Tüv kleines bißchen überzogen


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  • | 29.04.2006 22:58

Hallo erstmal,
habe hier mal ein paar Fragen.
Ausgangssituation ist folgende:
Mein Auto (Golf 2) ist mit Saisonkennzeichen (04/10) zugelassen.
Der Tüv ist im Februar 05 ! abgelaufen.
Jetzt war ich das ganze letzte Jahr mit Motorumbau beschäftigt(also nicht nur, aber ich habe ja auch noch nen job und Frau & Kind),habe das Auto nicht auf öffentlichen Strassen bewegt(nur auf dem Hänger).
Was werden die mir beim Tüv sagen,wenn ich da ankomme?
Jagen die mich vom Hof?
Hetzen die mir die Polizei auf den Hals?
Soll ich so hinfahren, oder auf dem Hänger?
Ist es viel Aktion bei einem 90PS Golf (EZ90) einen 16v Motor (EZ87) einzutragen?
Habe die komplette Vorderachse umgebaut,inkl. Lenkung und Bremsanlage .
bei dem Golf sind schon verschiedene sachen eingetragen.:Lenkrad,Alus,Gewinde,Distanzen auf der HA.
So das war es für´s erste.
Freue mich über eure Antworten.:applaus:


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  • | 29.04.2006 23:06

erstmal: da wird dir keiner den kopf vom hals für reißen, allerdings solltest du den auf dem hänger vorführen, sonst sieht das schon wieder anders aus ;)

würd versuchen eine neuabnahme machen zu lassen, denn sonst wird die plakette rückwirkend geklebt, was bedeuten würde das du nächstes jahr im febr wieder zum onkel tüv fahren darfst.

denk mal die motoreintragung dürfte nicht soooo das problem sein, is ja nichts ausgefallenes ;)


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  • | 29.04.2006 23:11

kann ich da auch ein kurzzeitkennzeichen drannhängen ,oder rote nummern?


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  • | 29.04.2006 23:14

Solange das Auto versichert ist, darfst du Fahrten zum TÜV auch ohne Betriebserlaubnis oder gültige Hauptuntersuchung durchführen.

Nach so einem Umbau ist sowieso eine Einzelbegutachtung für eine neue Betriebserlaubnis fällig (zwecks Plakettenlaufzeit)


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  • | 30.04.2006 22:29

Fahr einfach hin und mach die HU du hättes eh erst jetzt im April hin gemusst da dein HU-Termin im Stillegungszeitraum lag.


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  • | 01.05.2006 01:53

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Fahr einfach hin und mach die HU du hättes eh erst jetzt im April hin gemusst da dein HU-Termin im Stillegungszeitraum lag.
da hast du schon recht,allerdings war der letztes Jahr.:rolleyes:


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    Seitenstreifen Parker


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  • | 01.05.2006 09:37

Oh Ja hatte ich überlesen! Aber es geht nicht anders!

Kurzzeitkennzeichen scheiden aus da das Fahrzeug zugelassen ist!

Selbst das Transportieren auf einem Hänger nützt im Prinzip nichts! Wenn es bei einer Kontrolle auffällt ist es das selbe als wenn Du mit dem WAgen fährst! Ein Zugelassenes Fahrzeug muß eine gültige HU haben. Dabei ist es unerheblich ob es fährt oder steht auch das abstellen auf einem Privatgrundstück ist ohne HU nicht erlaubt.

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