Rundumlichter
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Hi, |
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Afaik darf jedes Fahrzeug Rundumleuchten tragen, sofern es eine entsprechende Genehmigung dazu besitzt. |
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und wie bekommt man so ne Genehmigung? |
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Det weß ik net, bin halt kein Fachmann, habs mal im TV gesehen... Denke mal beim Straßenverkehrsamt wird man die beantragen können. Interessieren würde es mich aber auch mal brennend. |
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Geregelt im § 52 IV StVZO. Ich nehme jetzt mal nur die Gelben: Zitat: Wäre also interessant, den Fahrzeugschein zu lesen.Mit einer oder, ... , mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein 1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), ... , gekennzeichnet sind, 2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. ... 3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat, 4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat. Die höheren Verwaltungsbehörden (und alle Behörden mit noch höherem Status) können allerdings Ausnahmen genehmigen. |
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lol ich mache mal nen Foto von den Wagen ich frage mich wie die das Genemigt gekommen haben ist ja eigentlich nur nen Werbewagen |
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das indicar bei der formel 1 hat glaub ich auch rundumlichter |
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Das Einschalten regelt der § 38 StVO: Zitat:
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. |
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