KFZ-Zulassung NRW - Seite 1

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    Seitenstreifen Parker


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  • | 24.10.2005 13:53

Ab 01.11.2005 werden auch in Nordrhein-Westfalen Fahrzeuge nur noch mit einer Einzugsermächtigun fürs Finzamt zur Einziehung der Kraftfahrgsteuer zugelassen/umgeschrieben.

  • Dokadriver
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  • | 24.10.2005 14:40

Na klasse !!!


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  • | 24.10.2005 14:48

ganz großes kino:boese:


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  • | 24.10.2005 15:24

Wow das bringt es aber Wirklich!:029

Haben die nicht irgendwelche andere Sorgen um die se sich kümmern müssen/sollten?:021

:hut:


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  • | 24.10.2005 15:27

TOLL!!!! Hauptsache die bekommen ihre Kohle schnell rein, aber wenn du dann mal was wiederbekommst lässt es ewig auf sich warten.:angry::rolleyes:


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  • | 24.10.2005 15:50

Was nützt das denn wenn das konnto gar nicht gedeckt ist:frage:


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  • | 24.10.2005 16:43

Die gehen aber auf Nummer sicher:staunen:

Ich glaube ja, in Bereichen von NRW braucht man keinen Führerschein...:D


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    Zufahrtdichtparker


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  • | 24.10.2005 17:14

@DSN13 im Moment nutzt es den nicht ,Dir auch nicht, den der Fiskus knallt sofort eine Kontenpfändung nach ,wird teuer und Du kannst nichts machen PKW-Haftpflicht und Steuern sind Bringeschulden und denen hast du nachzukommen.
Edit: Und wen du dan nichts zahlst legen die Dir dein Tövtöv still so einfach!

  • McClane
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  • McClane
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  • | 24.10.2005 18:17

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Ab 01.11.2005 werden auch in Nordrhein-Westfalen Fahrzeuge nur noch mit einer Einzugsermächtigun fürs Finzamt zur Einziehung der Kraftfahrgsteuer zugelassen/umgeschrieben.
Na und?! Zahlen müßt ihr doch eh!


  • Nickpage von zulassungsfuchs anzeigen zulassungsfuchs


    Seitenstreifen Parker


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  • | 25.10.2005 17:42

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Ab 01.11.2005 werden auch in Nordrhein-Westfalen Fahrzeuge nur noch mit einer Einzugsermächtigun fürs Finzamt zur Einziehung der Kraftfahrgsteuer zugelassen/umgeschrieben.
Na und?! Zahlen müßt ihr doch eh!
Das ist richtig! Aber richtig schön wird es ja auch erst ab 01.01.2006
:D

Einbeziehung der Zulassungsbehörden in die Erhebung der
Kfz.-Steuer

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zulassung eines Fahrzeuges ab dem 01.11.2005 davon abhängig, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto eines inländischen Geldinstitutes der Zulassungsbehörde vor-legt.


Es kann auch eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto eines Dritten (Eltern, Ehefrau, Ehemann, Leasingfirmen etc. unter Vorlage eines gültigen Personalauswei-ses im Original) vorgelegt werden.


Die Verpflichtung bei der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung vorzulegen gilt nicht nur für Privatpersonen sondern bezieht sich ebenso auf Firmen und ist für jedes Fahrzeug, das zur Zulassung gelangt, abzugeben!!!

Kann der/ die Fahrzeughalter/in keine Einzugsermächtigung erteilen, so ist eine Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt vorzulegen, aus der der Verzicht über die Einzugsermächtigung hervorgeht.

Zum 01.01.2006 wird eine weitere Einschränkung bei der Zulassung eines Fahrzeuges wirksam.
Somit ist nicht nur eine Einzugsermächtigung zum Einzug der Steuern vorzulegen, obendrein wird von der Zulassungsbehörde eine Steuerrückstandsprüfung durchgeführt. Das heißt, dass zu diesem Zweck den Zulassungsbehörden von der Finanzverwaltung täglich eine Rückstandsdatei übermittelt wird, somit die Zulassung des Fahrzeuges davon abhängig ist, ob der/die Fahrzeughalter/in keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei einem nordrhein-westfälischen Finanzamt hat.

Etwaige rückständige Beträge sind erst an das Finanzamt zu zahlen; eine Ermächtigung zum Einzug vom Konto des/der Fahrzeughalters/in reicht zur Begleichung des Rückstandsbetrages nicht aus.

Wird so ein Steuerrückstand bestritten, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für die Zulassung des Fahrzeuges vorzulegen.

