Probleme bei Fahrzeug abholung - Seite 1

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  • | 23.05.2005 19:47

Hallo, heute hat meine Gattin ihren privat gekauften bmw holen wollen, kam nur nich weit....
Der Verkäufer hat sein Fahrzeug heute morgen im Landkreis Ansbach abgemeldet. Fuhr mit dem Fahrzeug, entstempelten Kennzeichen und abmeldebescheinigung in den Landkreis Schwäbisch Hall. traf sich dort mit meiner Frau und übergab das Fahrzeug. Als sie nachhause Fahren wollte hilt sie eine Streife an. Der Polizist sagte ihr das man am Tag der abmeldung nur in seinem landkreis fahren dürfe. Er beschlagnahmte Schlüssel und Fahrzeugbrief sowie die Abmeldebescheinigung und untersagte die Weiterfahrt. Sie bakam keinerlei Belege oder Quittungen für die beschlagnahmten sachen! Die Schlüssel und Papiere bekomme sie nur wieder mit gültiger roter nummer. Dabei wollten wir morgen das fahrzeug zulassen, nur ohne brief geht das wohl schlecht und ein holen mit Hänger ohne schlüssel is au recht schlecht. Stimmt das alles so oder hat der Herr Wachtmeister da etwas zu voreilig reagiert oder muß man das jetzt so hinnehmen?:frage:
Dachte immer am Tag der abmeldung darf man noch bis 24 Uhr fahren? Fahrzeug gleich beschlagnahmen mit Schlüssel und Brief ohne Belege und angabe von Gründen??
Vielleicht kann mir einer weiterhelfen...


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  • | 23.05.2005 19:50

hä wieso beschlagnahemn die denn den brief, somit ist das doch quasi deren auto, die können doch nicht den breif beschlagnahemn das ist doch die besitzurkunde. was ne sauerei!! Auch vom händler


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  • | 23.05.2005 19:51

alter das ja übel...das würde ich mir aber echt nicht gefallen lassen! zumal der nix sagen kann wenn du den jetzt anmelden willst!!! der muss dir denke ich wenigst den Brief wiedergeben!!! so könnte er den ja jetzt auf sich anmelden und damit wegfahren und alles!?


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  • | 23.05.2005 19:55

Leider stimmt das ,hatte das gleiche Problemm mit dem Wagen meiner Tochter, hatte sich in Niedersachsen ein neues Auto gekauft und ich wollte ihren Alten wagen in NRW abmelden, und den Neuen Zulassen und mit ihrem abgemeldeten dan den neuen abhollen ,da meinten die vom Strassen -verkehrsamt das geht nicht, weil anderer Landkreis.
Shit havens


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  • | 23.05.2005 20:02

Klar finde ich das recht ungewöhnlich...der BMW steht jetzt mit entstempelten Schildern auf öffentlicher Straße, dürfte je au ned sein. Hab schon gesagt den hätte ich nich erwischen dürfen, so ein Führerschein Neuling wie meine Gattin läßt sich halt besser einschüchtern, von mir hätte er nix bekommen!!


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  • | 23.05.2005 20:06

So kann man die Polizei Flotte au um Autos erweitern,grins nur muß es ein E30 BJ 89 sein??
Mal sehen was die Jungs vom Fach hier meinen, were nur ich gefahren, mußte leider arbeiten und meine Frau hat erst seid Fünf Wochen die Pappe. Ich hätte mich wahrscheinlich scho mit dem Ordnungshüter angelegt. Mir gehts halöt au darum da meine Frau noch in der Probezeit ist, ich hab meine scho zehn Jahre und punktefrei (mal wieder:cool:) ....


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  • | 23.05.2005 20:14

Und was is damit??:
§ 23 Abs. 4 StVZO, Auszug:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;


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  • | 23.05.2005 20:21

Das ist echt ne krasse Sache. Woher bekommt man rote Nummerschilder außer Autohändler?


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  • | 23.05.2005 20:39

bei der Zulassungsstelle bzw. du musst erst zur KFZ Vers. und eine Doppelkarte holen dann zur Zulassungsstelle und dort bekommst die sog. Kurzzeitkennzeichen. Die Gebühren bei der Vers. werden dann auch so ein Auto innerhalb der nächsten 6 Monate zugelassen wird wieder gut geschrieben bzw. angerechnet. Also kostet das Kennzeichen nur ein paar Euro Gebühren und die 30 Euro für das Blechstück :D


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  • | 23.05.2005 20:43

Aha, das ist gut zu wissen, falls eines Tages meiner nicht mehr da seien sollte.


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  • | 23.05.2005 20:59

Erstmal würde ich mir ein 5-Tages-Kennzeichen holen um das Auto abzuholen. Sind aber nicht gerade günstig. Liegt so um die 100€ und ist von Landkreis und Landkreis unterschiedlich teuer. Dannach würde ich mir einen Anwalt suchen und mal schaun was sich da machen lässt. Den zumindest den Fahrzeugbrief hättet ihr nicht abgeben müssen, da es sich dabei ja um euere Besitzurkunde handelt.

MFG

HAIDUK

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  • | 23.05.2005 21:50

also wenn es mein wagen geweshen wäre hätten die mich mitnehmen können oder weiß was, den brief geschweigedenn die schüssel hätte ich denen vor ort nicht gegeben vorallem nicht den brief.


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  • | 23.05.2005 21:54

Einen Teil der Frage, nämlich, ob deine Frau mit den abgestempelten Kennzeichen noch einen Tag fahren durfte, hast du dir mit dem Auszug aus dem § 23 StVZO selbst beantwortet.

