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im August 2004 wurde nen kumpel erwischt mit 1,41 promille am steuer. gerichtsverfahren is schon abgeschlossen. Er bekommt sein lappen am 1 juni 2005 wieder. probezeit hatt er auch keine. also das mit dem alkohol am steuer ist erledigt. |
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Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen aber wie wäre es, |
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richtig, ich glaube kaum dass sich hier jemand so genau auskennt. außerdem ist es nicht grad gut wenn dann leute die keine ahnung haben ihre meinung schreiben und du dich drauf verlässt |
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also mein freund hatte auch schon sowas aber halt kein raub sondern schlägerei und den haben sie auch vor der verhandlung denn führerschein wiedergegeben!das sind ja auch zwei sachen einmal strassen verkehr und 2 das hauen oder klauen hat doch nix mit dem strassenverkehr zu tun !Golf |
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jo denke auch das er seinen lappen wieder bekommt! das eine hat mit dem anderen ja nix zu tun! wie alt is er denn? kann sein das er wohl n paar arbeitsstunden bekommt wenn er vorher net aufgefallen is und nun alles gesteht! |
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Der "Raub" hat nüscht mit dem Verkehrvergehen zu tun!!!DH er kann jemanden umlegen und er behält seinen Fleppen....Aber in diesem Fall sollte man vielleicht mal ne Ausnahme machen!!!1,41 Promille .... gehört der Fleppen länger wech!!! |
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jetzt brauchen wir hier wohl noch nen anwalt |
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das eine hat mit dem anderen nichts zutun! |
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Wie schon mehrfach gesagt, es sind zwei eigenständige Delikte und sie werden auch so behandelt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. |
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jut danke dann für die antworten. das eine hat mit dem andren nichts zu tun. das is die mehrzahl der antworten. werd ik mal mein kumpl so sagen. |
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dann soll dein freund doch einfach mal deinen onkel fragen, ob er seinen lappen abgeben soll oda net! |
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werd ich dann ma machn. is ja aber noch ne weile zeit bis juli |
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Wenn er wegen dem Raub verurteilt wird, braucht er den Lappen eh nicht mehr. |
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Hallo 2ergolffreak |
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