Schuldig? - Seite 1

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  • | 23.05.2005 09:36

Hallo.

Ich hab heut früh jemanden an ner Ampel aus ner Ausfahrt auf die Strasse fahren lassen, in diesem Moment ist links neben mir angefeuert gekommen und wäre dem, den ich rausfahren lassen habe, fast in die Seite gefahren.

Respekt an den Fahrer (den ich vorgelassen hatte) für die schnelle Reaktion, das Auto auf meine Spur zu steuern! :applaus:

Wäre was passiert, wäre ich dann nicht auch schuld, weil ich ihn vorgelassen hatte? Wobei er sich ja auch vergewissern muss, ob frei ist?

Greetz walddax


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  • | 23.05.2005 09:38

Da wärst nicht schuld gewesen. Wie du schon sagtest, muss er sich vergewissern, dass frei ist.

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  • | 23.05.2005 09:39

Obwohl jetzt nix passiert ist, mach ich mir voll n Kopp :rolleyes:
Hab das aber mal anders gehört, n Arbeitkolege von meinem Vater hatte so eine Situation, der musste zahlen. :frage:


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  • | 23.05.2005 10:10

du wirst ne kleine teilschuld bekommen weil du dich auch vergewissern musst das er einfach so rausfahren kann. (hab ich in der fahrschule gelernt) also net zu voreilig mit dem rauswinken. ;)

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  • | 23.05.2005 10:13

Ok, dann werd ich mir das lieber vorher 3mal überlegen :)


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  • | 23.05.2005 10:45

Wow, sowas geht schnell, wa?
Aber ich will auch mal:

Eine Kreuzung mit drei Einmündungen, keine Schilder also Rechts vor Links. Auf der Kreuzung, da wo keine Einmündung ist, steht ein Auto geparkt. Ich komme von ganz rechts, hätte theoretisch Vorfahrt. Nun kommt von links oben ein Wagen angeknallt und fährt, ohne zu Bremsen, in diese Kreuzung ein. Da ich mich mittlerweile kurz vor dem parkenden Auto befinde, jedoch auf der Gegenspur, knallts fast, hätten wir nicht so schnell reagiert.
Wer hätte bei einem Unfall schuld gehabt? Er meinte ganz klar ich, weil ich das Auto ja gesehen hätte. Ich bin der Auffassung, dass er schuld wäre, weil er a) das Auto gesehen haben muss (er fuhr direkt darauf zu) und weil er b) hätte warten müssen, da es eine Rechts-vor-Links Kreuzung ist.


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  • | 23.05.2005 10:49

@Kingofbohmte: Hättet ihr sicher beide schuld gekriegt. Der andere aber wahrscheinlich etwas mehr, weil du ja Vorfahrt hattest

Almosen für die Avatar-losen:D
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  • | 23.05.2005 10:54

Manchmal ists echt schwer einzuschätzen, wer Vorfahrt hat, manche nehmen sich das Recht einfach heraus "Der andere wird schon bremsen".

Ich kenne das auch zur genüge ;)
Da ich voll kein Bock auf Stress durch n Unfall habe, läuft bei mir das Motto:

"Fahr vorausschauend und rechne mit Fehlern anderer, du bist der einzige im Verkehr der Ahnung hat"...
...diese Einstellung hab ich seit meinem ersten Unfall und das Motto hat sich bisher immer wieder bestätigt und Unfällen vorgebeugt, war schon zig mal knapp davor :hut:


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  • | 23.05.2005 22:15

Pauschale Antworten dazu sind kaum möglich, denn über Schuld und Schuldanteile entscheiden Versicherungen und Richter.

Die Tücken liegen wie immer im Detail. Es macht einen Unterschied, ob du einfach eine Lücke lässt und es ihm überlässt, ob er sie nutzt oder nicht. Oder ob du ihn herauswinkst und ihm so vielleicht den Eindruck vermittelst, dass die Straße frei wäre. Im letzteren Fall wäre (ganz vielleicht) eine kleine Teilschuld denkbar.

Verkehrsrechtlich ist dir nichts vorzuwerfen.

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  • | 24.05.2005 07:47

Letzteres war der Fall, obwohl ich mir sonst sowas verkneife :rolleyes:


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  • | 24.05.2005 10:51

Mir wurde in der Fahrschule auch beigebracht dass wenn du jemanden rauswinkst, ihm gleichzeitig auch vermittelst dass frei ist und du somit ja mitschuldig wärst, aber ich enke Nightwish hat da vollkommen recht und da kannma sich ziemlich darüber streiten.

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  • | 24.05.2005 11:51

wärst auf keinen fall schuld gewesen, du hast ja damit kein gesetz verletzt...

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  • | 24.05.2005 11:57

Das ist echt erstaunlich, in wie viele Richtungen so eine Situation gehen kann :oah:


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  • | 30.05.2005 00:18

Nach meiner Meinung gibt es hier einen bedeutenden Unterschied.

1.) Ich halte mein Fahrzeug an und lasse Platz, damit jemand, nachdem er sich eigenverantwortlich überzeugt hat, daß die Fahrbahn frei ist, auf die Straße einfährt und es kracht.....

Aus meiner Rechtskentnis hat man nix zu befürchten, warum auch???

2.) Ich halte mein Fahrzeug an und winke dem anderen Fahrzeugführer per Handzeichen zu, er solle auf die Straße einfahren und es kracht...

Da sieht es anders aus, "ich" habe ja aktiv teilgenommen, hätte mich vor meinem Verhalten von der Ungefährlichkeit meines "Hinweises überzeugen müssen und werde prozentual ne "Schuld" bekommen!


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  • | 30.05.2005 00:34

Sag einfach deine Hand wär eigeschlafen und du hast sie nur kurz geschüttelt :rofl:

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