Bei einem Steuerrückstand bis zu 25 Euro steht der Zulassung eines Fahrzeuges nichts entge-gen.

Falls der/die Fahrzeughalter/in eine andere Person mit den Zulassungsgeschäften beauftragt, ist nicht nur eine persönlich unterschriebene Vollmacht für das Zulassungsgeschäft, sondern auch eine entsprechende Bankeinzugsermächtigung erforderlich und zum 01.01.2006 eine Einverständnis-erklärung , nach der der bevollmächtigten Person Auskünfte über etwaige ausstehende Kraftfahr-zeugsteuer bekannt gegeben werden dürfen.

Hintergründe für diese neue gesetzliche Regelung:

Diese Maßnahmen sind notwendig geworden, da der Rückstand der Kraftfahrzeugsteuer in den letzten Jahren enorm angestiegen ist,

Einige Zahlen verdeutlichen diesen Gesamteindruck für Nordrhein-Westfalen:

per 31.12.2003 ca. 39 Mio. Euro
per 31.12.2004 ca. 32 Mio. Euro

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Finanzbehörden als auch die Zulassungsbehörden bisher einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand betrieben haben und momentan noch betreiben müssen, um die nicht gezahlten Steuern beizutreiben, bzw. das Zwangsstilllegungsverfahren durchzuführen.


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  • | 25.10.2005 17:49

HURRA DEUTSCHLAND! :boese: Was lassen die sich eigentlich noch allese einfallen um den deutschen Autofahrer zu drangsalieren!

Kraftfahrzeugsteuer (wobei oft eine neue Abgasklasse eingeführt wird,damit die alte teurer wird!), Ökosteuer, Mineralölsteuer, neue teurere Fahrzeugpapiere, jetzt die Einzugermächtigung, bald die PKW Maut und die Abschaffung der Pendlerpauschale! Zum kotzen!
Ändert endlich was!


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  • | 25.10.2005 21:03

Ist doch eigendlich egal, weil wer ein Auto fahren will der muß zahlen und wer kein Geld hat der soll es lassen! Und ausserdem möchte ich von keinem mir in die karre fahren lassen der seine Rechnungen nicht zahlt weil dann gibt es bei dem auch nichts zu holen.


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    Mofafahrer


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  • | 25.10.2005 22:55

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn man die Kfz-Steuer weiterhin auf Rechnung bezahlen könnte.
Die neue Regelung ist doch nur notwendig, weil es eben Spezialisten gibt, die die Steuer ewig nicht bezahlen. Und jede andere Firma mit hohen Zahlungsausfällen macht sich doch dann gedanken, wie man dem beikommen könnte.
Ich weiß es natürlich nicht, aber ich denke mal, hier im Forum haben viele völlig selbstverständlich ne Einzugsermächtigung, für Handy, Telefon, Strom, Müllgebühren und noch vieles mehr. Viele Anbieter schließen auch nur Verträge mit Einzugsermächtigungen ab. Und gerade beim Telefon z.B. ist ja die Gefahr von Abrechnungsfehlern deutlich höher als bei der Steuer, wenn ich Angst hätte, dass mein Konto durch Fehlbuchungen überzogen wird, würde ich erstmal da ansetzen.
Zudem hat man bei Einzugsermächtigungen immer die Möglichkeit einer Rückbuchung.


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  • | 26.10.2005 02:58

Zitat:
Zitat von Corsa-Zombi
Ist doch eigendlich egal, weil wer ein Auto fahren will der muß zahlen und wer kein Geld hat der soll es lassen!
Schon mal drüber nachgedacht, dass es genug leute gibt, die auf ihr auto angewiesen sind? und den autofahrern, denen es so geht noch mehr geld aus den taschen zu ziehen, das ist fair oder was?:frage:


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  • | 26.10.2005 06:33

Ich zum Beispiel wollte hiermit auch keine Beschwerde gegen die Einzugsermächtigung vorbringen!

Ich denke auch mal das es vielen hier nicht darum geht sich über die Einzugserächtigung zur KFZ-Steuer an sich aufzuregen! Bezahlt werden muß man es so oder so! Meiner Meinung nach und was man hier und anderswo zu diesem Thema hört geht es den Leuten eher um die Tatsache das es nun jeder gleich zum potenziellen Steuerhinterzier gestempelt wird.

Der Vergleich mit den Privatunternehmen hinkt auch leider etwas. Keine Private Firma hat solche Möglichkeiten sein Geld einzutreiben wie der Staat selbst.

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