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hab noch das gleiche problem will zum tüv hab aber keine kennzeichen die für die 5 tageszulassung hab ich schon vor zwei wochen verbraucht und nun wie soll ich nun zum tüv kommen? muss von hagena.t.w. nach osnabrück zur wessels müller! ich denke ich klatsch einfach die alten 5-tageskennzeichen drann und gut iss wenn die wat wollen dann erzähl ich denen von § 23 Abs. 4 StVZO |
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Und aus diesem Grund hole ich mir für sowas immer 5 tagesbleche !!!! |
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So endlich mal wieder etwas ruhe eingekehrt das ich mich mal wieder hier blicken lassen kann... |
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mal ne erfreuliche nachricht |
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Super! Da habt ihr ja leider 'ne Weile zittern müssen - aber nochmal Glück gehabt |
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ja allerdings, der verkäufer hat da noch was drehen können mit seiner versicherung, wollte ja sich au aus der schlinge ziehen |
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Na in diesem Fall war der Beamte auch nur bedingt im Recht |
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Also dieser Fall ist echt sehr schwierig zu beurteilen, auch für mich als Gesetzeskenner! |
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Also natürlich konnte/musste der Beamte wenn schon das Fahrzeug beschlagnahmt wurde den FZ.-Brief mit einziehen. Was hätt er nehmen sollen bei einem Stillgelegtem Fahrzeug? Natürlich hätt er eine Bescheinigun bzw ein Protokoll über die Beschlagnahmung übergeben müssen. |
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Zitat: ... aber ein eigentumsnachweis [b] Überrings: Der Fahrzeugbrief ist keine Besitzurkunde!!! max p.s.: was heisst denn überrings?! |
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Zitat: auch das trifft nicht zu.Zitat von MaxV40 Zitat: ... aber ein eigentumsnachweis [b] Überrings: Der Fahrzeugbrief ist keine Besitzurkunde!!! max p.s.: was heisst denn überrings?! p.s.: was heisst denn überrings?! (da musst du selber drauf kommen) |
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für was ist denn deiner meinung nach der kfz-brief da? |
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Oft wird in der Praxis danach geschaut, wer im Fahrzeugbrief eintragen ist und dieser dann als Eigentümer angesehen. Dieses Kriterium trifft nicht immer zu. |
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Nun Ja hätt ich deinen LInk mal eher gelesen hätt ich mir viel Tipperei ersparen können nun damit hattes Du deine Frage doch schon selbst beanrtwortet und dieser link giebt mir doch Recht.... |
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neee, besitzer ist derjenige, der die tatsächliche sachherrschaft ausübt |
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