alkohol am steuer und Raub - Seite 2

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  • | 01.05.2005 23:13

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber ich sehe in keinem der Posts auch nur den geringsten Hinweis auf eine Verbindung zwischen dem Raub und dem Führen eines Kfz - hab ich was überlesen :frage:


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  • | 01.05.2005 23:22

Zitat:
Zitat von Nightwish
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber ich sehe in keinem der Posts auch nur den geringsten Hinweis auf eine Verbindung zwischen dem Raub und dem Führen eines Kfz - hab ich was überlesen :frage:
Du könntest Recht haben, nachdem ich mir den ersten Post mal genauer durchgelesen habe.
Dort wird davon gesprochen, daß "sein Kumpel" nen Typen inner Stadt --- angehalten hat..und was macht der Schutzmann, also ich..., angehalten bedeutet (zumindest) für ihn, daß der andere mit einem Auto gefahren ist und gestoppt wurde!
U.U. völlig falsch..., wenn es z.B. auf einem Gehweg passierte, dann nehme ich natürlich alles zurück-)

Gruß Snoopy

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  • | 18.07.2005 22:31

so jetz isses rausgekommen. meine kumpel hat 1 jahr und 3 monate bewährung bekommen für den raub. und für den lappen noch mal eine sperrfrist von 9 monaten. weil das auto die "Tatwaffe" war und er sich zu dem zeitpunkt als ungeeignet zum führen von kfz gezeigt hat.

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