rechts vor links

Hey Leute, hab da mal eine Frage:

Gilt "rechts vor links" auch, wenn man rückwärts in die Kreuzung einfährt???

Beispiel: Fahrzeug wird am Straßenrand geparkt, ausparken geht nur rückwärts, weil vorne steht ein anderer Wagen, fährt man ca. 3m rückwärts ist da schon der Kreuzungsbereich.

MfG


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  • | 26.08.2005 13:08

Seltsame Frage, aber ich würd mal sagen ja, bzw. warum nicht?

Dem Vorfahrstberechtigten wird es herzlich wenig interessieren, ob ihm einer mit Front oder Heck die Vorfahrt nimmt.

:hut: Sicos


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  • | 26.08.2005 13:30

Ich würde auch sagen das es immer gilt... Wenn de dein Fahrrad da her schiebst dann doch auch...


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  • | 26.08.2005 13:33

Ich bin auch der Meinung wie SICOS:rolleyes:

Ja, bin eigentlich auch der Meinung, dass es wurscht ist ob vorwärts oder rückwärts...bin nämlich heute morgen rückwärts auf die Kreuzung und da hätt mir beinahe so ne Tussi da Arsch weggefahren, deshalb die komische Frage...


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  • | 26.08.2005 22:37

Interessante Frage, einfache Antwort: Ja, Rechts-vor-Links gilt auch dann.

Natürlich gibt es ein ABER... =)

Variante 1
Wenn du rückwärts in den Kreuzungsbereich einfährst und jemand kommt (aus Sicht deiner Fahrtrichtung) von rechts, so hättest du ihm die Vorfahrt gewähren müssen. Der Fall ist also ziemlich einfach.

Variante 2
Ich nehme aber mal an, du meinst die Variante, in der jemand (aus Sicht deiner Fahrtrichtung) von links kommt?! Dieser Jemand hätte also dir die Vorfahrt gewähren müssen?! Habe ich das richtig verstanden?

In dem Fall ist es erstmal so, dass dieser Jemand einen Verstoß gegen die Rechts-vor-Links-Regelung begehen würde (§ 8 StVO).

Da du aber rückwärts fährst, kommst du nicht ungeschoren davon. Beim Rückwärtsfahren ist eine besondere Sorgfaltspflicht zu beachten (§ 9 V StVO). Zudem war es deine Absicht, vom Fahrbahnrand anzufahren. Auch in dem Fall muss man sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 10 StVO). In beiden Fällen müsste man sich, wenn nicht anders möglich, ggf. einweisen lassen.

Hier könnte man also beiden Fahrern einen Vorwurf machen. Im Falle eines Unfalls würde das auch sicher geschehen. Da die Verstöße relativ gleichwertig sind, dürfte die Schadensregulierung dann wie das Hornberger Schießen ausgehen....

Über das Thema könnte man Bände schreiben. Ich hoffe, diese kurze Erklärung hilft dir erstmal weiter.

edit:Mir fällt sogar nochwas ein: Wer parkt, muss mindestens 5 Meter Abstand zum Schnittpunkt der kreuzenden Fahrbahnen halten. Wenn du 3 Meter zurückgesetzt hast und dann schon im Kreuzungsbereich bist, dann hast du offensichtlich schon vorher falsch geparkt (§ 12).

Zitat:
Dux postete:
Ich würde auch sagen das es immer gilt... Wenn de dein Fahrrad da her schiebst dann doch auch...
Genau dann gilt es nicht. Es heißt Vor-fahrt. Leitet sich von "Fahren" ab. ;)
Wer schiebt fährt nicht, kann also auch keine Vorfahrt haben. Bestenfalls Vorrang. Und Vorrang regelt sich wieder ganz anders.... =)

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