Beblitzt auf Landstrasse :-( - Seite 2

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  • | 09.04.2005 13:37

Naja, ich finde es auch nicht so super, wenn man ständig etwas zu schnell fährt. Bei mir sind es außerort, wo wirklich nur Landstraße ist und keine Häuser stehen und so (wie z. B. auf dem Weg zur Arbeit) schnell mal 40 km/h, nur weil ich zu spät losfahre und okay finde ich das eigentlich nicht! Fahre zwar gerne schnell, aber ich finde, man sollte es doch nicht übertreiben (deswegen hab ich auch nur 55 PS). Denn das ist schon ne Menge. Bis jetzt hab ich immer Glück gehabt und musste den Führerschein noch nie abgeben, aber auf die Dauer ist das nix!

Obwohl ich in der Probezeit meistens doch annähernd nach Vorschrift gefahren bin...


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  • | 09.04.2005 13:39

60 € und 3 Punkte!
Ob du in der Probezeit noch weiteren Ärger bekommst, hängt von der schwere des Vergehens ab.
Aufbauseminar gibt es bei einem Verstoss der Gruppe a (schwerwiegend), oder zwei Verstösse der Gruppe b (leichte Vergehen).
Schwerwiegend sind schon mal Dinge wofür du Punkte bekommst. Und ab einem Bussgeld von mehr als 40 € (hast du ja) wird dir wohl ein Aufbauseminar drohen. Das kostet so gute 500 Euro.


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  • | 09.04.2005 13:45

60 Eur kostet eine Überschreitung bis 30km/h innerorts. Außerorts werden bis 30 km/h 50 Eur fällig (3 Punkte). Von 31km/h bis40 km/h werden außerorts 75 Eur sowie 3 Punkte (A Verstoß) fällig.


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  • | 09.04.2005 14:17

Hier werden sie geholfen :D

http://www.bussgeldrechner.de/

In deinem Fall spuckt der Rechner folgendes aus:

Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...

» Eingabe: [ 27 km/h | ausserhalb | PKW, Krad, KFZ bis 3,5t | ab 01. April 2004 ]

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad, KFZ bis 3,5t um 27 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 50,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
Punkte: 3 Punkte

Und zu Probezeit wird folgendes gesagt:

Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:

Schriftliche Anordnung mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann solange erfolgen, bis der Verstoß im Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.

Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" kann bereits die Fahrerlaubnis entzogen werden!

Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!

Hoffe geholfen zu haben!

MFG

HAIDUK


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  • | 09.04.2005 14:21

Tja, damit dürften ja wohl alle offenen Fragen beantwortet sein !:D


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  • | 09.04.2005 15:35

Hatte genau das gleiche hinter mir!!ausserhalb geschlossener ortschaft mit 133kmh geblitzt worden,abzüglich der 4kmh macht nach adamriese 29kmh zu schnell!!und das in der probezeit!!75 euro strafe,30 euro bearbeitungsgebüren 3 Punkte ne nachschulung 325 euro!und das schlimmste 2 jahre probezeitverlängerung!!:boese:

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  • | 09.04.2005 15:40

Was kostet so eine Nachschulung heut zu Tage?!
Meine (ja, MEINE!!) kostete damals schon knapp 500 Mark (das war 1991).


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  • | 09.04.2005 15:42

Zitat:
Zitat von McClane
Was kostet so eine Nachschulung heut zu Tage?!
Meine (ja, MEINE!!) kostete damals schon knapp 500 Mark (das war 1991).
Kostet heut zu tage 325euro!!hab ich auch erst vor kurzem latzen dürfen!!


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  • | 09.04.2005 15:45

Ja Nachschulung mußt du aufjedenfall machen, hat mich damals 330E gekostet. Und natürlich 2 Jahre länger Probezeit. Ich muß mich bis Dez noch beherschen, dann ist die wech :D


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  • | 09.04.2005 15:47

NRWLady:

Ich hoffe du beherrscht dich danach auch noch einigermaßen ;)


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  • | 09.04.2005 16:09

Jo danke Leute, jetzt weiss ich was auf mich zukommt. Wird ja ne richtige schei***e noch.

@Benni ich fahre normalerweise auch nicht so schnell (miestens max 10 drüber, also 110 audf der Landstrasse), hatte es nur übelst eilig.

Tja das passiert halt wenn man nen wichtigen Termin hat.

dann werde ich mal abwarten.

MFG


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  • | 09.04.2005 16:26

nicht alles, was hier gesagt wurde, ist richtig...


Punkte in der Probezeit bedeuten nicht zwangsläufig eine Nachschulung oder Verlängerung der Probezeit!

und Verstöße der Gruppe B (leichte Vergehen) kosten zum Teil auch Punkte und über 40€ Bußgeld!
und auch wenn man in der Probezeit über 40€ Bußgeld kassiert, muss man nicht zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich NICHT um 2 jahre!

Ich wurde in meiner Probezeit mit meinem Roler angehalten; Polizei wollte unbedingt was finden und haben schliesslich den Hinterreifen bemängelt (zu wenig Profil).
Sie sagten mir: Da kommen 1 oder 2 Punkte auf dich zu. Alles klar.
2 Monate später Post vom Landkreis bekommen: 50€ Bußgeld, 21€ Auslagekosten und 3 Punkte!

Ich zur Rechtsnwältin gelatscht und die Sache geklärt: Sachen wie "Reifen abgefahren" sind Verstöße der Gruppe B (leichte Vergehen) und ziehen KEINE Verlängerung der Probezeit hinter sich und keine Nachschulung!

Ein Bekannter hat ebenfalls 50€ Bußgeld und 3 Punkte kassiert wegen Fehlen der Eintragung des Lenkrades. Ihm droht ebenfalls KEINE Verlängerung der Probezeit...


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  • | 09.04.2005 16:37

ich mußte bei 28 km/h auußerorts zu schnell € 1 Punkt plus bearbeitungsgebühr ,nachschulung(inkl. Bearbeitungsgebühr) waren es 485 € :rolleyes:


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  • | 09.04.2005 16:43

Richtig ist:

In § 2a StVG steht, dass vertöße die während der Probezeit in das Verkehrszentralregister eingetragen werden (jeder Punkt)die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen.

Im Klartext: 1 Punkt reicht und ab zur Nachschulung.

Richtig ist auch: Ein schwerer Verstoß ( sog. A) oder zwei leichtere Verstöße (sog. B): Nachschulung.


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  • | 09.04.2005 19:14

vielleicht gibt es diesen paragraphen wirklich, Japsport, aber dann muss er veraltet sein oder einfach nicht der realität entsprechen.

wie oben beschrieben: nicht jeder punkte zieht eine nachschulung nach sich!
denn 1 leichten verstoß der kategorie B darf ich mir leisten!
ich sprech aus erfahrung, bin da ohne nachschulung durchgekommen...

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