Sport ESD wieder austragen? - Seite 2

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    Happymeal-Esser


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  • | 22.12.2006 22:43

Zitat:
Zitat von Best of Show
Hatte mal grüne Rückleuchten dran und habe dann rot-weiße dran gemacht. War beim Tüv um was anderes eintragen zu lassen, da sgte mir der TÜV auch, das die grünen ausgetragen werden müssen. Ging auch nicht, das beide Eingetragen sind, also wahlweise auch nicht möglich.
Wie sieht es den mit Federn aus.Bei mir sind Eibach Federn 30mm und PowerTech Federn 60mm gleichzeitig eingetragen.Da hat noch niemand nach gekräht.


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  • | 23.12.2006 02:05

Dein Endschalldämpfer muß ausgetragen werden! Weiterhin: Das mit deinen zwei Fahrwerken ist auch nicht in Ordnung.
Laß das alles "in einem Rutsch" vom TÜV machen! Selbstverständlich ist dann eine umgehende Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich!
Gruss.


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  • | 23.12.2006 04:08

Und wer trägt mir das aus? Der TÜV? Ich habe sowohl meinen Auspuff als auch meine Winterreifen eintragen lassen, allerdings die Papiere noch nicht berichtigt.

Der alte Auspuff steht natürlich noch drin - aber eben in einer früheren Zeile im Schein. Müsste ich jetzt beim Berichtigen der Papiere dem Amt das sagen den zu streichen (der TÜVer hat ja nix gesagt) - bzw. kann man das mit den neuen Papieren überhaupt noch so umtragen?

Dann, viel wichtiger: Was ist mit meinen Winter-Alus? Müsste ich - um ganz legal zu sein - nach jedem Reifenwechsel zum TÜV zum Umtragen?


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  • | 23.12.2006 09:53

Bei Rad/Reifenkombinationen steht im Eintragungstext: "Auch genehmigt:". Das bedeutet, du darfst wahlweise alle im Schein stehende Reifen fahren. Bei Fahrwerken und Auspuffanlagen ist das nicht so gedacht.

In der Bestätigung der Änderungsabnahme hätte eigentlich die Anweisung (an die Zulassungsstelle) zur Streichung des alten Auspuffs stehen müssen.

Wenns nicht die Ziffern oben betrifft (also die Zahlen, die in Kästchen stehen), insbesondere diejenigen, die sich auf Leistung, Fahrzeugart, Abgas- u. Geräuschverhalten beziehen, sondern alles Eintragungen unter Ziffer 33 (22 bei den neuen Papieren) sind, ist es zwar nicht korrekt aber nicht weiter schlimm, solange das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.


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  • | 26.12.2006 23:18

Zitat:
Zitat von walpurgis
Wenns nicht die Ziffern oben betrifft...., sondern alles Eintragungen unter Ziffer 33 (22 bei den neuen Papieren) sind, ist es zwar nicht korrekt aber nicht weiter schlimm, solange das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist.
Hallo walpurgis,
das ist aber eine gewagte Aussage von dir!
Zwei unterschiedliche Fahrwerke unter 22 wären dann für dich in Ordnung (nach deinen Worten: "nicht weiter schlimm"), sofern sie vorschriftmäßig sind? Wie willst du denn das beurteilen? Könnt ja sein, daß es paßt (z.B.:40mm Tieferlegungsfedern einmal von H&R und zum anderen von Eibach).
Aber die Sache wird ja erst interessant, wenn das nicht "so einfach" ist. Da möchte ich doch zu Bedenken geben, daß bestimmt einige wahlweise eingetragenen Rad-/Reifenkombinationen bestimmt nicht in Verbindung mit zwei unterschiedlichen Tieferlegungen noch gefahren werden dürften! Das betrifft sowohl die Art der Tieferlegung (nur Fahrwerksfedern oder Gewindefahrwerk) oder die "Höhe" der Tieferlegung (20mm/30mm/40mm/60mm/80mm ...).
Also in den Fahrzeugpapieren darf nur ein Fahrwerk eingetragen sein!!!
Gruss.


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  • | 26.12.2006 23:28

Zitat:
...solange das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist
Eine unzulässige Kombination von sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen darf freilich nicht nicht drinstehen. Dafür hat aber der Prüfingenieur bei der Änderungsabnahme zu sorgen.

Ich spreche von alten "Leichen", die irgendwann mal eingetragen wurden und dann ohne Änderung der Papiere wieder ausgebaut wurden.


