Spurverbreiterung 2% eintragungsfrei?


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    Motorabwürger


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  • | 24.08.2006 11:13

Habe mal gehört eine Spurverbreiterung bis 2% mit den Originalrädern als maximale Größe wäre eintragungsfrei.
Ist an diesem Gerücht etwas Wahres dran, wer weiss es genau?


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  • | 24.08.2006 11:20

Das steht in Radgutachten oft drin. Das bescheinigt dem Prüfer bei Dekra oder Tüv eben das sich die Spur um maximal 2% verbreitert, selbiger brauch sich dann keine Gedanken mehr um Achsfestigkeit und dergleichen machen. Falls du bei deinem Auto eine Spurverbreiterung verbauen möchtest musst du sie, auch wenn sie bloß 2% beträgt, meines erachtens trotzdem eintragen lassen!

Alle Angaben ohne Gewähr... :nix:


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  • | 24.08.2006 12:26

Ja. Das steht aber auch im Prüfzeugnis zu den Spurplatten drin.


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    Motorabwürger


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  • | 24.08.2006 18:56

Das hab ich mir auch gedacht, zumal nur ein normales Teilegutachten dabei ist.
Dann werde ich sie mit Kommen der Winterräder eintragen lassen.
THX!

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