Feuerwehrzufahr zugeparkt


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  • | 07.05.2005 15:36

Salve!
Habe mal eine Frage an unsere Ordnungshüter.

Folgender Fall:

Ein Kumpel von mir hat vor seiner Schule eine Feuerwehrzufahrt zugeparkt, weil kein Parkplatz mehr vorhanden war. (Zugegeben ein wirklich dumme Aktion).
Als er wieder zum Auto gekommen ist, hatte er eine Nachricht an der scheibe, das ein Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswiedrigkeit folgt.

Jetzt meine Frage, was blüht ihm?
Habe zwar den Thread von Nightwish gelesen (mit den A und B Verstößen), konnte aber daraus nicht erkennen was ihn erwartet...

mfG


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  • | 07.05.2005 15:38

Ich glaube das ist ein B Verfahren! Ich habe bei ein B Verfahren 1Punkte bekommen und musste 67,60 Bezahlen! Beim 2 B Verfahren musst du glaube ich einen MPU machen oder 1 Monat laufen! Ist er denn noch in der Probeziet? Bei mir war es noch in der Probezeit!

MFG
Gorby


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  • | 07.05.2005 15:39

hm antwortet zwar nicht auf die frage, aber ich muß sagen, glück gehabt, dass sein auto überhaupt noch dastand...

bei uns an der schule waren die feuerwehrausfahrten immer frei...


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  • | 07.05.2005 15:40

@Gorby: Ja er hat noch Probezeit...


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  • | 07.05.2005 15:42

Dan ist das glaube ich mit 1 Punkt und Geldstrafe erst mal gegessen! Aber er hatte echt glück das sein Auto da noch steht! Normalerweisse werden die doch sofort Abgeschläppt oder nicht?

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  • | 07.05.2005 15:42

schau doch mal hier... vielleicht steht da was...
Bußgeldkatalog


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  • | 08.05.2005 14:56

Moin,

also ohne Behinderung sind es 35,- EUR.
Wären Einsatzfahrzeuge behindert worden, dann 50,- EUR plus Verwaltungsgebühren, aber dann wäre das Auto dort bestimmt nicht stehengeblieben sondern abgeschleppt worden.
Steht ein solches Fahrzeug so, daß bei einem evtl. Einsatz ein Einsatzfahrzeug nicht mehr vorbeifahren könnte, würde es, zumindest von mir, abgeschleppt...vorbeugend sozusagen, aber da keine konkrete Behinderung vorläge, würde es bei 35,- EUR bleiben, allerdings zuzüglich Abschleppgebühren!
Eine Nachschulung zieht ein "falsch Parken" auf jeden Fall nicht nach sich.

Na ja, gäbe vielleicht doch etwas, würde man konstruieren, daß durch ein falsch geparktes Fahrzeug ein Löschfahrzeug nicht zum Brandherd käme und dadurch Menschen verbrennen würden..., aber das wäre das Horrorszenario (welches auch schon passierte), welches dann nicht nach dem Bußgeldkatalog bestraft würde.


Gruß Snoopy

To Protect And To Serve


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  • | 09.05.2005 14:30

Zitat:
Habe zwar den Thread von Nightwish gelesen (mit den A und B Verstößen), konnte aber daraus nicht erkennen was ihn erwartet...
Das kannst du auch nur, wenn du vorher in den Bußgeldkatalog geschaut hast, was die Sache kostet ;)

Wie snoopy schon schrieb: 35 € und damit weder A- noch B- Verstoß, also keine Folgen für die Probezeit.


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  • | 09.05.2005 14:32

Also ich hab auch mal in ner Feuerwehrzufahrtsgasse geparkt, das kostete mich 35€und der fall war erledigt


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  • | 09.05.2005 14:41

wie iner probezeit kann man auch punkte sammeln??wusste ich gar nicht dachte wenn man iner PZ ist und nen punkt bekommt muss man gleich zur mpu?


man lernt nie aus:applaus:


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  • | 09.05.2005 14:46

@goali134
Das Probezeitsystem und das Punktesystem existieren im Prinzip völlig unabhängig voneinander.

Zur Probezeit schau mal hier: Probezeit


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  • | 09.05.2005 15:25

Soweit ich das noch weis, wurde ertmal die Probezeit verlängert wenn man nen Punkt kassiert hat.
Die MPU hat nix mit der Probezeit zu tun, sondern mit der Anzahl der Punkte die du hast.

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