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  • | 28.12.2006 23:11

Hallo walpurgis,
wie soll´s denn der "PI" machen! Bei den alten "Leichen" bedarf es doch oft der kompletten "Sanierung" des Fahrzeugbriefs! Da sind dann auch mal mehr als zwei Fahrwerke eingetragen und alles in dem Fz-Brief ist vollgeschrieben, ob es nun da hingehört, wo´s hin soll oder nicht. Da waren dann wirklich seit Jahren oder Jahrzehnten Leute tätig, die wahrscheinlich recht unwissend gewesen sein müssen und der "PI" soll dann alles "gerade biegen", obwohl er eigentlich oft oder meistens in keinster Weise befugt ist, in irgentwelchen Fz-Briefen Streichungen oder Änderungen vornehmen zu dürfen!!!???
Und du sagst dann noch, daß sowas (DEINE ÄUßERUNG): "...zwar nicht korrekt (ist), aber nicht weiter schlimm (ist), solange das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist."
Das sind deine Worte und nicht meine!!!
Sowas kann im Zweifelsfall "Autofahrer zu Fußgängern machen", weil die "Fz-papiere "formal" inkorrekt sind!
Gruss.

P.S.: Diese ganze Problematik solltest du wohl nochmal durchdenken und sachlich hier ein entsprechendes "Statement" abgeben. Ich hab dich als kompetenten, sach-und fachkundigen Forenteilnehmer kennen -und schätzen gelernt. Bitte enttäusch mich nicht. Viele vertrauen dir und stellen deine Äußerungen einem "Gesetzestext", einer "Vorschrift" oder ähnlichem gleich.
Du solltest dann auch dem dir hohen gebührendem Anspruch nachkommen! Das wird von DIR erwartet!


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  • | 28.12.2006 23:36

Kann ich jetzt leider nicht ganz nachvollziehen, dein Post. Zu einer Änderungsabnahme gehört die korrekte Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Wenn (um bei deinem Beispiel zu bleiben) nach zweimaligem Umbau und Abnahme eines Fahrwerks zwei Fahrwerke im Schein stehen, hat der PI bei der zweiten Änderungsabnahme was falsch gemacht, ganz einfach.

Seit wann PIs keine Streichungen mehr vorgeben können sollen, ist mir schleierhaft.

Im Übrigen habe ich von einer einfachen Rückrüstung in den ursprünglichen, also serienmäßigen Zustand gesprochen, bei dem "vergessen" wurde, den Eintrag aus den Papieren entfernen zu lassen, und nicht von einem vollgeschriebenen Fahrzeugbrief mit fünf verschiedenen Fahrwerken...


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  • | 29.12.2006 01:23

Zitat:
Zitat von Rubber Duck
Wie sieht es den mit Federn aus.Bei mir sind Eibach Federn 30mm und PowerTech Federn 60mm gleichzeitig eingetragen.Da hat noch niemand nach gekräht.
Hallo walpurgis,

die Rückrüstung der Aufpuffanlage auf Serienzustand ist gemäß §27 StVZO natürlich unproblematisch.

Aber was ist denn nun mit den zwei Fahrwerken? (Wer da nun was falsch gemacht hat, sei doch jetzt egal, nach deinen Worten: "Leichen") Sind ja nun halt eingetragen! Natürlich darf nur das eingebaute Fahrwerk in den Fz-Papieren stehen ! (Da sind wir uns ja wohl einig!)
Und wenn da auch noch vielleicht eine "Unzahl an anderen Änderungen, wie Rad-Reifenkombinationen" in den Fz-Papieren stehen und für das EINE "eingetragene" (und auch verbaute Fahrwerk) kein Gutachten vorliegt, wie soll denn dann noch der PI "formal richtig" die Fz-papiere ändern können (also auch Steichungen anderer Eintragungen tätigen) ohne seine Befugnisse zu überschreiten!
Er kann ja die Auflagen und Beschränkungen garnicht kennen, nachdem so ein Fahrwerk nach §19.3/4StVZO einzugetragen gewesen wäre. Und genau diese Kenntnis (also das entsprechende Gutachten) könnte ihn vielleicht auch zur Steichung andere Eintragungen bevollmächtigen. Er müßte die Steichung des "nichtverbauten Fahrwerks" (und anderer Eintragungen) so vornehmen, als wenn er das eingebaute Fahrwerk nach §19.3/4StVZO eintragen täte.
Ich möchte hier keinem PI seine Fachkompetenz absprechen. Ich denke mal, daß jede PI durchaus fachlich in der Lage ist, solche Entscheidungen treffen zu können (auch ohne Giutachten), allerdings könnte er bei solch "einer Briefsanierung" durchaus die Grenzen des §27 StVZO "über die Maßen" beanspruchen, eventuell ist eine Befugnisüberschreitung nicht auszuschließen!
Befugnissen gemäß §19.2StVZO wären da "formal" als unkritisch anzusehen.

Und warum sollte ein PI "seinen Kopf hinhalten", weil andere Leute nicht in der Lage waren, vorschriftsmäßige Papiere auszustellen oder derer erforderliche Gutachten ordentlich zu verfassen!

Gruss.

Sag mal, wieso musst du mit deinem CQP zum TÜV ??? Du hast doch ne 07er .... :frage:

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