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hallo zusammen, |
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Du musst doch nur nachsehen, ob bei deinen Unterlagen eine ABE für das Lenkrad dabei ist. Da steht dann auch drin, ob es eingetragen werden muss. |
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Zitat: Technische Kontrollen an Fahrzeugen sind ein spezielles Gebiet. Darin ist nicht jeder Beamte geschult. Die meisten lehnen sich nicht unnötig weit aus dem Fenster.jetzt frage ich mich wie es sein kann dass das bisher nie jemandem aufgefallen ist bei den zahlreichen kontrollen die das auto schon durchlebt hat ??? Zitat: Wenn die keine Lust gehabt hätten, wärst du gar nicht angehalten worden. hatten die etwa nur keine lust oder woher weiß ich jetzt ob ich das eintragen lassen muss oder nicht ??? Wenn du wissen willst, was du mit dem Lenkrad machen musst, dann durchsuche deine Unterlagen nach einem Zulässigkeitsnachweis für das Lenkrad (ABE, Teilegutachten). In der Regel wird dort stehen, dass du eine Änderungsabnahme durchführen lassen musst, wenn du das Lenkrad in Verbindung mit nicht-serienmäßiger Bereifung verwendest. Zitat: Ja, können die. Aber der Beamte sagte zu dir "Glück gehabt", also geh mal davon aus, dass sie das nicht tun werden. Du solltest aber trotzdem dafür sorgen, dass dein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist - für das nächste Mal.
können die mich im nachhinein irgendwie anschreiebn oder vorbeikommen und die ABEs einsehen oder so ??? |
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Genau... |
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Ich hab - ein halbes Jahr nachdem ich mein Auto gekauft hatte - mit ein wenig mehr Ahnung als damals durch den berühmten Stapel von Dokumenten im Handschuhfach geguckt, wo auch die ABE's drin liegen und gesehen, daß da zwischen den HU- und AU-Berichten meines Vorbesitzers und Einbauanleitung meines Lenkrades auch eine Abnahme vom TÜV drin lag (Lenkrad auf geänderte Rad/Reifen-Kombi geprüft, etc.), mit der Aufforderung, daß bei nächster Gelegenheit in den Schein/Brief eintragen zu lassen. |
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hab jetzt mal nachgeschaut, und finde leider weder irgendne anleitung vom lenrad noch ne ABE |
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Ist natürlich die Frage, warum ein neues Lenkrad eingebaut wird, wenn's nichmal kleiner als das original ist. Vom Fahrzeughersteller ist es aber nicht? |
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so hab meine ganze wohnung und mein auto komplett durchwühlt un ne die ABE gefunden reicht das dann ??? |
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Zitat: Lies das ding einfach, da steht alles drin, was du wissen musst. Verwendungsbereich, Auflagen, Einschränkungen, Abnahmepflicht...
reicht das dann ??? |
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wenn man das als laie so einfach verstehen würde...wär das auch kein ding, |
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Zitat: Das kommt darauf an, wer wirtschaftlich-tatsächliche Halter ist. In euren Kreisen ist der Fahrer oft auch der Halter, obwohl im Fahrzeugschein etwas anderes steht. Ansonsten sind beide dran - bitte hier draufklicken
wer bekommt die punkte, falls ich nochmal angehalten werde und die das beanstanden, der fahrzeugführer oder der fahrzeughalter ?? |
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hänge mich an die lenkradgeschichte grad mal dran: ich hab ein sportlenkrad drin, was genauso groß ist wie das originale, und ebenfalls von renault ist, bloß eben aus einem sport-modell... |
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Na, diese Aussage von Renault ist aber mal sehr mit Vorsicht zu genießen. Das mag zutreffen, wenn es genau dasselbe Modell mit derselben Genehmigungsnummer sowohl mit einem "normalen", als auch mit einem Sportlenkrad ausgeliefert worden ist. |
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ok...dann bau ich wohl besser mal das originallenkrad wieder ein... |
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