Lenkrad eintragen - HILFE kommen die wieder? - Seite 1

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  • | 20.05.2005 04:18

hallo zusammen,

wurde gestern schon wieder mal angehalten, fahrzeugkontrolle/verkehrskontrolle oder wie das auch immer heißt, und nachdem die den fahrzeugschein durchgesehen hatten, meinten die dass mein lenkrad nich eingetragen sei. komischerweise habe ich die rechnung vom lenkrad, und weiß deshalb das es schon vom ersten besitzer eingebaut wurde, un das war 1992. jetzt frage ich mich wie es sein kann dass das bisher nie jemandem aufgefallen ist bei den zahlreichen kontrollen die das auto schon durchlebt hat ??? oder war der polizist einfach unfähig und wusste nich dass man das lenkrad nich eintragen brauch ???
kurz nachdem ich meine ganzen ABEs den kollegen überreicht hatte und sie in ihrem auto verschwunden waren, kam der nette her in grün auch schon wieder in gab mir die sachen alle wieder und meinte ich hätte glück gehabt, sie hätten einen einsatz.... un weg waren sie :frage:
hatten die etwa nur keine lust oder woher weiß ich jetzt ob ich das eintragen lassen muss oder nicht ??? können die mich im nachhinein irgendwie anschreiebn oder vorbeikommen und die ABEs einsehen oder so ???

mfG Thorsten

Edit: Bitte verwende im Titel nur EIN "?" - Danke, Maks


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  • | 20.05.2005 08:02

Du musst doch nur nachsehen, ob bei deinen Unterlagen eine ABE für das Lenkrad dabei ist. Da steht dann auch drin, ob es eingetragen werden muss.


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  • | 20.05.2005 08:04

Zitat:
jetzt frage ich mich wie es sein kann dass das bisher nie jemandem aufgefallen ist bei den zahlreichen kontrollen die das auto schon durchlebt hat ???
Technische Kontrollen an Fahrzeugen sind ein spezielles Gebiet. Darin ist nicht jeder Beamte geschult. Die meisten lehnen sich nicht unnötig weit aus dem Fenster.

Zitat:
hatten die etwa nur keine lust oder woher weiß ich jetzt ob ich das eintragen lassen muss oder nicht ???
Wenn die keine Lust gehabt hätten, wärst du gar nicht angehalten worden.
Wenn du wissen willst, was du mit dem Lenkrad machen musst, dann durchsuche deine Unterlagen nach einem Zulässigkeitsnachweis für das Lenkrad (ABE, Teilegutachten). In der Regel wird dort stehen, dass du eine Änderungsabnahme durchführen lassen musst, wenn du das Lenkrad in Verbindung mit nicht-serienmäßiger Bereifung verwendest.

Zitat:
können die mich im nachhinein irgendwie anschreiebn oder vorbeikommen und die ABEs einsehen oder so ???
Ja, können die. Aber der Beamte sagte zu dir "Glück gehabt", also geh mal davon aus, dass sie das nicht tun werden. Du solltest aber trotzdem dafür sorgen, dass dein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist - für das nächste Mal.

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  • | 20.05.2005 08:08

ja wie die beiden schon sagte, schau am besten in der abe bze gutachten von dem lenkrad rein, aber da wird mit sicherheit drin stehen das die nur gültig ist in verbindung mit den serien reifen und evtl. noch serienfahrwerk.

bei mir war es auch so, und bei meiner felgeneintragung hat mir der tüv prüfer kostenlos noch das lenkrad eingetragen :ok:

gerade bei so lenkrädern etc. nehmen manche es ganz genau, würd zum tüv hinfahren und es trotzdem eintragen, dann sparste dir vielleicht man ne menge ärger und zeit ;)


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  • | 20.05.2005 08:26

Genau...
Meistens steht in der ABE vom Sportlenkrad, dass es nur in Verbindung mit der serienmäßigen Bereifung und dem Serienfahrwerk erlaubt ist bzw. nicht eingetragen werden muss.
Lass es lieber schnell eintragen. Mich hat es vor gut einem Jahr 80,- Onken und 3 Pointz gekostet...:rolleyes:


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  • | 20.05.2005 09:01

Ich hab - ein halbes Jahr nachdem ich mein Auto gekauft hatte - mit ein wenig mehr Ahnung als damals durch den berühmten Stapel von Dokumenten im Handschuhfach geguckt, wo auch die ABE's drin liegen und gesehen, daß da zwischen den HU- und AU-Berichten meines Vorbesitzers und Einbauanleitung meines Lenkrades auch eine Abnahme vom TÜV drin lag (Lenkrad auf geänderte Rad/Reifen-Kombi geprüft, etc.), mit der Aufforderung, daß bei nächster Gelegenheit in den Schein/Brief eintragen zu lassen.

