unfall + unschuldig + versicherung zahlt nicht - Seite 1

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  • | 20.04.2005 21:54

nen kumpel hat nen fett auf gemotzten golf 2. gewinde für 800 €, flip flop für 4000 €, alus mit reifen über 2500 €, lambodoors für 1500 €, und noch haufen andres teures zeug dran.

jemand hatte ihm die vorfahrt genommen und is ihm eben reingeknallt. alles schrott. polizei hat ermittelt das er unschuldig ist.

sachverständiger hat ermittelt der golf hat nur nen wert von 500 €. obwohl er ja durch das teure tuning einige 1000 wert ist. is auch alles eingetragen.

und die versicherung will das kaputt gegangene tuning nicht zahlen. nur den vom sachverständiger ermittelten wert von 500 € wollen die zahlen.

muss die versicherung auch die paar 1000 € für das kaputte teure tuning übernehmen?


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  • | 20.04.2005 22:04

ich denke in soeinem fall hätte dein kumpel vorher mal ein wertgutachten machen sollen, und das mal dem versicherungs mann zeigen sollen.....

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  • | 20.04.2005 22:06

Der Schaden muss komplett übernommen werden, nicht nur der Wiederbeschaffungswert...davon bin ich immer ausgegangen!:frage:

Das Wertgutachten hilft doch nur, wenn ich in eigenem Verschulden den Bock zerlege oder nicht?

Kenne mich nicht ganz so gut damit aus!


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  • | 20.04.2005 22:08

100% binn ich mir auch nicht sicher aber ich denke bei einem alten " relativ wertlosen " pkw, muss mann doch bestimmt irgendwie die wertsteigerung durch das tuning belegen können....

  • Catalunya
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  • | 20.04.2005 22:12

Zitat:
Zitat von SaschaHB
100% binn ich mir auch nicht sicher aber ich denke bei einem alten " relativ wertlosen " pkw, muss mann doch bestimmt irgendwie die wertsteigerung durch das tuning belegen können....
Mmmh...die haben doch das Auto, sollte reichen!


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  • | 20.04.2005 22:14

aber generell kriegt man tuning nie wieder raus vom preis her. ist beim verkauf ja genau so. bezahlt kriegt man das nie wirklich...


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  • | 20.04.2005 22:16

Ich glaube auch nicht das er das bekommen wird.
Reperaturen bekommt man ja auch nicht wieder, oder wenn gerade neue Reifen drauf gemacht hat und die dank des unfalls nu geschrottet sind.

  • Catalunya
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  • | 20.04.2005 22:17

@MaksBunny

Ok, beim Verkauf ist das plausibel, aber wenn mir jemand mein Auto beschädigt, ohne das ich was dafür kann, dann ists nicht wirklich okay, wenn ich auf dem Schaden sitzenbleibe...ich habs ja nicht kaputt gemacht:D


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  • | 20.04.2005 22:18

aba der sachverständiger hat doch das tuning, was sehr teuer war gesehn. und das müsste der doch mit angeben oda?
und er kann sich doch denken, das das den wert von dem golf erhöt


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  • | 20.04.2005 22:18

Was für einen sachverständigen hat er denn gehabt????
Normalerweise läuft das so ab das der sachverständige Die zusätzlich angebauten Teile mit in die Fahrzeugbewertung nimmt.Dieser wert ist dann der wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
Wiederbeschaffungswert = Der Wert den das begutachtete Fahrzeug im gleichem zustand wie vor dem Unfall hatte.
Einfach gesagt der Gutachter hat diese teile einfach nicht mit in die bewertung genommen was er eigendlich hätte machen müssen.
Ich würde jetzt ganz schnell hin gehen und das Gutachten anfechten und mir dann einen anderen Gutachter nehmen.Ich kann die Gutachter der GTÜ Gutzmann und Krause in Osnabrück empfelen da gab es dieses problem bei mir nicht.Am besten ist es immer noch wenn die rechnungen von den teilen noch vorliegen.

  • Catalunya
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  • | 20.04.2005 22:19

Ist doch so wie Diebstahl oder nicht?

Damals an meinem IIer Golf haben die mir den Auspuff von Remus und die kpl. Hifi gemoppt und ich habe alles wiederbekommen!


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  • | 20.04.2005 22:28

liegt wohl alles an dem sachverständigen. der hat das wohl einfach nich mit aufgenommen. keine ahnung ich war nich mit dabei.

hab den wagen nur voll schrott auf nen foto gesehn. und mein kumpel sind die tränen gekommen der hat richtig :traenen: was man ja auch versteht.


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  • | 20.04.2005 22:32

Ohne das dein Kumpel vorher ein WERTGUTACHTEN erstellt hat gilt der Zeitwert des Fahrzeuges. War bei nem Kumpel auch so.
D.h. wenn das Auto nach Laufleistung und Baujahr noch 500€ Wert war, ist es ein Totalschaden und er bekommt den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert.

Das ist halt immer das Problem wenn man alte Autos aufmotzt...
So ein Wertgutachten kostet übrigens gerade mal 100-150€. die bei so einem Auto gut angelegt gewesen wären.

Flip-Flop lackierung werden übrigens nicht ganz ersetzt. Einer Freundin ist vor nem Jahr jem. in ihren 306 Cabrio reingefahren, und sie bekahm lediglich die Kosten für ne "Metallic-Lackierung" bezahlt...


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  • | 20.04.2005 22:35

Wie gesagt anfechten und nen anderen Gutachter nemen und am besten direckt auch nen Anwalt den muss die versicherung zahlen.Kannste deinem kumpel ja so sagen das würd ich nich einfach so mit machen versicherungen versuchen immer mit allen mitteln so wehnig zu zahlen wie es geht.Hab erfahrung darin.....


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  • | 20.04.2005 22:38

Zitat:
Zitat von Nightwalker
Ohne das dein Kumpel vorher ein WERTGUTACHTEN erstellt hat gilt der Zeitwert des Fahrzeuges. War bei nem Kumpel auch so.
D.h. wenn das Auto nach Laufleistung und Baujahr noch 500€ Wert war, ist es ein Totalschaden und er bekommt den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert.
dem muss ich wiedersprechen ich habe 3 unverschuldete unfälle hinter mir und hatte bei keinem wagen ein wertgutachten und habe immer mehr wieder bekommen als den Zeitwert im ORIGINALZUSTAND

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