Bußgelder, Punkte und Probezeit - Seite 2

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  • | 15.04.2006 07:15

ich wurde in der Probezeit auch 3 mal in kurzen abständen "gepackt".davon 1 mal letztes jahr in Rheine...:boese
durch diese in kurzen abständen gesammelten 9 punkte musste ich auch schon zur nachschulung da mir diese dummerweise ein halbes jahr vor ablauf meiner regulären probezeit passiert sind...:boese:
Mir wurde aber auch in der Schulung gesagt das nach ablauf meiner erneut aufgebrummten probezeit (nur noch 1 jahr):D ich mir nix zu schulden kommen lassen darf und dann nach ablauf der "neuen" probezeit alle meine Punkte weg sind...


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  • | 15.04.2006 07:28

@Red-XM
Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate. Innerhalb dieser Zeit muss die Behörde Maßnahmen gegen den Betroffenen anordnen. Das bedeutet in der Praxis, dass der Verkehrsteilnehmer innerhalb dieser Frist (+ 2 Wochen für den Postweg) Nachricht über den Verfahren erhalten haben muss. Im Regelfall wird das direkt der Verwarn- oder Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen sein.

Für die Diskussion: Die Frist ist festgelegt im § 26 Absatz 3 StVG ;)


@EclipseEmpire
Das ist auch soweit richtig, hat aber mit der Probezeit nichts zu tun. Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren gelöscht, sofern in der Zwischenzeit keinen Neuen hinzukommen. Sie dürften also schon kurz vor dem Ende deiner verlängerten Probezeit getilgt worden sein.


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  • | 03.07.2006 13:56

Hey,

weiß jetzt nicht genau wie das oben jetzt zusammen hängt.
Vielleicht kann mir ja jemand das beantworten.
Und zwar wurde ich gestern aufm mopped beim überholen eines traktors in einem Überholverbot erwischt und habe nun 4 punkte und 75 euro strafe bekommen, da ich aber noch in der probezeit bin weiß ich nicht was da weiter kommt.
Bekomm ich da jetzt nachschulung ?
Is das ein A- oder B- Verstoß ?
hatte im April 2004 auch schon mal 4 punkte wegen rotlichtfahrt, die müssten ja jetzt eigentlich weg sein.

Ich hoffe mir kann hier jemand sagen was da kommt damit ich schon mal weiß ob ich für nachschulung sparen muss oder nicht.

MfG Sebek87


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  • | 03.07.2006 14:16

Hm du hattest also insgesamt 4 Jahre Probezeit. Die 4 Punkte verfallen nicht einfach so von deinem Rotlichtverstoß. Da hast du ja bestimmt schon ne Nachschulung gemacht.

Deshalb wird es jetzt ne Empfehlung zur MPU geben. Kannst du machen, musst du aber nicht. Ich sehe das als "letzte Verwarnung" an.
KOmmt auch bald auf mich zu :(


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  • | 03.07.2006 14:30

als ich die 4 punkte bekam für rotlichtfahrt hatte ich nur eine mofa prüfbescheingung, hab da nichts bescheid bekommen das ich eine verlängerte probezeit habe oder sonstiges,
dewegen denke ich mal das ich jetzt nur noch die frischen 4 punkte habe.
oder bekommt man da nix bescheid ?

Aber nachschulung is da sicher oder wie?

Stimmt es das es bei 4 punkten automatisch ein monat farhverbot gibt?


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  • | 03.07.2006 14:54

Fahrverbot gibts nur ausserhalb der Probezeit.

Wenn du im April 04 schon in der Probezeit warst, dann jetzt doch nicht mehr..?


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  • | 03.07.2006 16:18

Überholverstöße sind A-Verstöße. Deine Rotlichtpunkte wurden nach zwei Jahren gelöscht, wenn du diese zwei Jahre ohne weitere Punkte hinter dich gebracht hast.

Das bedeutet jetzt für dich Verlängerung der Probezeit und Nachschulung. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen.

@Nightfly

Zitat:
Deshalb wird es jetzt ne Empfehlung zur MPU geben.
Was du meinst ist keine MPU sondern lediglich eine psychologische Beratung.

