Lenkrad eintragen - HILFE kommen die wieder? - Seite 2

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  • | 22.05.2005 00:13

Zitat:
Zitat von LoL
wer bekommt die punkte, falls ich nochmal angehalten werde und die das beanstanden, der fahrzeugführer oder der fahrzeughalter ??
Alle beide!:(


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  • | 22.05.2005 11:31

Nochmals als kleine Ergänzung: Natürlich können beide, Fahrer und Halter, eine Anzeige und Punkte bekommen. Aber: Wer im Fahrzeugschein steht, ist nicht zwingend auch der Halter.

  • ZXR6-Ninja
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  • | 22.05.2005 11:38

der halter kann da aber raus kommen so das nur der fahrer die punkte bekommt, war bei mir genau so, braucht mann nur gute rechtsschutz;-)


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  • | 22.05.2005 11:38

Zitat:
Zitat von Nightwish
Nochmals als kleine Ergänzung: Natürlich können beide, Fahrer und Halter, eine Anzeige und Punkte bekommen.
Nicht können - es werden sogar beide dafür bestraft!!!

Aber: Wer im Fahrzeugschein steht, ist nicht zwingend auch der Halter
Richtig! Er ist dann nur Versicherungsnehmer!!!!
.


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  • | 22.05.2005 11:48

Zitat:
Nicht können - es werden sogar beide dafür bestraft!!!
Im Owi-Recht gilt das Opportunitätsprinzip - Einschreiten nur nach pflichtgemäßem Ermessen. Wo keine Anzeige, da kein Bußgeld - es bleibt also beim Können.

  • ZXR6-Ninja
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  • | 22.05.2005 11:51

es werden zwar wohl erst beide bestrafft zu anfang das ist richtig, aber der halter muß die punkte nicht annehmen da kommt mann raus.


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  • | 22.05.2005 12:47

Verstöße gegen die StVZO sind Ordnungswidrigkeiten (Owis). Bei Owis gilt für die Beamten das Opportunitätsprinzip, das heißt, sie schreiten nach eigenem, plichtgemäßem Ermessen ein - oder eben nicht.

Bei solchen Verstößen können Owi-Anzeigen gegen den Fahrer und gegen den Halter vorgelegt werden. Vorrausgesetzt natürlich, dass Fahrer und Halter nicht identisch sind.

Fahrer
Der Fahrer ist fast immer betroffen. Der Fahrer ist selbstverständlich für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich, wenn er es fährt.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen nur gegen den Halter eine Anzeige vorgelegt werden kann.


Halter
Der Halter eines Kfz ist natürlich ebenfalls für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Daher kann auch gegen ihn eine Anzeige gefertigt werden. Jedoch bleibt die Frage, wer tatsächlich der Halter ist?

Hier wird es etwas kompliziert. Unter dem Begriff "Fahrzeughalter" versteht man im allgemeinen diejenige Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Im Hinblick Owi-Anzeigen ist jedoch eine Person gemeint, die als "wirtschaftlich-tatsächlicher Halter" bezeichnet wird. Das definiert sich ungefähr folgendermaßen:

Zitat:
Halter ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt darüber hat.
Das ganz unabhängig davon, wer im Schein steht.

In der Praxis ist es häufig so, dass ein junger Mensch ein Auto hat und aus Versicherungsgründen Mama oder Papa im Schein stehen. Mama und Papa benutzen dieses Auto jedoch nicht und kommen auch nicht dafür auf. Somit ist der junge Mensch der Halter.

Bei einer Kontrolle kann es jedoch vorkommen, dass eine Anzeige auch gegen die Person im Fahrzeugschein gefertigt wird, weil diese Daten ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Haltereigenschaft sind. Diese Person bekommt einen Anhörungsbogen und kann sich dann enstprechend dazu äußern - das Verfahren dürfte dann eingestellt werden.

Übrigens: Einige Verstöße sind für den Halter deutlich teurer, als für den Fahrer.


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  • | 22.05.2005 13:27

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