Sport ESD wieder austragen? - Seite 1

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  • | 22.12.2006 17:44

Hi,vor knapp 7 Jahren habe ich an meinem Wagen einen Sport ESD eintragen lassen und die PS - Zahl wurde in den Papieren geändert.Nun ist der Sport ESD schrott und ich habe einen mit ABE angebaut.Muss ich den alten ESD jetzt wieder austragen lassen oder ist das egal?
Muss nämlich im Januar zum Tüv,nicht das der meckert.


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  • | 22.12.2006 19:00

wer ändert denn aufgrund eines esd die leistung?! ok, bei nem turbo der von z.b 57mm auf 70mm im durchmesser erhährt wird mag das sinn machen aber so, sei es dahingestellt ;)

ja, mußt du austragen lassen, eben wegen der leistungsänderung, die wird in der abe des neuen esd sicher nicht drin sein? :)


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  • | 22.12.2006 19:21

In den Papieren des alten Sport ESD stand drin,das eine Leistungssteigerung von 7 PS zuerwarten ist:rolleyes:die haben die halt eingetragen.


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  • | 22.12.2006 19:33

wenn du jetzt ein anderen mit abe hast brauchst du ihn nicht austragen lassen


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  • | 22.12.2006 19:40

@Rubber Duck: Brauchste nicht austragen lassen.

Aber nen sporti-Auspuff der 7 PS bringt, hoffe nur, dass das nicht der poloemd sieht sonst kauft der sich auch einen und behauptet das er durch Auspuff 7 PS mehr hat. Sorry konnt mir das nicht verkneifen
:D


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  • | 22.12.2006 20:02

du meinst den freak? :-)


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  • | 22.12.2006 20:08

:D





























Ja!


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  • | 22.12.2006 20:09

Doch, musst du "austragen" lassen. Und wenn es die Leistung des Fahrzeugs betrifft auch unverzüglich die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen.


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  • | 22.12.2006 20:09

Zitat:
Zitat von Rubber Duck
In den Papieren des alten Sport ESD stand drin,das eine Leistungssteigerung von 7 PS zuerwarten ist:rolleyes:die haben die halt eingetragen.
wie geil :roll:


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  • | 22.12.2006 20:12

Nunja ich gehe mal davon aus das es sich um den Kadett C handelt!?
Und das sind die Motoren ohne KAT da kann man noch ne Leistungssteigerung erwarten nicht wie bei einem mit! :hut:

@ Rubber Duck: eigentlich austragen wie walpurgis sagt!


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  • | 22.12.2006 20:15

@walpurgis: Aber mein kumpel hatte seinen ESD mit ABE auch eintragen lassen und er hat sich beim TÜV Rheine erkundigt, weil er nen anderen drunter gebaut hat. Is dann auch beim TÜV mit dem anderen ESD ohne Probleme durchgekommen. Verstehe ich net.. :(


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  • | 22.12.2006 20:23

also ich hatte damals auch spiegel eingetragen und andere am fahrzeug dran (mit papieren) nie probleme gehabt...


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  • | 22.12.2006 20:29

Grundsätzlich muss jede Eintragung, die wieder rückgängig gemacht wird, auch wieder ausgetragen werden, weil der § 27 StVZO vorschreibt, dass die Fahrzeugpapiere dem technischen Zustand des Fahrzeugs entsprechen müssen. In der Praxis kräht da kein Hahn nach, wenn das Fahrzeug wieder in den Serienzustand zurückgerüstet wird. Ist halt ne reine Rechtssache.

Aber immer wenn es steuer-, versicherungs- oder fahrerlaubnisrechtlich relevant wird, ist Vorsicht geboten. Und eine Leistungsänderung (ob nun tatsächlich vorhanden, sei mal dahingestellt) gehört dazu, egal ob Erhöhung oder Verringerung.

Deshalb bei Änderungen, die die Fahrzeugart, das Abgas- u. Geräuschverhalten oder die Motorleitung betreffen immer die Papiere berichtigen lassen.


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  • | 22.12.2006 20:35

Danke erstmal für die Antworten,werde ihn dann austragen lassen,auch wen der TÜV nix sagen sollte,sicher ist sicher.


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  • | 22.12.2006 20:40

Hatte mal grüne Rückleuchten dran und habe dann rot-weiße dran gemacht. War beim Tüv um was anderes eintragen zu lassen, da sgte mir der TÜV auch, das die grünen ausgetragen werden müssen. Ging auch nicht, das beide Eingetragen sind, also wahlweise auch nicht möglich.

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