Vollabnahme


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  • | 05.06.2006 11:47

Konnte im Forum so leider nichts dazu finden...

Da mein Polo jetzt am 21. Juni 1,5 Jahre abgemeldet ist, steht ja eigentlich eine Vollabnahme an. Leider werde ich ihn bis dahin wohl nicht ganz fertig bekommen. Wie issn das wenn ich den jetzt anmelde, hab ja noch Tüv bis Ende des Jahres. Wie lange müsste der angemeldet sein damit ich wieder 1,5 Jahre hätte bis zur Vollabnahme? Hoffe damit kennt sich jemand aus....


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  • | 05.06.2006 11:53

so viel ich weiß 24 stunden oder ?
aber ne vollabnahme ist doch erst nach 2 jahren abgemeldet von nöten oder ?


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  • | 05.06.2006 11:57

leider schon nach 18 monaten....
also wenn das echt nur 24 stunden sind wäre das natürlich saugut... denke mal auch das sich da einfach nur in den papieren was tun muss damit die merken das es die karre noch gibt oder?


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  • | 05.06.2006 12:16

Hallo,
ich habe dies mal aus einem anderen Forum kopiert ist sehr hilfreich. Besonders wegen den Eintragungen.

Die Gültigkeit der HU hat generell erstmal garnichts mit dem Termin zur Vollabnahme bzw mit dem verfallen des fahrzeugbrief´s zu tun.
Fakt ist, das ein Fahrzeug das Länger als 18 Monate (ehemals 12 Monate plus gegebenfalls 6 Monate Fristverlängerung) vorrübergehend stillgelegt ist, als endgültig Stillgelegt angesehen wird.
Hierbei gilt das datum der Abmeldung. Es gibt dann keine übergangsfrist oder ähnliches mehr. Also muß ein Fahrzeug das z.B. am 05.11.2000 abgemeldet wurde bis spätestens 05.05.2002 wieder zugelassen werden. Am 06.05.2005 ist eine Vollabnahme (in Hamburg Bauratabnahme) ervorderlich. Es wird ein Gutachten nach §21 erstellt auf grund dessen das STVA dann einen neuen Brief ausstellt.
Hierbei wird "normaler weise" der alte Brief mit allen eintragungen zu grunde gelegt. Hierrauf besteht jedoch kein Anspruch. Die erneute Eintragung steht also im ermessen des Prüfers. Der Nurmalfall ist also das der Prüfer das Fahrzeug Technisch überprüft und feststellt ob alle eingetragenen veränderungen noch am Fahrzeug sind. Hierbei kann es aber wie gesagt möglich sein das verschiedene eintragungen von dem Prüfer nicht mehr vorgenommen werden. Das kann daran liegen das der Prüfer nicht so Flexibel ist wie jener der seinerzeit die Eintragungen gemacht hat. Streitpunkte sind hier vorallem die ermessensregelungen wie z.b. radabdeckung etc... .
Ein weiteres Problem kann z.b sein das sich zwischenzeitlich das recht geändert hat. Hierbei greifen dann sachen wie zurrückgezogene gutachten etc... (z.b. gab es mal ein gutachten für 175/50-13 von Pirelli auf einer 8"x13" Felge. Dieses ist aber mittlerweile von pirelli zurrückgezogen worden.)

Es ist also immer einfacher mit einer normalen HU auszukommen als die frist verstreichen zu lassen und ein §21 gutachten erstellen zu lassen.

Die Kosten: Normal kostet eine 21er Abnahme etwa 51 Euro ( TÜV Nord) Sind eintragungen zu tätigen werden diese nach Aufwand berechnet. Wenn alle eintragungen im alten Brief vorhanden sind und nur überprüft werden muß wird ein Preis zwischen 80 und 100 Euro berechnet. Kommen eintragungen dazu wird wiederrum nach Aufwand berechnet. So kann eine extreme Abnahme schon mal bis 300 Euro Kosten ( Reifen Felgen Fahrwerk Motor etc... wenn irgendwelche unterlagen vorhanden sind.) Ohne Unterlagen kann nach aufwand geprüft werden. (vorher ungefähren preis erfragen)

Gültigkeit der HU und Vollabnahme:
Die HU hat überhaubt nichts mit dem Termin zur Vollabnahme zu tun. Es kann zum beispiel ein Fahrzeug das nicht oder nicht länger als 18 Monate abgemeldet ist schon 10 Jahre über den Tüv weg sein. (z.b. Wohnwagen der auf dem Campingplatz steht oder ein angemeldetes Auto das in der Halle steht und schon jahrelang kein tüv mehr hat)
Hierbei muß einfach normaler Tüv und AU gemacht werden und schon gehts zur Zulassung.

