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Erst einma hallo an alle, ich bin neu hier |
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Zitat: Man kann in so einem Fall eine Nachicht am geschädigten Auto hinterlassen. Oder bei der Polizei melden.
Zitat von Razor GT da hat er mir erzählt, dass er beim Einparken leicht ein anderes Auto berührt hat, an seinem Auto ist eigentlich nichts zu sehen und am anderen hat sein Spiegel ein bisschen abgefärbt,was man aber wegwischen/schrubben kann. Er ist nach 20 Minuten oderso weggefahren. |
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Also wir waren jetzt nochmal an dem Parkplatz, die Mühle stand da, anscheind parkt derjenige öfters da. man sieht eigentlich GAR NICHTS an dem Auto. Ich denke mal der BEsitzer merkt es nicht mal. Selbst wenn melden die wenigstens sowas der Polizei oder? Man sieht wirklich nichts, außer einen schwarzen minimalen fleck der sich wegrubbeln lässt |
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dann geht nochmal hin und rubbelt ihn weg und ruhe ist :-) |
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Pffft...jetzt isses eh zu spät. Einfach abwarten. |
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Grundsätzlich darf man nach einer angemessenen Wartezeit den Unfallort verlassen, muss aber nachträglich die nötigen Feststellungen ermöglichen. Das ist im Prinzip nur über die Polizei möglich. Eine Nachricht reicht rechtlich gesehen nicht. |
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Zitat: Wo ist denn der Fleck? Im Lack? Oder am Spiegel? Ich denke mal, es ist kein grösserer Schaden entstanden.. also kommt ihr bestimmt mit nem blauen Auge davon, vorausgesetzt er hat den Schaden nichtmal bemerkt.Zitat von Razor GT Also wir waren jetzt nochmal an dem Parkplatz, die Mühle stand da, anscheind parkt derjenige öfters da. man sieht eigentlich GAR NICHTS an dem Auto. Ich denke mal der BEsitzer merkt es nicht mal. Selbst wenn melden die wenigstens sowas der Polizei oder? Man sieht wirklich nichts, außer einen schwarzen minimalen fleck der sich wegrubbeln lässtAber das nächste mal seit ihr hoffentlich schlauer, Fahrerflucht wird hart bestraft |
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Von seinem Spiegel ist am Lack des anderen Fahrzeuges so ein schwarzer Streifen, der sich aber wegwischen lässt wenn man ein bisschen fester draufdrück und rubbelt. |
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Zitat: lernt man das nicht in der fahrschule was man in so einer situation zu tun hat ??Zitat von Razor GT Da er seinen Führerschein erst seit Januar hat und ichauch wussten wir nicht was er machen soll jetzt. Das ganze ist jetzt einen Tag her. Was kann den passieren falls irgendwie rauskommt dass er es war? Sollte er vll den Halter ausfindig machen? Er meint dass Auto dort schon öfters gesehen zu haben. das ist doch dann bei euch beiden noch nicht so lange her oder ? |
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ich kann mich nur dran erinnern dass man eine halbe stunde ca wartwen sollte. von pokizei rufen war nei die rede in unsrer fahrschule |
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kleb nen zettel ans auto mit tele der fahrer soll sich melden drückt dem nen fuffi ine hand zum lacken und fertig!! |
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Zitat: Dann sollte die Fahrschule euch mal besser aufklären. Du hast als Unfallbeteiligter dafür zu sorgen, dass alle notwenigen Feststellungen getroffen werden können. Und zwar selbst dann, wenn du 10 Stunden gewartet hättest und keiner gekommen wäre. ich kann mich nur dran erinnern dass man eine halbe stunde ca wartwen sollte. von pokizei rufen war nei die rede in unsrer fahrschule Wenn du den Unfallgegner nicht kennst, dann bleibt dir kaum mehr übrig, als die Feststellungen durch die Polizei treffen zu lassen. Ist doch auch logisch. Dir fährt einer um 15 Uhr ein Loch in dein Auto. Um 15.30 Uhr sagt er sich "tja, keiner gekommen, Sache erledigt" und haut ab. Ein schlechtes Gewissen braucht er nicht zu haben, er hat ja die halbe Stunde gewartet. Um 15.40 Uhr stehst du dann da alleine mit deinem Schaden. So kann das doch nicht richtig sein, oder? Und weil das so nicht richtig ist, sagt man zwar, dass der Unfallverursacher sich nach einer angemessenen Zeit entfernen darf, wenn er unverzüglich dafür sorgt, dass seine Unfallbeteiligung festhalten wird. Alles andere ist Verkehrsunfallflucht. Gerichtlich festgelegt wurde, dass das Hinterlassen einer Nachricht am Auto nicht ausreicht. Mag man sich drüber streiten, aber ändern kann man das wohl nicht. |
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Wieviele Tage bzw wie laneg dananch hat man eigentlich Zeit den Verursacher anzuzeigen? Kann ja sein dass nach 2 Tagen oderso dann sagt ahcja übrigens habe ich den Täter gesehen. Aber dann könnte ja jeder nach 2 tagen kommen . wie is das geregelt? |
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noch eine frage wie schauts den aus in sachen zeugen. brauchen zeugen irgendwelche beweise? weil ansonsten könnte ich in dem fall falls mein auto beschädigt wurde ja mit nem kumpel ankommen der sagt ja ich hab da was gesehen war en polo odersowas. müssen die zeugen fotos oderso haben? |
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Weißt du, mir scheint es so, als wolltet ihr die Sache nach Möglichkeit unter den Teppich kehren und wünscht euch nun Informationen, die euch darin bestätigen, dass euch nach ein paar Tagen nicht mehr viel passieren kann. |
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