Felgen und Bereifung


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  • | 27.09.2005 13:26

Hab hier mal eine Frage an Walpurgis.

Folgende Sachlage, die mir ein Kumpel so geschildert hat:
(Weiß selbst nicht genau, ob das Zulässig ist, deshalb frage ich mal nach)

Vorab, der TÜV-Prüfer meines Vertrauens konnte mir darauf keine antwort geben:


Meine jetzigen Sommerreifen sind hinüber. Ich fahre 205/50er auf einer 7j 15" LM-Felge. Nun möchte ich diese zur Winterfelge machen, und meine gut erhaltenen 185/55er Winterreifen darauf ziehen. Das Problem ist nur, die Felge ist von DBV und nicht direkt für die Barchetta zugelassen. Sie ist aber in meinem Fahrzeugschein seperat eingetragen. Ich habe im Gutachten dieser Felge gesehen, dass auf dieser Felge, Reifengrößen von 185/55 bis 215/45 alles auf diese Felge drauf darf, je nach Model. Nur ist wie gesagt die Barchetta da nicht aufgelistet. Kann ich die 185/55 da nun auch drauf ziehen?

Danke, schonmal im vorraus

mfG


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  • | 27.09.2005 15:07

Das kommt auf den Abrollumfang zur Serienbereifung an.
Die Felge an sich sollte von der Traglast ja okay sein, wenn du sie schon eingetragen hast!

Ich weiß jetzt nicht genau zu wieviel Prozent das abweichen darf, sonst musst du eine Tachoangleichung machen lassen und die kostet!!


Frag mich warum das ein TÜV-Prüfer nicht weiß?!


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  • | 27.09.2005 17:11

ich glaub es bringt dir nicht viel wenn Walpurgis dir sagt das es geht. es sei denn du fährst zu ihm und läst es bei ihm eintragen. denn wenn du zu deinem tüv menschen fährst und sagst ,das einer von der dekra gesagt hat das es geht, wird er wohl zu dir sagen das der von der dekra es auch eintragen soll.


kann allerdings nicht verstehen warum der tüv mensch das nicht weiß.
bei mir war die reifengröße auch nicht für den wagen zugelassen aber für die felgen. hatte da kein problem mit beim tüv


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  • | 27.09.2005 19:55

nein, es geht ja nicht ums eintragen...

Mein Kumpel hat von Werk ab 185/55 eingetragen (normale serienbereifung für den winter)
Und will jetzt einfach das Wintergummi auf die Alus draufmachen OHNE es einzutragen, da diese Rad/Reifenkombination ja schon eingetragen ist...

Es geht darum, ob er die Felgen fahren darf.
Sie sind im Schein mit einer anderen Größe eingetragen, aber im Gutachten steht halt nix davon drin, das die für sein auto sind ;)


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  • | 27.09.2005 23:23

hiho

wenn ich das richtige sehe

serienbereifung eingetragen mit sommerreifen ..
dann spielt es keine rolle ob da nen sommer oder winterreifen drauf ist hauptsache die reifengrösse traglast und speedindex stimmt...

serienbereifung eingetragen mit grösse xxx/xx/xx nun winterbereifung mit yyy/yy/xx muss neu eingetragen werden ...z.b. 205/50/15 ist eingetragen und du willst die 185/55/15 draufmachen musste die 185 neu eintragen lassen ..vorrausgesetzt die reifenkombi steht im gutachten wenn nicht per einzelabnahme eintragen lassen z.b. weil entweder die rad reifenkombi nicht im gutachten steht oder das fahrzeug steht nicht im gutachten ...wird dann ne abnahme nach §21 (teuere)irgenwas (mit fahrzeugtyp und reifenkombi wirds glaub ich ne §19/2 abnahme (etwas günstiger ..)

gruss dirk

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