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Das war mir auch neu. Also müssen die Radläufe dann doch vorher etwas raus. Na super |
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Zitat: Würde mal gerne wissen, was Walpurgis dazu sagt, oder ob das jetzt ein Einzelfall war...
Zitat von Catalunya Zitat: Das gilt auf jeden Fall für Fahrzeuge ab EZ 2003...deswegen wollte der Prüfer meine Spurplatten nicht eintragen, weil die Felgen etwas überstanden, der Reifen aber komplett abgedeckt war...Zitat von Golf2Black @catalunyaseit wann gibt es das gesetz denn ?? das ist mir echt neu, hab ich noch nie was von gehört |
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Nö, so schnell gibt es keine neuen Gesetze. |
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oh man, gut das ich mit meinem cabby nicht komme... |
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@VW Pelle |
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Zitat: So hat mir der Prüfer das aber gesagt und nicht nur der vom Tüv-Nord Für Fahrzeuge ab Bj. 2003 gelten andere Richtlinien und so ein Gesetz kann es noch nicht lange geben
Zitat von walpurgis Nö, so schnell gibt es keine neuen Gesetze. |
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Auf´s Baujahr bezogen kenn ich da nix. |
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hör auf zu heulen hast doch noch nen 1´er |
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Soweit ich weiss muss das profil abgedeckt sein , aber Immoment ist es schnuppe was du eingetragen hast und was nicht....!! Wenn die was finden wollen, dann finden die was !! Ich arbeite in Ibb direkt neben dem Tüv und in den letzten 2 Wochen war jeden Tag die polizei mit nem auto im schlepptau da, was hinerher ohne plaketten da stand !! |
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Zitat: Genau dasselbe haben die bei mir aber auch gesagt "Bei Modernen Autos bla bla" hab ich ihm gefragt wann das Moderne anfängt , konnte er mir keine Antwort geben Zitat von Catalunya Zitat: So hat mir der Prüfer das aber gesagt und nicht nur der vom Tüv-Nord Für Fahrzeuge ab Bj. 2003 gelten andere Richtlinien und so ein Gesetz kann es noch nicht lange gebenZitat von walpurgis Nö, so schnell gibt es keine neuen Gesetze.War auch beim TÜv Nord in OS bei mir |
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Es gibt die EG-Richtlinie 94/78/EG, die besagt, dass die komplette Reifenbreite abgedeckt werden muss. Diese Richtlinie bezieht sich auf das EG-Typgenehmigungsverfahren. Das heißt, dass alle ab 1995 gebauten Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung erhalten wollen, diese Richtlinie erfüllen müssen. Zitat: Das gilt seit 1962 so und daran hat sich auch nichts geändert. Rechtsstand 01.02.2005Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Reifen reicht. Zur Ergänzung: Ein aus dem Radkasten herausstehender Reifen (bzw. Felge) kann aber unter Umständen nach § 30c StVZO Zitat: bemängelt oder die Abnahme verweigert werden.
Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. |
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