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Bußgelder, Punkte und Probezeit - Seite 3

15.11.2006 21:10 Tuning Beitrag 31
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
Kennzeichen: --
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Unfall ist in der Tat ein A-Verstoß. Das wird aber selten so geahndet, weil es schwer beweisbar ist. Haben die Beamten dir ein Verwarngeld angeboten oder dich mündlich verwarnt oder etwas über eine Anzeige gesagt?
16.11.2006 08:40 Tuning Beitrag 32
Mini-Car-PC


Radkappenfetischist


711 Beiträge
26.04.2003 registriert
Kennzeichen: PAF
Was sind denn genau A-Verstöße und was genau B-Verstöße?

Kommt das auf die Punkteanzahl drauf an?
(1 Punkt=B-Verstoss und über 1 Punkt=A-Verstoss?)


:frage:
16.11.2006 15:12 Tuning Beitrag 33
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
Kennzeichen: --
Das hängt alleine vom Verstoß ab. Es gibt A-Verstöße mit einem Punkt und B-Verstöße mit 3 Punkten. Über das System dahinter haben sich schlauere Menschen Gedanken gemacht. Im Zweifelsfall muss du es nachschauen.

Pauschal kann man sagen, dass die besonders sicherheitsrelevanten Verstöße (z.B. die Hauptunfallursachen wie Geschwindigkeit, Überholen, Abstand, etc.) auf jeden Fall A-Verstöße sind.
17.11.2006 14:39 Tuning Beitrag 34
noOne


Radler


4 Beiträge
15.11.2006 registriert
Kennzeichen: BL
naja die beamten haben gesagt es läuft auf eine gegenseitige anzeige raus. letztlich zahlte jeder seinen eigenen schaden selber. und die frau beim ordnungsamt meinte ich bekomme zwei punkte weil das bußgeld über 50€ ist. aber mehr hat sie nicht gesagt. ich finds halt echt mies dass jemand der echt 180 bei 100 brettert oder ne alte frau übern haufen fährt die gleiche strafe bekommt wie einer der nen spiegel zusammenfährt.. wobei nichmal jemand zu schaden kam.. find ich echt ne schweinerei :angry:
17.11.2006 23:37 Tuning Beitrag 35
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
Kennzeichen: --
Zitat:
und die frau beim ordnungsamt meinte ich bekomme zwei punkte weil das bußgeld über 50€ ist. aber mehr hat sie nicht gesagt. ich finds halt echt mies dass jemand der echt 180 bei 100 brettert oder ne alte frau übern haufen fährt die gleiche strafe bekommt wie einer der nen spiegel zusammenfährt..
Wenn das Ordnungsamt das sagt, wird das wohl so sein. Es sei denn, du lässt es auf ein Verfahren ankommen.

Jemand der 180 bei 100 fährt zahlt deutlich mehr als du.

Jemand, der jemand anderen über den Haufen fährt, hat sogar eine Strafanzeige am Hals. Da hat dann der Staatsanwalt das sagen, nicht mehr das Ordnungsamt.

Beides gibt außerdem deutlich mehr Punkte.
20.11.2006 17:10 Tuning Beitrag 36
noOne


Radler


4 Beiträge
15.11.2006 registriert
Kennzeichen: BL
na dann
dankeschön für die schnellen antworten.. hoffe das es wirklich bei den 2 punkten bleibt :(
15.12.2006 19:49 Tuning Beitrag 37
noOne


Radler


4 Beiträge
15.11.2006 registriert
Kennzeichen: BL
so, heute kam der bußgeldbescheid über 75€ außerdem stand dabei dass ich zwei punkte habe.. aber sonst steht da nichts
muss ich jetzt zur nachschulung? :?

liebe grüße :hut:
15.12.2006 20:30 Tuning Beitrag 38
Nightwish


Zufahrtdichtparker


1115 Beiträge
20.08.2004 registriert
Kennzeichen: --
Zitat:
6. Die Anordnung des Aufbauseminars (der Nachschulung) kommt nicht zusammen mit dem Bußgeldbescheid, sondern deutlich später. Das hat u.a. mit Verwaltungswegen und Zuständigkeiten zu tun.
Wenn es ein A-Verstoß war, bekommst du nochmal Post. Sonst nicht.
27.08.2008 19:58 Tuning Beitrag 39
CYBORG5

Radler


1 Beiträge
27.08.2008 registriert
Kennzeichen: HAL
Hi, bin neu hier!
Also, Ich bin n halbes jahr vor ende meiner Probezeit 2006 beim zu schnell fahren erwischt wurden, resultat: 3 punkte, 2jahre probezeit verlängert un son aufbauseminar! nun wieder n halbes jahr vor ablauf meiner verlängerten probezeit wurde ich wieder erwischt :heul: resultat: wieder 3 punkte und bußgeld von hm glaube 75 euro plus 25 für die gebühren usw. das hab ich auch alles schön bezahlt, nun habe ich nach einer weile post bekommen mit ner verwarnung wegen fahrerlaubnis auf probe und darf nun nochmal wegen mein verhaltens und der verwarnung 21,35euro bezahlen obwohl ich ja meine strafe schon bezahlt habe, ist das in ordnung? das wäre 1. nun kommt 2tens und was wichtiger ist, auf der verwarnung steht das datum vom erstenmal erwischt werden und vom 2ten mal, das erstemal war am 01.05.06 und nach 2 jahren müssten die doch gelöscht sein oder? weil das 2te mal steht hier schwarz auf weiß war am 06.05.08 also 2 jahre und 5 tage später wurde ich erneut erwischt nun versteh ich nicht warum ich insgesamt 6 punkte aufn konto hab obwohl die ersten 3 punkte ja gelöscht werden müssten. brauch mal euern rat, ich hoffe ihr habt verstanden was ich will (isn bisschen kompliziert geschrieben) :D
danke schon mal!!!!!
30.11.2010 18:13 Tuning Beitrag 40
wacker90

Radler


1 Beiträge
30.11.2010 registriert
Kennzeichen: HEF
habe mal eine Frage:

Mein Führerschein war in der Proberzeit weg, wegen alk--> aufbauseminar

1 jahr später bin ich jetzt mit 38 km/h zu viel außerorts geblitzt worden... was 3 Puntke bedeuten würde, wäre ich ihn dann auch los oder würde da die Regel greifen, mit dem 2 A-Vergehen, dass ich nur eine Mahnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bekomme?

lg felix
04.06.2011 10:30 Tuning Beitrag 41
Kutscher-Uli

Benzinpreisignorierer


179 Beiträge
03.07.2004 registriert
Kennzeichen: RE
Nehmen wir mal an, dass ganze Prozedere ist kpl. durchgespielt und der Lappen ist weg.

Wie geht das dann weiter, wann und wie gibt es eine neue Fahrerlaubnis? Wahrscheinlich erst mal eine MPU und dann einen ganz neuen Führerschein machen? Und nach welcher Frist darf das geschehen?