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Nicht auf 34 PS gedrossellt...
23.04.2005 13:12
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Tuning Beitrag 1 |
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Radler ![]() 13 Beiträge 19.04.2005 registriert Kennzeichen: R |
Hi, weiß jemand, womit man rechnen muss, wenn man von der Polizei erwischt wird wenn man statt mit den erlaubten 34PS mit offner Leistung (ca. 50PS) erwischt wird, ohne Unfall? Würd mich einfach nur intressieren![]() Vielleicht hat ja jemand schon eine Erfahrung machen müssen... |
23.04.2005 13:19
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Tuning Beitrag 2 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1245 Beiträge 05.05.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Ich bin kein Fachmann in solchen Fragen, da gibts hier im Forum leute die "kümmern" sich jeden Tag um solche Sachen. Aber ich denke mal das ist: 1. Fahren ohne gültigen Füherschein. 2. Motorrad ohne Betriebserlaubnis. |
23.04.2005 13:28
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Tuning Beitrag 3 |
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pagenGrillmeister ![]() 910 Beiträge 27.08.2004 registriert Kennzeichen: OS |
Auf jeden Fall wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn sie es nachweisen. Wenn die Leistung dann noch ohne Umtragen im Fahrzeugschein erhöht wurde, wäre das zudem Fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz. |
23.04.2005 13:29
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Tuning Beitrag 4 |
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Erfinder des Rades ![]() 2209 Beiträge 11.01.2003 registriert Kennzeichen: OS |
ich denke mal eher das das moped ne betriebserlaubnus hat nur das du einen nicht gültigen lappen dann besitzt der dich berechtigt damit zu fahren .
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23.04.2005 14:13
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Tuning Beitrag 5 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1233 Beiträge 08.06.2004 registriert Kennzeichen: XY- |
Wen dein Moppet Gedrosselt war und es stand so in den Papieren und hast die Drosselung ausgebaut wird das Versicherungsbetrug die Betriebserlaubniss ist erloschen und Fahren ohne Führerschein ist das auch noch |
23.04.2005 14:47
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Tuning Beitrag 6 |
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Seitenstreifen Parker ![]() 474 Beiträge 31.05.2004 registriert Kennzeichen: ST |
Zitat: und nicht zu vergessen...fahren ohne versicherungsschutz ist das auch noch.Zitat von Dad-mit-dem-E34 die Betriebserlaubniss ist erloschen und Fahren ohne Führerschein ist das auch nochalso könnte `ne menge ärger geben,ob`s dir die sache wert ist??? würd ich mir an deiner stelle nochmal überlegen. |
23.04.2005 21:26
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Tuning Beitrag 7 |
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Radler ![]() 13 Beiträge 19.04.2005 registriert Kennzeichen: R |
Hi, Danke mich hätte eher die effektive Strafe intressiert. Ich machs wahrscheinlich eh ned. |
23.04.2005 21:31
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Tuning Beitrag 8 |
![]() 1594 Beiträge 23.10.2003 registriert Kennzeichen: XX |
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Da gibt es keine pauschalen Aussagen, die man auch im Bußgeldkatalog raussuchen kann. Aber wenn Nightwish hier noch reinschaut, wirst du sicher eine hilfreiche Antwort bekommen. |
23.04.2005 21:58
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Tuning Beitrag 9 |
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Ameisenkiller ![]() 852 Beiträge 27.03.2005 registriert Kennzeichen: MOS |
also ich sprech aus erfahrung, bin schon en paar mal mit roller angehalten worden, hatte nur 50 er führerschein und das ging ist 110 gelaufen. hab beim ersten mal ne nachschulung bekommen und verfahren wurde eingestellt, beim 2. mal 10 arbeitsstunden, dann bin ich mit ner 125er mit 130 sachen vom videowagen verfolgt worden, moped wurde beschlagnahmt, musste ca. 400€ zahlen weil die das sing auf den prüfstand gestellt und auseinander genommen hatten, hab dann noch 50 arbeitsstunden und 6 monate bewährung bekommen, hatte aber noch andere vorstrafen, aber hab zum glück keine führerschein sperre bekommen. |
24.04.2005 00:42
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Tuning Beitrag 10 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1115 Beiträge 20.08.2004 registriert Kennzeichen: -- |
Der Hauptvorwurf dürfte tatsächlich im Fahren ohne Fahrerlaubnis liegen- § 21 StVG. Das ist eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann. Sollte Jugendrecht greifen, wären Sozialstunden oder auch mal Jugendarrest eine Alternative. Verlässliche Aussagen zur Höhe der Strafe kann man nicht geben. Im Netz gibt es Listen mit „Regelstrafen für Ersttäter“. Danach kannst du gerne mal googeln, aber ich bezweifle, dass man sich darauf verlassen kann. Verstöße gegen die StVZO (z.B. Erlöschen der BE) würden hinter dem Fahren ohne FE zurückstehen. Versicherungsrechtlich wäre es eine reine Sache zwischen dir und der Versicherung. Ein Versicherungsbetrug ist das jedenfalls nicht. Im Falle eines Unfalls würde die Versicherung dich aber möglicherweise in Regress nehmen. Fahren ohne FE gibt außerdem 6 Punkte. Allein dadurch kann es eng werden, falls man schon welche hat. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß – die Folgen kannst du hier nachlesen: Probezeit |




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