Zitat:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ... innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, ...
Ob das mit dem Zulassungsbezirk zutrifft, kann ich nicht beurteilen (ortsunkundig in der Gegend ;)), aber zumindest stand die Fahrt deiner Frau nicht im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.

Das Verhalten des Polizeibeamten ist allerdings stellenweise merkwürdig.

Natürlich darf er die Weiterfahrt in diesem Fall untersagen. Sollte er das entsprechend begründen können, wäre auch die Sicherstellung oder Beschlagnahme der Fahrzeugschlüssel rechtmäßig. Denkbar wäre zum Beispiel, dass er angenommen hat, deine Frau würde sich nicht an die Untersagung der Weiterfahrt halten. Den Schlüssel hätte er aber auch von dir bekommen - notfalls mit Zwang ;)

Was den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung angeht, kann ich mir jedoch keine Rechtsgrundlage vorstellen. Dazu müsste man den Beamten aber sicherlich auch hören :frage:

Auf jeden Fall hätte er eine Sicherstellungs-/Beschlagnahme-Bescheinigung ausstellen müssen, aus der auch der Grund der Sicherstellung hervorgeht. Das ist letztlich aber nur ein Formfehler, wenn auch auf Grundlage einer zwingenden Formvorschrift.

Normalerweise müssten euch die Unterlagen und der Schlüssel auf der Wache umgehend ausgehändigt werden, damit ihr das Fahrzeug zulassen könnt. Über den Schlüssel könnte man evtl. streiten.

Es besteht die Möglichkeit einer Beschwerde gegen Teile dieser Maßnahmen. Ich persönlich würde das Gespräch mit dem Beamten suchen - das ist oftmals produkiver für beide Seiten, als eine schriftliche Beschwerde, bei der jeder aus der Distanz über den anderen schimpft. Schriftlich an die Vorgesetzten kann man das später natürlich trotzdem machen. Vielleicht hatte er ja auch Gründe für die Maßnahmen?! Vieles klärt sich erfahrungsgemäß im Gespräch. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Natürlich kann man sich auch einen Anwalt nehmen. Stellt sich mir nur die Frage, was man damit erreichen will. Das macht sicher Sinn, wenn die Dinge nicht ausgehändigt würden, ansonsten ist das nur unnötig teuer. Denn für eine Beschwerde gelten die drei Fs: formlos, fristlos, furchtlos. Das kann man also auch selber machen. Aber auch das muss natürlich jeder selbst wissen.

Für die Probezeit deiner Frau könnte das unangenehme Folgen haben. Es käme schwer auf den Tatbestand an, den der Beamte wählt. Ich würde erstmal Ruhe bewahren und abwarten, ob überhaupt was kommt - oder hat er etwas davon gesagt? Man kann ihn aber auch gleich danach fragen, falls man das Gespräch sucht.


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  • | 23.05.2005 23:07

Zitat:
Zitat von HAIDUK
Erstmal würde ich mir ein 5-Tages-Kennzeichen holen um das Auto abzuholen. Sind aber nicht gerade günstig. Liegt so um die 100€ und ist von Landkreis und Landkreis unterschiedlich teuer. Dannach würde ich mir einen Anwalt suchen und mal schaun was sich da machen lässt. Den zumindest den Fahrzeugbrief hättet ihr nicht abgeben müssen, da es sich dabei ja um euere Besitzurkunde handelt.

MFG

HAIDUK
Hey also bei meiner versicherung habe ich nichts bezahlt ich bin hin gegangen habe gesagt das ich ein 5 Tages Kennzeichen habe möchte und danach anmelden möchte ich habe die doppelkarte bekommen bin zum strassenverkehrsamt gefahren und habe dort 28 euro bezahglt mehr nicht


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  • | 23.05.2005 23:54

Ich hab auch nix zahlen müssen.

Zu dem Polizisten: Also wenn deine Frau gesagt hat sie wusste nichts von diesem Regionalen Verbot und dass es eben nicht anders ging, weil sie ja privat Käuferin ist und keinen Schlepper hat, dann is soviel ich weiß der Beamte nicht gezwungen Schlüssel zu beschlagnahmen, sondern hätte mit einer Ermahnung und dem Angebot einen Transportdienst anzurufen genau das selbe erreichen können.
D.h. weiterfahren hätte er deine Frau zwar nicht lassen drüfen, aber eine Beschlagnahmung der Schlüssel war absolut unvernünftig und destruktiv.
Dass er auchnoch den Brief beschlagnahmt hat ist möglich, aber ohne Quittung ist das eine riesen Frechheit und darf so nicht sein.
Ich kann mir das nur so denken: Der Beamte war an diesem Tag nichtnur schlecht gelaunt, sondern sternhagelvoll!

Achso ja Lösungshilfe: Morgen dort anrufen, ruhig bleiben und keinen Stress schieben, fragen wie man das jetzt klären kann. Auf jeden Fall erstmal anrufen, bevor man hinfährt, denn wenn ihr dann doch noch andere Schilder oder einen Schlepper braucht, dann klärt das alles lieber vorher telefonisch, damit ihr nurnoch die Schlüssel und Brief abholen müsst. Wenn dann alles geklärt ist, kannste fragen wie das kommt, dass man deiner hilflosen Frau einfach Brief und Schlüssel stiehlt ohne irgend eine Quittung auszustellen.

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