Handy...und geblitzt


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  • | 03.02.2007 19:08

Hallo liebe leute...!

Also ich fang mal an mein problem zu schildern...Alles begann am letzten Samstag als meine Freundinn zum Fotoshooting musste...
Wir starten früh genug haben uns aber irgendwie verfahren...da ich dann irgendwann nicht mehr auf tempolimits geachtet habe...sondern ehr darauf wo ich bin und wo ich hin will war ich wohl etwas zu schnell als dann zeitgleich nen Kollege anrief passierte es...ICH sah die Blitze ....bremste auf 50 ....dumm nur das dort 30 war....

Also 20 zu schnell und Telefoniert....

Jetzt bin ich also auf das bild gespannt und vorallem darauf was sonst noch so auf mich zu kommt....!

Da ich im netz nix dazu gefunden habe würde ich gerne mal von euch hören was so kommen könnte...vielleicht hatte von euch ja schonmal jemand die gleiche verkettung unglücklicher zustände ;):boese:


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  • | 03.02.2007 19:17

Meines Erachtens nach wird IMMER das schlimmere Vergehen geahndet!

Korrigiert MICH,wenn ICH falsch denke!!!


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  • | 03.02.2007 19:26

Meine Nachbarin wurde letzens so ähnlich geblitzt, auf dem Foto hatte sie ihr Handy am Ohr, war nicht angeschnallt und 15 Km/h zu schnell und der Hund lag mit´m Kopf auch noch auf ihrer Schulter, ein lustiges Bild, bezahlen mußte sie nur das zu schnelle fahren.


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  • | 03.02.2007 19:32

Soweit ich weiß, wird nur das zu schnelle Fahren geahndet. Aber zu dem Thema gibbet hier bestimmt irgendwo nen Thread dazu...


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  • | 03.02.2007 19:36

Werden die Fotos überhaupt von irgendjemandem angeguckt bevor die rausgeschickt werden...?


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  • | 03.02.2007 20:24

tja leider kann ich nur sagen: selber Schuld..

Hört sich blöde an, aber mit deinem verhalten gefärdest du dich und andere.


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  • | 03.02.2007 20:58

Zitat:
Zitat von frankie-d
tja leider kann ich nur sagen: selber Schuld..

Hört sich blöde an, aber mit deinem verhalten gefärdest du dich und andere.
oh bitte nicht wieder so ein moral-apostel post,er fragte was er kriegt mehr nicht


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  • | 04.02.2007 01:19

Ich glaube,dass die dir nur das zu schnelle Fahren anhängen werden.Ich bin mal geblitzt worden und war nicht angeschnallt,da is auch nur wegen dem zu schnellen fahren "abgerechnet" worden.


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  • | 04.02.2007 08:06

Zitat:
Zitat von Oconner
Werden die Fotos überhaupt von irgendjemandem angeguckt bevor die rausgeschickt werden...?
Ja, Bilder wo nichts drauf zu erkennen ist, wo man den Fahrer nicht 100% ermitteln kann oder wo 2 Autos auf einem Bild sind (überholen) (kommt recht häufig auf der Autobahn vor) werden gelöscht, bzw. kommen ins Archiv.


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  • | 04.02.2007 09:01

Ich meine auch das da nur die Geschwindigkeitübertretung abgerechnet wird, wird nicht so drauf geachtet was der Fahrer macht, anders sieht es aus wenn du sofort angehalten wirst. Wenn du aber jetzt Einspruch einlegst wir das Foto sicher genauer betrachtet, und wenn da 30 war/ist bist du 20 zu schnell, das ist 2/3 zu schnell bist du sicher das da nur nen Bußgeld komm`?:hut:
Aber warte mal ab was unser sheriff dazu sagt(Nightfly).:hut:


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  • | 04.02.2007 10:07

Also vielen Dank schonmal das ihr mir mut macht.
Das nur das zu schnelle fahren gewertet werden könnte...!

Ich denke mal da gibt es nur ein busgeld....mit Toleranz müsste das hinkommen...!

Der Hauptgrund warum ich mir solche sorgen mache...ist das ich noch in der Probezeit bin...!


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  • | 04.02.2007 10:13

Ach selbst wenn sie dir was wegen dem Handy schreiben - sag einfach du hast dich rasiert... Hat bei nem Kumpel auch funktioniert ;)


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  • | 04.02.2007 11:04

ich hatte schonmal ein ähnliches problem, auf dem foto war auch eindeutig zu erkennen, dass das handy am ohr war:rolleyes:
es wurde nur die geschwindigkeitsübertretung geahndet welche vom strafmaß höher war. 60€ + 1 punkt anstatt 40€ + 1 punkt.


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  • | 04.02.2007 11:18

Geahndet werden soll der höherwertige (teurere) Verstoß.

Warst du vorwerfbar mehr als 20 km/h zu schnell, dann wäre die Geschwindigkeit höherwertig (innerorts), bzw. gleichwertig (außerorts). In beiden Fällen wäre es ein Bußgeld, ein A-Verstoß und damit schlecht für die Probezeit.

Warst du jedoch langsamer, also für den Geschwindigkeitsverstoß im Verwarngeldbereich, dann wäre das Handy höherwertig. Das wäre dann ein B-Verstoß und nur halb so wild für die Probezeit, solange du nur einen davon hast.

Das ganze setzt natürlich vorraus, dass der Sachbearbeiter das Handy überhaupt wahrnimmt und es ihn interessiert.

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