Was darf ich mit nem TFT während der Fahrt anstellen? - Seite 2

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  • | 24.02.2005 15:53

Zitat:
Zitat von Nightwish
Die Meßlatte dürfte bei einem Video allerdings deutlich niedriger liegen, als bei einer Playlist.
Nicht umgekehrt?


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  • | 24.02.2005 16:04

Zitat:
.....Sollte sich durch die Benutzung ein entsprechender Verdacht ergeben, könnte dagegen eingeschritten werden. Da wir uns jedoch im Ordungswidrigkeitenrecht bewegen, entscheidet das Ermessen jedes einzelnen Beamten hier mit.....
Das heißt, wenn ein Beamte mir böse will, könnte er mir ne Strafe aufbrummen, und ich könnte nix dagegen machen??

Davon mal ab.. Wer guckt denn während der Fahrt nen Film???


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  • | 24.02.2005 20:02

Ja eben, während der fahrt nen film gucken is ja auch totaler schwachsinn, mir gings eigentlich nur darum, ob ich den monitor jedes mal einfahren muss, wenn ich nur die playlist angezeigt hab. und wie das ist, wenn noch beifahrer da sind, die vielleicht nen film gucken oder playsi spielen oder sonstwas wollen. aber anscheinend gibts da noch kein gesetz für, also werd ich weiter vorsichtig sein ;)


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  • | 24.02.2005 22:09

@Astro
Bei einem Video dürfte ehr eingeschritten werden (niedrige Schwelle) als bei einer Playlist (hohe Latte) - so war´s gemeint

@Nightwalker

Zitat:
Das heißt, wenn ein Beamte mir böse will, könnte er mir ne Strafe aufbrummen, und ich könnte nix dagegen machen??
Umgekehrt: Wenn er es gut mit dir meint, brummte er dir keine auf :D

Im Straßenverkehr gelten Regeln. Wenn man sich nicht dran hält begeht man meistens eine Ordnungswidrigkeit (manchmal auch eine Straftat) und muss eine Strafe zahlen - ein Verwarngeld oder ein Bußgeld. Für die einzelnen Verstöße gelten Regelsätze.

Für die Polizei gilt, dass sie Straftaten immer verfolgen muss (Legalitätsprinzip), während sie Ordnungswidrigkeiten nach sogenanntem "pflichtgemäßem Ermessen" verfolgt (Oppurtunitätsprinzip). Das macht auch Sinn, denn wenn man Ordungswidrigkeiten immer verfolgen müsste, kämen die Streifen keine 150 Meter weit. Dieses Ermessen ist übrigens auch regelmentiert.

Da nun die meisten Verstöße im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten sind, kann die Polizei ihr Ermessen walten lassen. Wenn man also wider erwarten nicht den vollen Satz bezahlen muss oder nur mündlich verwarnt wird oder garnicht erst angehalten wird, dann war seitens der Polizei Ermessen im Spiel. Glück gehabt!


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  • | 25.02.2005 17:47

Naja, ich vertrau mal lieber nicht darauf, immer nur "liebe" Polizisten zu treffen ;)


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  • | 25.02.2005 18:10

Zitat:
Zitat von Nightwish
@Astro
Bei einem Video dürfte ehr eingeschritten werden (niedrige Schwelle) als bei einer Playlist (hohe Latte) - so war´s gemeint

@Nightwalker
Zitat:
Das heißt, wenn ein Beamte mir böse will, könnte er mir ne Strafe aufbrummen, und ich könnte nix dagegen machen??
Umgekehrt: Wenn er es gut mit dir meint, brummte er dir keine auf :D

Da haste recht ;)
Bei uns gibt es eigentlich nur überwiegend nette Polizisten...
Musste noch nie ne Strafe bezahlen.... haben immer ein Auge zugedrückt ;)

aber was bei euch in OS abgeht iss ja teilweise echt krass....:oah:


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  • | 02.03.2005 20:53

Joa also ich denke mal, hab mal mit meinem Daddy gesprochen seines zeichens auch Polizist und er meinte er würde wenn jemand ne Playlist schaut nix machen, da da ein Navi ablenkender ist schaut er einen Film würd er das euserste nehmen was das ist weis ich ned aber sicher teuer.


mfg


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  • | 09.03.2005 21:39

Hi Leute!!!

Also Filme schauen während der Fahrt ist nicht erlaubt im Falle eines Unfalls zahlt deine Versicherung NIX.
Auch mit der Ausrede der Beifahrere hätte geschaut Interessiert die dann nicht.
Fall Beispiel:

Ein Fahrer fuhr auf der A-Bahn einem hinten drauf wobei erheblicher Sachschaden und ein Personenschaden entstandt.
Bei Unfallaufnahme stellte einer der Beamten fest das der Auffahrer einen TFT-Monitor im Fahrzeug hatte mit DVDplayer usw.
Das Fahrzeug wurde Sichergestellt zum zwecke eines Gutachtens ob der TFT An oder aus war usw.
Gutachten ergab volgendes:
Die konnten feststellen was als letztes lief auf dem TFT und dies deckte sich auch mit dem Inhalt des DVD im Player und auch den Zeitpunkt wann das abgespielt wurde. Wie die das gemacht haben weiß ich allerdings nicht.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung.
Der Schädiger sitzt jetzt auf insgesamt 40.000,-Euro
Aus interesse habe ich mal nachgefragt bei der Versicherung mit dem Argument wenn ein Beifahrer vorhanden gewesen wäre??
Antwort:
Zahlung wird verweigert ausgenommen der schädiger kann einbandfrei Nachweisen das der TFT zum Zeitpunkt des Unfalls nicht einsehbar war.

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