Ganz kurzes Kennzeichen - Seite 2

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  • | 25.10.2006 21:04

Hatte also ich noch in Osnabrück wohnte an meinen stinknormalen deutschen passat 32b damals OS-Z 59

In Berlin habe ich OY und eine Zahl bekommen war vorher aber ewig auf Augsburg zugelassen da A-LY 7 schön kurz war und ich das nummernschild ungern abgeben wollte.


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  • | 25.10.2006 21:07

Ich glaube beim nächsten Mal, biete ich den Menschen an mir so ein Kennzeichen zu geben, oder ich werde an die entsprechende behörde oder sonst was mein Anliegen richten, dass allen mitarbeitern die unrechtmässigen Kennzeichen entzogen werden....find das echt absolut arm was die sich da leisten...

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  • | 25.10.2006 21:16

Wenn ich diese Rumheulerei immer höre...:heul::heul::heul:


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  • | 25.10.2006 21:29

Oh nicht weinen Kind... du hast ja auch so ein Kennzeichen, was hastn dann mit so ner Aussage erreicht?


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  • | 25.10.2006 21:44

Darf ich mal fragen was an so nem Kennzeichen so unglaublich toll ist?

  • McClane
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  • | 25.10.2006 21:50

Zitat:
Zitat von TheBrain
Oh nicht weinen Kind... du hast ja auch so ein Kennzeichen, was hastn dann mit so ner Aussage erreicht?
Sollte diese unqualifizierte Bemerkung auf mich gemünzt sein - ich meine die Heulerei bez. "Der hat das, ich aber nicht". Wie im Kindergarten.


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  • | 25.10.2006 22:04

also bei uns in clp bekommt mal das nicht mehr, selbst wenn man ein gutachten hat das die umbaukosten ( für ein normales kennzeichen ) uber 400euro liegen.

Hatte damals an meinen 2er VR6 Kompressor CLP-VR 2 im kleiner engschrift.
als ich dann das 3er cabrio bekommen habe wollte ich das wieder haben. hatte im netz nachgeschaut ob es frei war und habe es reserviert. bei der zulassung sagte man mir das das nicht geht, nur motorräder. als ich sagte das ich es vor ein halben jahr schon an meinem auto hatte und ich die schilder noch habe sagten mir die dann hätte ich damals glück gehabt, könnten aber nicht machen. und wegen dem gutachten, sagten die pech gehabt.
zum glück hatte ich noch eine andere kofferraum klappe


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  • | 25.10.2006 22:06

Zitat:
Zitat von Frank309
Darf ich mal fragen was an so nem Kennzeichen so unglaublich toll ist?
ganz einfach OS-ZB 1745 schreibt sich jeder aufn zettel auf und somit ist die wahrscheinlichleit das da was per behöden post kommt grösser als wenn du zb A-LY 7 hast und jeder denkt das kennzeichen kan man sich ja leicht merken, schreibts sich nicht auf und voila er hats vergessen wenn er zuhaus ist und das petzbriefchen schreiben will.


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  • | 25.10.2006 22:18

lol super theorie :applaus:


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  • | 26.10.2006 00:31

Zitat:
Zitat von Biturbo
also bei uns in clp bekommt mal das nicht mehr, selbst wenn man ein gutachten hat das die umbaukosten ( für ein normales kennzeichen ) uber 400euro liegen.

Hatte damals an meinen 2er VR6 Kompressor CLP-VR 2 im kleiner engschrift.
als ich dann das 3er cabrio bekommen habe wollte ich das wieder haben. hatte im netz nachgeschaut ob es frei war und habe es reserviert. bei der zulassung sagte man mir das das nicht geht, nur motorräder. als ich sagte das ich es vor ein halben jahr schon an meinem auto hatte und ich die schilder noch habe sagten mir die dann hätte ich damals glück gehabt, könnten aber nicht machen. und wegen dem gutachten, sagten die pech gehabt.
zum glück hatte ich noch eine andere kofferraum klappe
würde gerne mal wissen wo man das gucken kann ob es ein kennzeichen schon gibt :hut:


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  • | 26.10.2006 00:41

@r32biturbo fan, meistens auf der Site von deiner Stadt/Kreis,dem Rathaus. oder der Zulassunsstelle bei euch...

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  • | 26.10.2006 07:03

Zitat:
Zitat von Frank309
Darf ich mal fragen was an so nem Kennzeichen so unglaublich toll ist?
- Meiner Meinung nach sollten kurze Nummern wirklich nur den Fahrzeugen vorbehalten bleiben, bei denen werkseitig nur ein kleineres Kennzeichen vorgesehen war (US- / Japan- Importe). An einen Ami passt im Normalfall eben nur ein Blech mit max. 330x150mm. Wenn nun alle kurzen Nummern vergeben wurden, bleiben den Besitzern dieser Fahrzeuge nur 2 Möglichkeiten: 1. Das Fahrzeug so umzubauen, das normale Standart-Kennzeichen angebracht werden können (Was aber meist kaum möglich ist ohne die Optik des Fahrzeugs und damit auch den Fahrzeugwert zu verschlechtern), oder 2. bei der Zulassungsstelle zu versuchen eine (extra kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes Kennzeichen (Leichtkraftradkennzeichen) zu bekommen, was aber auch nicht von jeder Zulassungsstelle gewährt wird...
Zu DM-Zeiten hieß es beim StVA OS das Umbaukosten bis zu 7000 DM für die Anbringung eines Standart-Kennzeichenformats zumutbar wären. :rolleyes:

Hier mal ein Link zu der gesetzlichen Ausgestaltung von amtlichen Kennzeichen: Nummernschilder

- Dürfte für den Einen oder Anderen ganz Interessant sein, mal zu sehen wie genau festgelegt ist, wie so ein Nummernschild auszusehen hat.

Zitat:
[noparse][/noparse]
"Die Beschriftung erfolgt nach dem anliegenden Schriftmuster der Normvorschrift DIN 1451 (nach dem Hilfsnetz hergestellt), und zwar grundsätzlich für Buchstaben und Zahlen in fetter Mittelschrift. Reicht die vorgesehene Höchstlänge des Kennzeichens hierfür nicht aus oder lässt die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen dies nicht zu, so darf fette Engschrift verwendet werden.
(...)
Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist."
LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 26.10.2006 07:09

Geb ich dir völlig recht. Die 7000 DM bzw. 3500 € resultieren glaub ich aus nem Gerichtsurteil....

Die Theorie von 450SEL6.9 ist einfach der Brüller. :applaus:
Selten soviel Stuss gehört.


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  • | 29.10.2006 13:35

Ein Gutachten ist für ein Kurzes Schild zwar von Vorteil aber nicht erforderlich. Vitamin B kann sehr hilfreich sein aber auch das ist immer noch sehr schwierig bei einer Kombi von einem Buchstaben und einer Zahl ist die
Auswahl nicht sehr Groß um genau zu sein gibt es diese Kombi nur 234 mal.


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  • | 29.10.2006 13:40

Zitat:
Zitat von Frank309
Geb ich dir völlig recht. Die 7000 DM bzw. 3500 € resultieren glaub ich aus nem Gerichtsurteil....

Die Theorie von 450SEL6.9 ist einfach der Brüller. :applaus:
Selten soviel Stuss gehört.
besser ne spassige erklärung als überhaupt keine.:D

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