Anhänger zul.Gesamtgewicht und Zuglast PKW...


  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR

  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR
  • | 09.08.2006 20:01

Hallo,
wie ist das eigentlich, Beispiel:

Mein Vectra A hat eine Anhängerkupplung mit einer max. Anhängelast 1250kg (gebremst).

Dürfte ich da einen Wohnwagen dran hängen, der ein max. Gesamegewicht von 1400kg hat, aber in Wirklichkeit beladen nur 980kg wiegt?


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 09.08.2006 20:07

nein


  • Nickpage von DMC1982 anzeigen DMC1982



    Abgasjunkie


    241 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von DMC1982 anzeigen DMC1982



    Abgasjunkie


    241 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 09.08.2006 20:41

ja

die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung.

z.B. Anhängelast im Fahrzeugschein vom PKW: 1200KG

Ahänger: Zul. Gesamtgew.: 1500KG; Leergew.: 400KG darfst du dann mit 800KG beladen und anhängen.

wenn ich falsch liege bitte berichtigen.


Außerdem brauchst du eventuell noch Füherschein BE.


  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR

  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR
  • | 09.08.2006 20:48

Zitat:
Zitat von DMC1982
ja

die Anhängelast ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers mit Ladung.

z.B. Anhängelast im Fahrzeugschein vom PKW: 1200KG

Ahänger: Zul. Gesamtgew.: 1500KG; Leergew.: 400KG darfst du dann mit 800KG beladen und anhängen.

wenn ich falsch liege bitte berichtigen.


Außerdem brauchst du eventuell noch Füherschein BE.
Hmm, eine Frage, zwei Antworten. Obwohl ich diese Meinung auch vertrete.
Grins, habe noch die gute alte Klasse 3.
:applaus:


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 09.08.2006 20:56

beim wohnwagen sieht das meines wissens aber schon wieder ganz anders aus, mal abgesehen davon das die meistens garkeine so große zuladung haben!


  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR

  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR
  • | 09.08.2006 20:58

Zitat:
Zitat von CandyRed
beim wohnwagen sieht das meines wissens aber schon wieder ganz anders aus, mal abgesehen davon das die meistens garkeine so große zuladung haben!
Sorry, aber wo steht das?

Kann meine Variante auch nicht belegen, aber Du so auch nicht offensichtlich.


  • Nickpage von DMC1982 anzeigen DMC1982



    Abgasjunkie


    241 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von DMC1982 anzeigen DMC1982



    Abgasjunkie


    241 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 09.08.2006 21:01

Link und dann Links auf Anhängelasten klicken.

:hut:


  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR

  • Nickpage von wilber anzeigen wilber


    Benzinpreisignorierer


    177 Beiträge
    Kennzeichen: AUR
  • | 09.08.2006 21:05

Zitat:
Zitat von DMC1982
Link und dann Links auf Anhängelasten klicken.

:hut:
Danke, das ist dochmal nee Antwort:

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren.


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 09.08.2006 21:37

@ wilber:

mein chef hat n wohnwagen, mittlerweile wohnmobil, aber egal, auf jeden fall mußte der mal aus genau dem grund strafe zahlen! bei ihm lag die differenz zwischen kupplung und max wohnwagen bei 100kg, dachte er sich auch, realgewicht müßte hinkommen, zählte aber halt nicht.

das mit der geringen zuladung von wohnwagen is übrigens ebenfalls fakt, kannst dir die daten von den dingern ja mal genau anschauen, meistens is eine zuladung von 200kg schon recht viel!


  • Nickpage von DMC1982 anzeigen DMC1982



    Abgasjunkie


    241 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von DMC1982 anzeigen DMC1982



    Abgasjunkie


    241 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 09.08.2006 23:54

Link und dann unter Rechtliches.
:)

Deinen Freunden empfehlen