Anhänger zul.Gesamtgewicht und Zuglast PKW...
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Zitat: Hmm, eine Frage, zwei Antworten. Obwohl ich diese Meinung auch vertrete.Zitat von DMC1982 jadie Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung. z.B. Anhängelast im Fahrzeugschein vom PKW: 1200KG Ahänger: Zul. Gesamtgew.: 1500KG; Leergew.: 400KG darfst du dann mit 800KG beladen und anhängen. wenn ich falsch liege bitte berichtigen. Außerdem brauchst du eventuell noch Füherschein BE. Grins, habe noch die gute alte Klasse 3. |
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beim wohnwagen sieht das meines wissens aber schon wieder ganz anders aus, mal abgesehen davon das die meistens garkeine so große zuladung haben! |
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Zitat: Sorry, aber wo steht das?Zitat von CandyRed beim wohnwagen sieht das meines wissens aber schon wieder ganz anders aus, mal abgesehen davon das die meistens garkeine so große zuladung haben!Kann meine Variante auch nicht belegen, aber Du so auch nicht offensichtlich. |
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Link und dann Links auf Anhängelasten klicken. |
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Zitat: Danke, das ist dochmal nee Antwort:Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren. |
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@ wilber: |
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Link und dann unter Rechtliches. |
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