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Also so langsam glaube ich das Du entweder nur Recht behalten willst oder dich selbst nicht verstehst. Siehe hier. |
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ich glaube das problem ist einfach, dass du nicht den unterschied zwischen besitzer und eigentümer kennst. ansonsten vertreten wir fast die gleiche auffassung. ich will mich nun auch nicht mehr mit dir streiten, so wichtig ist es für mich auch nicht . |
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Ich kenne den Unterschied zwischen Besitzer und Eigetümer. Nur beides weisst der Fahrzeugbrief nicht aus du könntes dein Fahrrzeug auch auf deinen |
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Zitat: Na da musst du in einigen Gesetzen aber nochmal nachschauen WCC_BigDane postete: Also dieser Fall ist echt sehr schwierig zu beurteilen, auch für mich als Gesetzeskenner! Zitat: Das polizeiliche Eingriffsrecht bietet noch mehr Möglichkeiten....... denn laut Gesetz darf er Brief und Schlüssel nur beschlagnahmen, wenn mit dem Fahrzeug etwas rechtswidriges geschehen ist z.B Diebstahl! Zitat: Nein, die in den Papieren eingetragene Person ist zwar ein gewichtiger Hinweis auf die Person des Halters, muss aber verkehrsrechtlich nicht der tatsächliche Halter - mit allen Rechten und Pflichten - sein. zulassungsfuchs postete: Im Fahrzeugbrief steht immer der Halter. Zitat: Genau deshalb gibt es den Begriff des wirtschaftlich tatsächlichen Halters - Erklärung
VIele eingetragene Halter haben das Entsprechende Fahrzeug noch nie einen cm. Bewegt. sind nochnichteinmal darin mitgefahren. Wir haben einen Stammkunden der Fahrzeuge für seinen in Saarbrücken lebenden Enkel auf seinem Namen zulässt der hat einige der Fahrzeuge noch nicht einmal gesehen. |
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