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du fährst zwischen 2 LKW die vieleicht gerade mal ne abstand von50m haben mit 107km/h ?? |
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Zitat: Hat der zuviel 2F2F geschaut????Zitat von GTIfreak du fährst zwischen 2 LKW die vieleicht gerade mal ne abstand von50m haben mit 107km/h ??So ne Leistung möcht ich mal sehen!!!!! Aber trotzdem : RESPEKT! |
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Zitat: Die aktuellen genauen Details gezielter Abstandsüberwachung sind mir nicht bekannt. Es gibt aber mehrere Verfahren, die mit Video arbeiten. So kann z.B. auch mit Videoverfolgungsfahrzeugen der Abstand gemessen werden.berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber muss vom abstand nicht ein video gemacht werden? Zitat: Der Blitz dient ja in erster Linie zu Erfassung eines Fahrerfrontfotos. Dazu genügt dann 1x blitzen. Der Abstand selber dürfte in der Regel per Video dokumentiert sein. Die Bußgeldhöhe ist auch von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig, daher würde ich mal davon ausgehen, dass die auch gemessen wird.....@ Nightwish Blitzt es dann nicht 2 mal ?? Oder ist es bei 2 blitzen Geschwindigkeit UND Abstand ?? Zitat: Nein. Aber in deutschland wird das ja sofort als Nötigung ausgelegt, wenn einen nach einer Fartstrecke von mehreren Kilometern mal die Finger der linken Hand zucken, udn versehentlich die Lichthupe los geht... Zitat: Dafür gibt es keinen Pauschalwert. Das Bußgeld ist abhängig vom Geschwindigkeitsbereich und natürlich davon, wie weit der Abstand unterschritten wurde.
Wie hoch ist denn die Strafe für Abstandsunterschreitung? |
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Ich bin kurz rechts rein geschert, mit villeicht 110 zwischen die beiden LKE die nen etwas größeren Abstand hatten, dann bin ich wieder kurz vor dem vordermann ausgeschert, weil die andere Typ überholt hat, und grade in dem Moment, wo ich ausscheren wollte hatte es geblitzt.... |
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kurze frage in diesem thread.... |
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die toleranz is meines wissens immer abhängig von dem gerät, nicht von der geschwindigkeit. wird dann prozentual gerechnet. |
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innerorts nicht, oder? ich dachte erst ab 100km/h werden 3% gerechnet... |
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Bei den meisten Meßverfahren mit stationären Geräten beträgt der Toleranzabzug einmalig 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h. |
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