Frage zu Abgasgutachten - Seite 2

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  • | 29.12.2005 05:03

naja gut, wie in post 002 erwähnt wurde kommt man bei einem turboumbau an einem gutachten nicht drum herum, darum dachte ich mir ich frage halt ob es auch nötig ist ein solches gutachten machen zu müssen wenn man:

- schon ein turboaufgeladenes auto fährt jedoch einen größeren lader einbauen möchte

- die zylinderköpfe bearbeiten lassen will

- einen fächerkrümmer einbauen will

- und eventuell eine aufbohr-maßnahme machen will

:?:?

danke


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  • | 29.12.2005 12:08

Bei allen, von dir genannten Änderungen ist ein Abgasgutachten fällig. Nur wenn es sich um Reparaturmaßnahmen handelt, brauchst du nichts, also z.B. planen eines verzogenen Zylinderkopfes, nachbearbeiten beschädigter Ventilsitze oder Aufbohren des Zylinders auf eine Übergröße.

Auch nach einer Änderung an einem Fahrzeug muss es den Vorschriften entsprechen, auch den Abgasvorschriften. Wird nichts verändert, was das Abgasverhalten beeinflussen kann, hat man auch kein Problem damit (z.B. beim Einbau anderer Rücklichter).

Wird etwas verändert, was das Abgasverhalten verändern könnte, braucht man entweder den Nachweis, dass es das Abgasverhalten nicht verändert (siehe Auspuff und Luftfilter) oder den Nachweis, dass es trotz der Änderung vorschriftsmäßig oder sogar besser ist (z.B. Kaltlaufregler) -also ein Abgasgutachten.
Ausgenommen sind Änderungen der Gesamtübersetzung und des Gewichtes bis zu einer bestimmten Grenze. Dazu steht in der EG-Richtlinie ausdrücklich drin, dass keine erneute Abgasmessung erforderlich ist.

Diese Möglichkeit nutzen teilweise auch schon die Hersteller aus. Zum Abgastest kommt ein "Sparauto" ohne Klimaanlage, elektrische Fensterheber etc. und einer langen Achsübersetzung. Verkauft wird das Auto dann auch mit einigen Kilo mehr und einer kürzeren Übersetzung. In dem Zustand würde es den Abgastest u.U. nicht bestehen.

Bei manchen Umbauten wird das Problem auch einfach ignoriert, absichtlich oder unabsichtlich. Manches Wohnmbil mit ein paar hundet Kilo Mehrgewicht und erhöhten Fahrwiderständen durch ein Hochdach und Breitreifen hätte sonst möglicherweise ein Problem.
Bei Änderungen am Motor wird das Problem kaum "übersehen" werden.

In der Praxis gilt aber: es gibt nichts, was es nicht gibt, man muss nur lange genug suchen. Das Betrifft nicht nur die Änderungen an einzelnen Fahrzeugen, sondern auch die Erteilung von Teilegutachten und Typgenehmigungen.

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