Zulassung / Wiederzulassung:
Für die Zulassung eines Fahrzeugs das weniger als 18 Monate Stillgelegt ist benötigt Ihr also nur Einen HU und einen AU bericht und Los gehts.

Für ein Fahrzeug das Länger als 18 Monate Stillgelegt ist benötigt ihr Ein Gutachten nach §21 und eine AU. Es spielt hierbei auch keine rolle ob ihr kurz vor ablauf der 18 Monate noch eine HU gemacht habt. Diese ist mit Ablauf der 18 Monate verfallen. Also ist im extremfall eine Vollabnahme notwendig obwohl das Fahrzeug noch 23 Monate tüv hat.


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  • | 05.06.2006 12:22

leider bringt mich dieser text kein stück weiter....


ich möchte einfach nur wissen wie lange ich mein auto anmelden muss damit ich wieder die vollen 18 monate zur vollabnahme habe... noch muss ich nicht zur vollabnahme. da die frist erst ende des monats endet... da ich tüv und au habe könnte ich ihn so anmelden, ich möcht nur wissen wie lange ich ihn anmelden muss damit beim abmelden ich wieder die 18monatige frist habe....


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  • | 05.06.2006 12:43

meld den an für ein paar tage und dann fängt die frist wieder von neuem an da du den wagen angemeldet hattest


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  • | 05.06.2006 13:15

Es reicht auch wenn Du den An und gleich wieder abmeldes!
Es zählt das Datum der letzten Stillegung.


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  • | 05.06.2006 13:17

Hallo
Ich mache das bei meinem Polo schon seit Jahren so ,das ich ihn immer kurz vor Ablauf der Frist von 18Monaten immer für einen Tag anmelde und am anderen Tag wieder abmelde.Das reicht definitiv!!!!!!!!!


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  • | 05.06.2006 13:29

Zitat:
Zitat von 36
Hallo
Ich mache das bei meinem Polo schon seit Jahren so ,das ich ihn immer kurz vor Ablauf der Frist von 18Monaten immer für einen Tag anmelde und am anderen Tag wieder abmelde.Das reicht definitiv!!!!!!!!!
Seit Jahren:frage: Hast Du den nur zum An und Abmelden :frage: Wie oft kommt sowas vor:frage: Und irgendwann musst Du ja auch noch zur HU/AU!


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  • | 05.06.2006 13:52

Sicher muß ich zur HU ,das ist doch klar sonst bekommst du das Auto ja nicht angemeldet .Mein Auto hat immer eine gültige HU.
Bei uns brauchts du zum Anmelden kein AU ,mußt dann aber, wenn du ihn angemeldet hast eine AU durchführen lassen.Ich mach das so ,weil ich nicht will das meine Eintragungen eventuell bei einer Vollabnahme verfallen.Ansonsten seht das Auto nur noch rumm ich kann mich halt nicht davon trenne.


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  • | 05.06.2006 14:03

Was heisst den bei euch braucht man zur Anmeldung keine AU!
Was Du meinst ist das die Zula das Fahrzeug vorab ohne AU zulässt und Du innerhalb einer bestimmten Frist Meist 3-5 Tage dem SVA nachweissen musst. Das funzt auch mit abgelaufener HU bzw. HU und AU. Der nachweis
muß auch bei sofortiger Stillegung beigebracht werden.


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  • | 05.06.2006 18:30

Ich schrieb doch das man die AU, nach dem Anmelden durchführen lassen muß!!!Im überiegen hat noch nie einer danch gefragt ob ich die AU zwischenzeitlich gemacht habe ,wenn ich das Auto 1 Tag später abgemeldet habe .Das mit der HU wuste ich nicht ,nur bekommt man das Auto bei uns ohne gültige HU nicht angemeldet,so waren bis jetzt jedenfalls immer meine Erfahrung.,Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Danke


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  • | 05.06.2006 18:35

Trozdem dürfte die Frage unseres Polo Freundes nun korrekt beantwortet sein.

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