch nie auf so einen Fall gestoßen, würde das aber ganz genauso bewerten, wie das Lesen von Büchern oder einer Karte während der Fahrt. |
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