Zitat:
Fahrverbot gibts nur ausserhalb der Probezeit.
Nein.

Ein Fahrverbot ist lediglich vom begangenen Verstoß abhängig. Da spielt es keine Rolle, wieviele Punkte man hat oder ob man noch in der Probezeit ist.


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  • | 03.07.2006 17:21

Ahso dachte ne MPU ist = psycho doc :)



Zum 2.: Aber sobald man in der Probezeit nen A Verstoß begeht (was ausserhalb der probezeit nen fahrverbot wird) kommt man doch zur nachschulung? :)


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  • | 03.07.2006 18:47

Der Begriffe "psychologische Beratung" und "MPU" bezeichnen zwei unterschiedliche Formen des Besuchs beim "Psycho-Doc", wenn du es so ausdrücken magst.

Zitat:
Aber sobald man in der Probezeit nen A Verstoß begeht (was ausserhalb der probezeit nen fahrverbot wird) kommt man doch zur nachschulung?
Jein.

Ja, ein A-Verstoß führt in der Probezeit zu den genannten Folgen, z.B. der Nachschulung.

Nein, A-Verstoß und Fahrverbot haben nichts miteinander zu tun. Die Einstufung in A- und B-Verstöße gibt es nur während der Probezeit. Anschließend spielt diese Unterteilung keine Rolle mehr.

Ein Verstoß ist nicht deshalb ein A-Verstoß, weil er mit einem Fahrverbot gekoppelt ist. Es gibt A-Verstöße mit und solche ohne Fahrverbot. Sind sie mit Fahrverbot, dann gibt es das auch während der Probezeit. Sind sie ohne Fahrverbot, dann gibt es auch keines, wenn man aus der Probezeit schon raus ist. A-Verstoß hin oder her.


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  • | 03.07.2006 21:44

Ok... scheissssse wars... ich fang schon an zu sparen :-((((
Danke für die schnelle und beantwortende antwort :-)

Gruß und viel glück an alle verkehrschaoten :-P


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  • | 25.08.2006 14:31

Hi,

ich hab da mal ne Frage.
Mein Freund ist in der Probezeit, hat einen Verkehrsunfall gehabt und mußte zur nachschulung. Probezeit wurde verlängert von 2 auf 4 Jahre. Jetzt ist er zu schnell gefahren und im wurde ihm darauf hingewiesen er solle doch eine verkehrspsychologische Beratung machen, um 2 Punkte Rabatt zu bekommen.

Meine Frage ist jetzt:
1. Muß er wirklich dahin?
2. Wenn er da nicht hingeht, was darf er sich noch erlauben, bis der Schein weg ist?
3. Was kann er sich noch erlauben, wenn er doch bei der verkehrspyschologischen Beratung war?

Ich bedanke mich jetzt schon mal für antworten.
Hoffentlich könnt ihr mir ein wenig helfen.

Gruß Doreen


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  • | 27.08.2006 16:31

1. Nein, das ist freiwillig.
2. + 3. Wird er nochmal auffällig (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße), wird ihm der Führerschein entzogen - siehe auch letzter Punkt in der obigen Liste. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er sich hat beraten lassen oder nicht. Die Beratung hat den einfachen Zweck ihm dabei zu helfen, es nicht bis zum Entzug kommen zu lassen.


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  • | 27.08.2006 17:05

:applaus: :applaus: :applaus:

also ich habe meine 4jahre probezeit jetz endlich um *froi* :applaus:




mfg


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  • | 02.09.2006 15:54

vielen dank für deine antwort nightwish


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  • | 15.11.2006 19:18

dazu hätte ich jetzt mal ne frage. bin auf ner sehr engen straße gefahren und dann kam mir einer entgegen und pflup war der spiegel ab. er hat dumm rumgemacht und polizei geholt. letztlich hat man sich darauf geeinigt dass jeder seinen eigenen schaden zahlt. da ich noch in der probezeit bin frag ich mich nun ob ich zu soner nachschulung muss. ich hoffe nämlich nicht dass ein toter spiegel unter A-verstöße läuft (hoff hoff hoff)
kann mir da jemand genaueres sagen? denn im bussgeldkatalog steht halt wenn man das rechtsfahrgebot missachtet..:heul:

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