unfall auf glatter fahrbahn


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  • | 05.01.2006 15:27

hi
also ein freund von mir ist in einer leichten linkskurve mit seinen sommerreifen auf glatter fahrbahn bzw auf nassem laub weggerutscht. sein wagen ist daraufhin ausgebrochen, in eine hauswand rein und dann noch in einen mercedes(der mercedes war geparkt vorm haus kein anderer verkersteilnehmer war beteiligt)....jetzt musste er bei der polizei die gewohnten 35€ bezahlen ist ja normal und nun meint er das das alles war aber ich meine jedoch, genauso wie der vater meiner freundin, der bei der bundespolizei arbeitet, dass das auf jedenfall noch ein bußgeld mit punkt und somit ja auch eine nachschulung gibt. vll kann mir hier einer helfen.....


€dit:
er ist 60 gefahren 70 darf man aber ich denke es war den witterungsverhältnissen nicht angepasst, weil es in der nacht gefrohren hat!


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  • | 05.01.2006 15:34

Wenn er die 35 Euro bezahlt hat, ist der Verwaltungsakt abgeschlossen. Da kann dann nichts mehr nach kommen. Keine Punkte, keine Nachschulung. Versprochen!


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  • | 05.01.2006 15:41

Kann ich bestätigen. Hab mal auf der Autobahn nen Unfall verschuldet. Zwei Autos Schrott, Leitplanke beschädigt... 35€ gezahlt und fertig... :oah: nie wieder was gehört.


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  • | 05.01.2006 15:46

Zu deinem "Edit":

Wenn man seine Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen anpasst und dadurch einen Unfall verursacht, dann könnte man diese Tat auch mit 75 Euro + Punkte (und Nachschulung) ahnden. Das kann aber nicht mehr passieren, wenn er bereits 35 € gezahlt hat. Eine Doppelbestrafung ist nicht möglich.

Er sollte dankbar sein, dass die Beamten in seinem Fall ein paar Augen zugedrückt haben.


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  • | 05.01.2006 15:50

wow das ist mir neu. und wie kann das sein das er keine weiteren kosten tragen muss? unschuldig? versicherung?


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  • | 05.01.2006 15:52

@Dragon Gate
Verwechsle das Strafrechtliche nicht mit dem Zivilrechtlichen. Hier geht es alleine um Bußgeld, Punkte usw. - also den strafrechtlichen Teil.

Selbstverständlich wird der zivilrechtliche Teil mit Haftung, Schadenersatz und Versicherung noch auf ihn zukommen.


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  • | 05.01.2006 15:58

ja das er die schadenskosten tragen muss ist klar....nagut dann kann er ja soweit froh sei das es nicht mehr ärger gegeben hat!

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  • | 09.01.2006 07:34

Die Bundespolizei weiß es oft nicht besser:D... Bei solchen Sachen immer die "richtigen" Cops fragen:rolleyes:


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  • | 09.01.2006 09:04

Tja Sommerreifen - selbst Schuld wenn man dann auch noch zu schnell fährt...

also meiner Meinung nach kommt da nix mehr, wie Nightwish schon sagte: der Verwaltungsakt ist bereits abgeschlossen, da er die 35,- € schon gelatzt hat... :hut:

  • Golf2GT
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  • | 11.01.2006 23:50

Moin Winterreifenpflicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der geänderte § 2 Abs. 3a tritt nicht bereits zum 1. Januar 2006 in Kraft, wie immer wieder zu lesen, sondern erst Mitte 2006 (siehe auch die Aussagen von Verkehrsminister Wolfang Tiefensee und in der Pressemitteilung des BMVBS).
Auch die neue Regelung enthält keine generelle Winterreifenpflicht, sondern ordnet lediglich eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung an. Was das im einzelnen bedeutet, wird man wohl spätestens einschlägigen Gerichtsurteilen entnehmen können.
Klar ist aber auch: wer sein Auto mit abgefahrenen Sommerreifen bei Schnee und Eis bewegt, der läuft nicht nur Gefahr, mit einem Bußgeld belegt zu werden, sondern riskiert bei einem Unfall auch den eigenen Kasko-Schutz, wenn die mangelhafte Bereifung für diesen zumindest mitursächlich war. Das ist im Ergebnis aber nichts Neues.
Unabhängig von allen gesetzlichen Vorschriften sollte schon die Vernunft gebieten, im Winter entweder mit Winterreifen zu fahren, oder das Auto bei winterlicher Witterung stehen zu lassen.

Also 35€ und der entstandene Schaden.
Und kleiner Tipp: das Nächste mal nicht unter dem Motto
(NO RISK NO FUN)
Fahren:hut:

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