Naja, ich wusste es beim Kauf meines Autos nicht, sonst hätt ich's da grad machen lassen. Aber vielleicht hast Du auch irgendwo so ein TÜV-Dokument?

Ich werd's, sobald ich meinen Umbau in den Schein eintragen lasse dan wohl auch eintragen lassen...


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  • | 20.05.2005 12:42

hab jetzt mal nachgeschaut, und finde leider weder irgendne anleitung vom lenrad noch ne ABE :(
das is auch kein kleines sportlenkrad, sonder hat normale größe, is das dann nich egal ???

wer bekommt die punkte, falls ich nochmal angehalten werde und die das beanstanden, der fahrzeugführer oder der fahrzeughalter ??


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  • | 20.05.2005 12:51

Ist natürlich die Frage, warum ein neues Lenkrad eingebaut wird, wenn's nichmal kleiner als das original ist. Vom Fahrzeughersteller ist es aber nicht?

Die Punkte gehen glaube ich an Fahrer UND Halter (jetzt noch im Prüfungsbogen von meiner Kleinen gesehen: Wer ist für den ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich? Fahrer und Halter) - aber auch da kommt es evtl. auf den an, der Dich erwischt...

Wenn 'ne Rechnung dabei ist, kannst Du ja vielleicht auch mal bei dem Laden anrufen, der das Lenkrad verkauft hat, der kann Dir dann vielleicht helfen...


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  • | 20.05.2005 15:51

so hab meine ganze wohnung und mein auto komplett durchwühlt un ne die ABE gefunden :D reicht das dann ???

das lenrad is von bbs und sieht etwas besser aus als das standart ding, aber das wurde schon 1992 vom erstbesitzer einbauen lassen, un wenn man mal die preise für ne tüv abnahme anguckt hab ich ehrlich gesagt keine lust mehr was am auto zu ändern :)


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  • | 20.05.2005 15:53

Zitat:
reicht das dann ???
Lies das ding einfach, da steht alles drin, was du wissen musst. Verwendungsbereich, Auflagen, Einschränkungen, Abnahmepflicht...


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  • | 20.05.2005 16:06

wenn man das als laie so einfach verstehen würde...wär das auch kein ding, :frage:


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  • | 20.05.2005 16:06

Zitat:
wer bekommt die punkte, falls ich nochmal angehalten werde und die das beanstanden, der fahrzeugführer oder der fahrzeughalter ??
Das kommt darauf an, wer wirtschaftlich-tatsächliche Halter ist. In euren Kreisen ist der Fahrer oft auch der Halter, obwohl im Fahrzeugschein etwas anderes steht. Ansonsten sind beide dran - bitte hier draufklicken


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  • | 21.05.2005 23:05

hänge mich an die lenkradgeschichte grad mal dran: ich hab ein sportlenkrad drin, was genauso groß ist wie das originale, und ebenfalls von renault ist, bloß eben aus einem sport-modell...
laut renault keine eintragung/änderungsabnahme nötig...

bleibt das auch so wenn ich andere felgen/reifen eingetragen haben will?


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  • | 21.05.2005 23:19

Na, diese Aussage von Renault ist aber mal sehr mit Vorsicht zu genießen. Das mag zutreffen, wenn es genau dasselbe Modell mit derselben Genehmigungsnummer sowohl mit einem "normalen", als auch mit einem Sportlenkrad ausgeliefert worden ist.

Ansonsten gilt (auch für Felgen und alles andere): Nur weil das Teil ein "Original"-teil vom Fahrzeughersteller ist, darf man es noch lange nicht in ein anderes Modell einbauen. Im Allgemeinen ist ein solcher Umbau schwerer zu legalisieren, als mit Zubehörteilen, da es für diese Originalteile keine Genehmigungspapiere gibt.


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  • | 21.05.2005 23:40

ok...dann bau ich wohl besser mal das originallenkrad wieder ein...
oder ich frage bei renault nochmal nach was schriftlichem

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