Frage zu Abgasgutachten - Seite 1

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  • | 11.10.2005 15:15

hallo an alle,

habe mal ein paar fragen zum abgasgutachten und zwar heißt es doch, dass wenn man eine rad-reifen kombination hat die entweder 8 % größer oder kleiner ist als der serien zustand muss man ein abgasgutachten machen da sich der abrollumfang und somit auch die fahrzeug-gesamtübersetzung ändert........heißt das also
100 % = der serien "IST/SOLL" zustand

100 % = (z.b.) 16"
6,25 % = 1" | * (z.b.) 19"
118,75 % = 19"
was wiederum ergibt das 18,75 % zu viel sind

ist da ein gutachten fällig oder wie wird das gehandhabt

es heißt ja auch, dass wenn man eine auspuff-anlage verbaut ein abgasgutachten fällig wird genauso wenn man chip-tuning bzw. turbo oder kompressor umbauten vornimmt und eben so nicht zu vergessen wäre ein (offener) sport-luftfilter den man einbaut, muss man begutachten lassen

nun meine frage wer kennt sich damit aus und hat erfahrungen gemacht in sachen abgas-gutachten
stimmt es das man für so eine prüfung bis zu einem vierstelligen bertag abdrücken muss?

danke im vorraus


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  • | 11.10.2005 15:26

Die Prüfung dürfte ab nem 4-stelligen Betrag losgehen....

Das mit den Prozenten weiß ich jetzt nicht...

Schalldämpfer und Luftfilter mit Gutachten sind bereits auf eine Beeinflussung des Abgases geprüft...


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  • | 11.10.2005 15:54

es geht bei den 8% nicht um den Durchmesser der Felge sondern um den Abrollumfang des Reifens. Wenn ein 19" Reifen einen entsprechend niedrigeren Querschnitt hat, kann er außen genauso groß wie ein 16" Reifen sein.

Bei Luftfiltern und Auspuffanlagen genügt es, den Durchflußwiderstand bzw. den Abgasgegendruck zu messen. Ist dieser gleich wie bei den Serienteilen, kann man davon ausgehen, dass sich das Abgasverhalten nicht verändert.

Bei Chiptuning kann auf ein Abgasgutachten verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass in den Lastzuständen, die bei der Abgasmessung durchfahren werden, nichts geändert wurde.
Bei leitungsstärkeren Motoren wird beim durchfahren des Messzyklus kein Vollgas gegeben. Wirken sich die Änderungen nur bei Volllast aus, wird kein Abgasgutachten benötigt.

Bei Turbo- und Kompressorumbauten kommt man nicht drum herum.


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  • | 11.10.2005 16:06

aha sprich, 19" felgen auf einer 35-er bereifun kommen im endeffekt auf die 16" felgen mit 50-er bereifung ran kann man das so interpretieren

ja darum geht es auch mit dem chip der dann nur im volllast-modus mehr drückt und eventuell in den niedrigeren bereichen sparsamer läuft (laufen sollte!!)


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  • | 13.10.2005 12:34

ja und wie sieht es da mit dem rollwiderstand aus wenn man dann 35-er reifen mit 225-245 schnitt haben, der verbrauch steigt doch als wie wenn ich da mit 215-er umhergondeln würde oder nicht


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  • | 01.11.2005 23:17

wie sieht es mit einem größeren turbolader aus, wenn man schon ein turbo-aufgeladenes auto fährt also wenn man den serien lader gegen einen größeren austauschen will
braucht man dazu auch ein abgasgutachten oder nicht?


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  • | 25.12.2005 20:06

hallo freunde, sorry kann nicht mehr editieren hehehehe darum neuer fragennachschub

also wie sieht es mit zylinderkopfbearbeitung aus weman sowas gemacht hat ist da ein gutachten fällig,
ist bei einer aufbohr-maßnahme genauso ein gutachten fällig und wie im oberen post schon erwäht wenn man einen turbo fährt und sich einen größeren lader holt braucht man da auch ein gutachten

danke im vorraus

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  • | 25.12.2005 20:19

1. Es gibt eine Edit Taste (4Fach Post :rolleyes: )

2. Was hat ein Abgasgutachten mit Rad-Reifenkombi zu tun :frage:


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  • | 25.12.2005 20:23

wo ist die 4 fach edit tast wenn du die meinst neben dem zitat und melden buton dann funzt die net weil ich das zeitlimit überschritten habe

das mit der rad/reifen kombi habe ich gelesen in einem tuning heft wenn es laut der vorschrift 8% kleiner oder größer als der serien zustand ist muss ein abgasgutachten fällig sein


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  • | 27.12.2005 19:33

Öhm, wo kommt denn das mit dem "es heißt soch..." her ?

