Kaltlaufregler eintragen lassen. - Seite 1

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  • | 05.10.2005 11:36

Hallo,
habe mir den Twin-Tec KLR Regler eingebaut.

Brauche nur jetzt noch die Einbaubestätigung. Habt Ihr da Erfahrungen mit, wo sollte ich besser hingehen, zum TÜV oder Dekra oder in eine Werkstatt?

Was machen die dann noch?


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  • | 05.10.2005 11:38

hab meinen beim kollegen in der werkstatt eigebaut, da hatte ich auch meine eibaubestätigung her, ausserdem du muß ja sowieso au machen also da kannst du auch nach der bestätigung fragen.

eintragen kannst du es jüberall, gibts keine probs mit, oder hast du es gebraucht gekauft?????


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  • | 05.10.2005 11:42

Den Regler hatte ich nagelneu bei E-Bay gekauft.

Hab halt keinen Bekannten, der inner Werkstatt arbeitet.

Die AU hatte ich schon mal im Urlaub machen lassen, obwohl ich diese AU-Bescheinigung von Twin-Tec lustig finde, weil da ja nichtmal ein Firmenstempel oder so draufmuß. Nur die Fahrgestell-Nr. und die Meßwerte.
Das verleitet doch vielleicht einige dazu, das Ding so auszufüllen und sich die AU zu sparen oder?


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  • | 05.10.2005 14:23

Meinen hab ich vor ca. 2 wochen eingebaut bin dan in eine werkstatt gefahren und hab die Au dort gemacht .mit der bescheinigung ab zum strassen verkehrsamt und das ganze eintragen lassen in Brief und neuer schein . die geben dan dem finanzamt bescheid wegen der steuerrückvergütung und der neu berechnung . auf der Au bescheinigung muß ein stempel einer werkstatt sein die sowas ausführen darf und eine unterschrift sonst trägt der beamte das ganze nicht um.
Mfg
Hannes


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  • | 05.10.2005 14:25

Hallo,
auf der Einbaubescheinigung muß der Stempel sein mit Unterschrift. Aber nicht auf dem "Kat-Test für KLR-System", von twintec, wo die Meßwerte eingetragen werden.


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  • | 05.10.2005 15:04

@wilber auf dem Bogen der in mehrfacher Ausführung dabei ist (1 werkstatt 1 Hersteller 1 Str-amt 1 Du selber)und die Abe mußte mitnehmen.den rest gebrauchste nicht fürs umtragen, aber achte dadrauf das es in den Brief eingetragen wird.


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  • | 05.10.2005 15:54

Genauso wollt ich das hören.
Grins.
Mein problem ist halt, das ich diesen KAT-Test hab machen lassen, die haben den ausgefüllt, aber nicht noch zusätzlich abgestempelt oder so, weil da auch gar kein Platz ist für sowas. Nicht, das ich das jetzt nochmal neu machen muß, wäre ja schade ums Geld.
Wollt dann morgen eben zum TÜV und den Einbau bestätigen lassen.


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  • | 05.10.2005 15:57

Also wenn du nen Kaltlaufregler von TwinTec hast, brauchst du keine neue Au machen!!! Du musst nur die Einbaubestätigung abstempeln lassen und dann ab zum Amt.


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  • | 05.10.2005 16:00

Zitat:
Zitat von hallos
Also wenn du nen Kaltlaufregler von TwinTec hast, brauchst du keine neue Au machen!!! Du musst nur die Einbaubestätigung abstempeln lassen und dann ab zum Amt.
Aber doch diesen Kat-Test?


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  • | 05.10.2005 16:05

@wilber Kat-Test brauchste nicht fürs eintragen nur den Bogen in 4facher ausführung Abe und Brief und KFZ-Schein und in Rheine kostet das 11€


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  • | 05.10.2005 16:07

Au neu?! Ist doch völliger unsinn.
Der Kaltlaufregeler, regelt nur bei kaltem Motor!
Willst du den Wagen erstma stundenlang beim Tüv stehen lassen, bis der Motor kalt ist und dann die au machen?
Einfach den Kaltlaufregeler einbauen und ab zum tüv. Die prüfen kurz ob der richtig eingebaut ist und fertig!
Oder du lässt dir ne bestätigung von einer Werkstatt geben.
Die geben die aber meistens nur raus wenn die werkstatt den selber eingebaut hat.


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  • | 05.10.2005 16:09

Zum nachlesen einfach mal auf www.twintec.de gehen und nachschauen, bzw lesen:




günstige Kraftfahrzeugsteuer durch Einhaltung der D3-/Euro 2-Grenzwerte

kein Eingriff in die Motor- oder Fahrzeugelektronik

Einfach - Störungssicher - Preiswert

Schnelle und einfache Montage mit werkstattüblichen Geräten

Wartungsfreier Betrieb

Weiterverwendung des vorhandenen, intakten Katalysators

Motor- und Katalysatorschonend

leichte Verbrauchsreduzierung im Kurzstreckenverkehr

keine AU nach Systemeinbau

schnelle Amortisation




Was man aber habe muss, ist eine Gültige AU, bzw. Plakete!


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  • | 05.10.2005 16:22

Jetzt steht aber in der ABE:

Vor dem Einbau ist eine erweiterte Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO in Verbindung mit der Anlage VIIIa (AU) vorzunehmen.
Der vorhandene Katalysator kann weiter verwendet werden, wenn dieser nicht mit sichtbaren Mängeln behaftet ist und den Anforderungen der Anlage KAT-Test des beiliegenden Technischen Berichts genügt.


Hmm, oder mach ich mir einfach zuviel Gedanken?


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  • | 05.10.2005 16:33

hab da ma ne frage - also ichhab nen 3er golf, 1.6er maschiene drinnen, im schein is der mit euro 2 norm schon eingetragen.

warum bieten die dafür keinen an sodasss ich auf die D3 norm kommen würde?
oder ist da etwa kein soo großer unterschied dazwischen?
find ich irgendwie komisch dass es den KLR für meinen nicht gibt - oder versteh ich was falsch :frage:


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  • | 05.10.2005 16:36

Zitat:
Zitat von wilber



Hmm, oder mach ich mir einfach zuviel Gedanken?
Du machst Dir zuviel gedanken :D


@szabolcs den kannste doch auf D3 umschreiben Steht auf jedenfall auf dem antrag D2/D3

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