TÜV Gutachten aus Österreich auch hier erlaubt??? - Seite 2

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  • | 28.03.2005 01:04

Bevor noch mehr Unwahrheiten verbreitet werden: All, was man wissen muss, steht in der ABE bzw. im Gutachten drin. Also: LESEN.

ABEs gibt´s sowohl mit als auch ohne Abnahmepflicht.

@ Elton: Wenn du solche eindeutigen Aussagen in Großbuchstaben machst: Denke doch bitte daran, dass es ernsthafte rechtliche Folgen für Leute geben kann, die dir das glauben, und es stimmt ganz einfach nicht.

Grundsätzlich: TÜV Österreich ist vom KBA akkreditiert, d.h. es kann rechtsgültige Teilegutachten verfassen (Abnahmepflicht) und es kann ABEs geben, die auf Grundlage von Gutachten vom TÜV Österreich erstellt wurden (Abnahmepflicht aus der ABE ersichtlich).


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  • | 28.03.2005 01:08

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wenn die das sind, kannste echt was sparen.

zum messen:
du nimmst dir einen zollstock, hällst ihn mit dem ende an die profilkante und guckst dann bei wieviel cm das blech vom radkasten zu ende ist.


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  • | 28.03.2005 01:10

@ walpurgis
also heißt das das die ABE´s gültig sind uund ich nicht zum tüv muss wegen einer eintragung.

und wie siehts aus mit einer spurverbreiterung?
wie kann ich vor dem kauf von spurplatten überprüfen welche auf mein auto passen ohne das der TÜV bemängelt das die reifen zu nahe am radkasten sind usw.? kennt sich da jemand mit aus? hab mal was gehört von seitlich auf den bordstein fahren und bierkisten in den kofferraum stellen.


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  • | 28.03.2005 01:10

Zitat:
Zitat von walpurgis
Bevor noch mehr Unwahrheiten verbreitet werden: All, was man wissen muss, steht in der ABE bzw. im Gutachten drin. Also: LESEN.

ABEs gibt´s sowohl mit als auch ohne Abnahmepflicht.

@ Elton: Wenn du solche eindeutigen Aussagen in Großbuchstaben machst: Denke doch bitte daran, dass es ernsthafte rechtliche Folgen für Leute geben kann, die dir das glauben, und es stimmt ganz einfach nicht.

Grundsätzlich: TÜV Österreich ist vom KBA akkreditiert, d.h. es kann rechtsgültige Teilegutachten verfassen (Abnahmepflicht) und es kann ABEs geben, die auf Grundlage von Gutachten vom TÜV Österreich erstellt wurden (Abnahmepflicht aus der ABE ersichtlich).
naja gut, dann hab ich in meiner ausbildung halt nicht ganz so gut aufgepasst.
war mir aber sicher das es so ist wie ich es geschrieben habe.


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  • | 28.03.2005 01:13

@ Elton

sorry aber mit der skizze kann ich da nicht viel anfangen.


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  • | 28.03.2005 01:37

kann mir das vieleicht noch mal jemand erklären wie ich rausfinden kann wie breit die spurverbreiterung pro rad sein darf ohne das der TÜV etwas beanstandet?


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  • | 28.03.2005 01:40

siehe beitrag nummer 16
skizze war mist
hab ich gelöscht.
wenn du das so machst, hast du den abstand.


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  • | 28.03.2005 01:48

also muss ich dazu nicht bierkästen in den kofferraum stellen und auch nicht auf den bordstein fahren, sondern auf einer graden fläche stehen.


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  • | 28.03.2005 01:49

und wie groß muss er mindestabstand zwischen radkasten und profilkante sein wenn ich spurplatten montier habe?


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  • | 28.03.2005 02:04

also der mindest abstand zwischen prfilkante und blechende ist null cm, denn das profil muss komplett abgedeckt sein.
ob er dann schleift kannst du ganz einfach feststellen. du nimmst eine felge, hebst den wagen hoch, stellst die felge unter das rad und lässt den wagen wieder runter.
wenn er dann aufsetzt kansste es vergessen. das geht aber nur wenn die platten schon montiert sind und du musst die prozedur bei allen rädern machen.
so und ich gehe jetzt ins bett.
gute nacht und bis die tage.


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  • | 28.03.2005 02:08

joa, thx. ich geh dann auch mal gn8 @ all

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