Fadenkreuz Scheinwerfer u. Heckscheibenwischer bemängelt! - Seite 2

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  • | 18.07.2007 14:25

Zitat:
Zitat von uboot
was will der denn sagen wenn der meine angel eyes sieht??
hab die hälfte vom bmw scheinwerfer genommen??? *tz*

Ihr Auto bleibt hier stehen. Ihre Betriebserlaubnis ist erloschen. :D

Und das Beste, der gute Mann hat damit voll Recht und deine Aussage hier untermauert das Ganze. :applaus:


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  • | 18.07.2007 16:39

@Pegasus

Zitat:
Zitat von Nightwish
Müsste ich nachschauen - aus dem hohlen Bauch heraus würde ich 20 - 30 Euro tippen. Mängelkarte nicht zu vergessen.
ich habe auch keinen und das schon seit ca. 6jahren (an verschiedenen autos) und es wurde nie erwähnt das ich den brauche, auch nicht nach einer vollabnahme (obwohl da ja eigentlich alles penieben kontrolliert wird). na ja , warscheinlich habe ich bis jetzt einfach nur glück gehabt:D


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  • | 18.07.2007 16:46

Ich weiß auch nicht, ob sich da tatsächlich irgendjemand für interessiert. Aber theoretisch wäre es möglich. Bzw. praktisch ja auch, wie man oben lesen kann...


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  • | 18.07.2007 16:52

aber den 2er golf gab es doch anfangs auch ohne heckscheibenwischer, oder irre ich mich da jetzt...
hab auch keinen dran und wurde auch noch nie bemängelt...


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  • | 23.07.2007 11:09

Kommt halt wie immer auf den Prüfer an und warscheinlich auch auf dessen Laune, vor allem da es kein sicherheitsrelavantes Teil ist.

Außerdem wird es drauf ankommen ob man das Wischerloch komplett cleant oder nicht, ich hab ja nur einen Blindstopfen drin, das heißt man merkt sofort das etwas fehlt.


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  • | 23.07.2007 13:11

Zitat:
Zitat von Frank309
Zitat:
Zitat von uboot
was will der denn sagen wenn der meine angel eyes sieht??
hab die hälfte vom bmw scheinwerfer genommen??? *tz*

Ihr Auto bleibt hier stehen. Ihre Betriebserlaubnis ist erloschen. :D

Und das Beste, der gute Mann hat damit voll Recht und deine Aussage hier untermauert das Ganze. :applaus:
wie darf ich das denn jetzt verstehen?
die ham doch e prüfzeichen :( ;)


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  • | 23.07.2007 13:27

Er meint, wenn du tatsächlich die Hälfte eines BMW-Scheinwerfers (oder einen Nachrüstsatz) für die AE genommen hast, dann kannst du dir das E-Zeichen in die Haare schmieren....


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  • | 23.07.2007 13:34

ne... das sind die von fk...
die waren schon komplett zusammen gebaut ;) :D


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  • | 23.07.2007 13:39

Dann ist das kein Problem.


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  • | 23.07.2007 14:10

*lol*
also das mit dem heckscheibenwischer höre ich zum ersten mal. man lernt halt nie. hätte nicht gedacht das man den austragen muss. :D:D

*selberauchkeinenheckscheibenwischerhatt*


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  • | 23.07.2007 14:40

Zitat:
Zitat von Kleiner V6
*selberauchkeinenheckscheibenwischerhatt*
du hast ja auch ne limousine,wüsst auch keine limo die einen hat
;)


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  • | 23.07.2007 14:53

bin mir grad nicht 100pro sicher, aber irgendwo hab ich schonmal ne limo mit nem heckwischer gesehen.

nicht das ich mal in eine kontrolle gerate und die wollen das ich die audiringe wieder anbaue :D zum tüv wäre auch die beste lösung......


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  • | 24.07.2007 16:44

Peugeot 306 Stufenheck gibt es mit Heckscheibenwischer.


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  • | 24.07.2007 17:07

Mazda 323 Bj 82 Limo gibt es mit Heckwischer


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  • | 11.09.2007 23:24

Selbst Sportwagen wie der Nissan 200 SX haben Heckwischer.

Ein Heckwischer braucht nicht ausgetragen zu werden.
Warum auch?

Ein Heckwischer ist weder Pflicht noch Vorgeschrieben.
Es ist lediglich ein Komfortteil, das weder vorhanden sein muss noch funktionieren muss. Somit imho auch nicht als Mangel einzustufen ist.
Weder bei der HU noch bei der Rennleitung.

Also mit welcher Begründung?
Es ändert sich nichts relevantes am Fz, und generell: eine "Austragung" würde weder bei einem vorgeschriebenem Fz-Teil die Vorschriftsmäßigkeit wieder herstellen noch eine Gefährdung entschärfen...

Aus cW-Gründen lasse ich mir die Außenspiegel austragen, weil ich ja noch einen Innenspiegel habe--> geht nicht.

Aus optischen Gründen lasse ich mir die Zierleisten austragen --> ginge, aber absolut sinnlos.

Und seit EG-Gesetzgebung zählt auch der alte deutsche Satz " Was dran ist, muss gehen" nicht mehr, da z.B. ein Scheinwerfer lt.EG-Definition nicht mehr als solcher gilt, wenn der Sockel entfernt wurde. ( wobei ich die rechtliche Grundlage für diesen Satz immer noch nicht gefunden habe)
Somit darf z.B. ein LKW 20 Scheinwerfer vorne haben, aber nur max. 8 dürfen funktionieren. Der Rest ist Zierrat und darf ohne zu funktionieren dran sein.

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