Grilleiste+Klarglas+Grill ohne Emblem
|
Wenn du die Leiste zusammen mit den nicht-serienmäßigen Scheinwerfern verbaust, ist strenggenommen die Betriebserlaubnis erloschen, weil du eine Auflage der ABE nicht eingehalten hast. Darum würde ich empfehlen, Grilleiste und Austauschscheinwerfer zusammen abnehmen und ggf. auch eintragen zu lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite. |
|
|
|
genau das hab ich mir auch gedacht, nur komisch weil ob ich jetzt die serien scheinwerfer oder klarglasscheinwerfer habe, ist ja eh ie gleiche größe etc. |
|
|
|
Die stellen sich da etwas mit an ob mann jetzt Seriebn oder Klargas hat ist immer so. |
|
|
|
ja nur ich persönlich seh da kein unterschied, aber gut. wenn die das haben möchten werd ich das wohl eintragen lassen, besser ist das |
|
|
|
das ist genau wie bei felgen mit abe und dann auf ein tiefergelegtes auto und schon gehts nicht mehr ohne tüv besuch. finde das total nervig. |
|
|
|
ja zum tüv muß ich auch nochmal wegen die andere marke an federn jetzt wegen eintragen, mal sehen evtl können die das ja auch nur umtragen oder so muß den mal anlabern da.naja sonst wieder 32 euro |
|
|
|
das ist ja das nervie wegen jedem kleinkram 34,90 Euro oder so......wenn ich überlege das die grillleiste nur 14,90 Euro gekostet hat |
|
|
|
was haste denn da fürne komische leiste???(hersteller) |
|
|
|
so eine von Firma Dietrich, da ist die ABE von. |
|
|
|
komisch,was isn da neues design? |
|
|
|
Zitat: Richtig. Bei beiden müssen eventuelle Auflagen natürlich eingehalten werden. teilegutachten is also keine abe oder wie? Teile mit ABE müssen jedoch nur dann abgenommen werden, wenn das explizit in der ABE gefordert ist. Teile mit Teilegutachten müssen (fast) immer abgenommen werden. |
|
|
|
ich glaub ihr habt es falsch verstanden, also ich habe eine leiste die halt so oder so ähnlich aussieht. und die abe die dabei ist ist von dietrich, also ist die leiste auch von dietrich und nicht die die bei ebay drin ist von jom |
|
|