Hab ich noch nie gehört.

Würde mich auch mal interessieren, was ihr unter Abgasgutachten genau versteht.


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  • | 27.12.2005 20:04

ich verstehe darunter das der Wagen auf´n "spezial"Prüfstand kommt(soweit ich weiß gibts davon gibts nicht viele in Deutschland), dort werden einige verschiedene Fahrzustände/Lasten/usw gefahren nach Vorgabe. Alle Abgase werden aufgefangen und gesammelt. Später dann Analysiert. Nach einiger Zeit(Wochen, Monate) bekommt man denn sein Ergebnis mittgeteilt.
Der Prüfstandslauf ist auch etwas aufweniger.. also mit einer halben stunde kommt man da nicht weit. Mir schwirrt da was von 2 tagen im Kopf rum. Kann aber auch total falsch sein.

Fazit: Aufwendig, Teuer und man bekommt er später ne Nachricht was rauskommt.

Das sich Änderungen bei Reifen/Rädern mehr oder weniger direkt auf die "Abgasmenge" auswirken ist eigendlich recht logisch.
z.b. man fährt mit Rad/Reifenkombi 1 dauerhauft 80km/h und das über 50km. Dabei entsteht "Abgasmenge" XXX. (geht dabei warscheinlich um verschiede Schadstoffe in mg/m³ oder mmol.)
nun der selber Wagen mit Rad/Reifenkombi 2 / 80km/h / Motor dreht 200 u/min höher bei 80km/h -> andere Abgasmenge oder zusammensetzung werden produziert auf 50km..


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  • | 27.12.2005 21:02

Bei einer Fragestellung wie dieser wäre es sicher angebracht, wenn einfach jeder posten würde, was er sicher weiß.


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  • | 27.12.2005 22:05

Zitat:
Zitat von walpurgis
Öhm, wo kommt denn das mit dem "es heißt soch..." her ?
das mit dem "es heiß doch.." kommt aus der Vorschrift 70/220/EWG (kurz: Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung).

Dort steht in Abschnitt 6.1.2, dass eine Typgenehmigung ohne erneute Abgasprüfung erweitert werden kann, wenn lediglich die Gesamtübersetzung geändert wird und die Abweichung max. 8% beträgt.

Das wird auch bei späteren Änderungen zugrunde gelegt. Ist allerdings nicht ganz korrekt, weil der Originalzustand eines Autos ja bereits bis 8% Abweichung zu dem Auto, das gemessen wurde, haben kann.

ob die Änderung der Gesamtübersetzung durch ein anderes Getriebe, eine andere Achsübersetzung oder andere Reifen zustande kommt, ist für das Abgasverhalten egal.


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  • | 28.12.2005 01:09

@ walpurgis, deshalb habe ich ja diesen thread eröffnet um darüber mehr zu wissen, ich bzw. die meisten hier sind ja nicht im bereich tätig in dem du tätig bist, verstehst du??

darum bitte erkläre uns doch was korrekt ist und was nicht, schlieslich wollen wir ja was lernen und nicht auf kasper komm raus glück haben das wir keine probleme mit der polizei bekommen............

und das mit dem "es heißt doch....." kommt aus diversen büchern, heften ecetere blablablabla usw.....in denen es so drinnen steht, wenn was nicht korrekt ist können wir es ja nicht wissen, wir arbeiten ja nicht beim tüv oder dekra
also bitte!!


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  • | 28.12.2005 10:59

Ich habe von der Sache auch nicht viel Ahnung, ist TP-Aufgabe (TÜV im Westen). Dekra macht diese Abgasgutachten im Technologiezentrum am Lausitzring. Das ist aber meines Wissens alles im Rahmen der Erlangung der EG-Typgenehmigung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Rahmen einer Einzelbegutachtung für ein Auto mit einem Motor, der seine Zulassung schon hat so ein Aufwand getrieben wird.

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