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Bevor noch mehr Unwahrheiten verbreitet werden: All, was man wissen muss, steht in der ABE bzw. im Gutachten drin. Also: LESEN. |
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http://s8808193.shoplite.de/sess/utn;jsessionid=1542473b7c224e0/shopdata/ |
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@ walpurgis |
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Zitat: naja gut, dann hab ich in meiner ausbildung halt nicht ganz so gut aufgepasst.Zitat von walpurgis Bevor noch mehr Unwahrheiten verbreitet werden: All, was man wissen muss, steht in der ABE bzw. im Gutachten drin. Also: LESEN.ABEs gibt´s sowohl mit als auch ohne Abnahmepflicht. @ Elton: Wenn du solche eindeutigen Aussagen in Großbuchstaben machst: Denke doch bitte daran, dass es ernsthafte rechtliche Folgen für Leute geben kann, die dir das glauben, und es stimmt ganz einfach nicht. Grundsätzlich: TÜV Österreich ist vom KBA akkreditiert, d.h. es kann rechtsgültige Teilegutachten verfassen (Abnahmepflicht) und es kann ABEs geben, die auf Grundlage von Gutachten vom TÜV Österreich erstellt wurden (Abnahmepflicht aus der ABE ersichtlich). war mir aber sicher das es so ist wie ich es geschrieben habe. |
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@ Elton |
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kann mir das vieleicht noch mal jemand erklären wie ich rausfinden kann wie breit die spurverbreiterung pro rad sein darf ohne das der TÜV etwas beanstandet? |
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siehe beitrag nummer 16 |
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also muss ich dazu nicht bierkästen in den kofferraum stellen und auch nicht auf den bordstein fahren, sondern auf einer graden fläche stehen. |
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und wie groß muss er mindestabstand zwischen radkasten und profilkante sein wenn ich spurplatten montier habe? |
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also der mindest abstand zwischen prfilkante und blechende ist null cm, denn das profil muss komplett abgedeckt sein. |
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joa, thx. ich geh dann auch mal gn8 @ all |
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