Fadenkreuz Scheinwerfer u. Heckscheibenwischer bemängelt! - Seite 1

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  • | 17.07.2007 00:09

Guten Abend,

mein Kumpel wurde vorhin kontrolliert nun wurden die Fadenkreuz Scheinwerfer bemängelt.
Der Polizist sagte:
"Die kreuze sind nicht erlaubt, die hast du nachträglich dort eingebaut"
Wo wir sagten das man die so kaufen kann, sagte er nur das er schon Golf gefahren ist wo wir noch im Milchregal standen.

Dann sagte der Polizist das er den Heckscheibenwischer wieder dranbauen soll!
Den muss man doch garnicht haben oder?

Was kann man nun am besten machen?
Wir haben uns gedacht das wir am besten zum Tüv fahren und uns das bescheinigen lassen das das erlaubt ist, weil er den Wagen nun vorführen muss.

Mfg


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  • | 17.07.2007 01:39

Zitat:
Zitat von Hobby_Golfer
Wir haben uns gedacht das wir am besten zum Tüv fahren und uns das bescheinigen lassen das das erlaubt ist, weil er den Wagen nun vorführen muss.
Dann ist doch alles klar.


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  • | 17.07.2007 02:10

Was sagen denn Nightwish und Walpurgis dazu ??


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  • | 17.07.2007 07:56

fadenkreuzscheinwerfer gibt es ja nun von mehreren herstellern mit abe oder e kennzeichnung z.b. fk oder diverse andere hersteller, da evtl mal freundlich anfragen, ob man ne bescheinigung bekommen kann das die so gebaut werden, oder nen produktkatalog auf den tisch legen ;)

der heckwischer ist keine pflicht, gibt ja reihenweise autos die von werk aus keine haben, bsp vento, passat limo, etc...

in meinen augen wieder ein fall von, wenn wir nichts finden saugen wir uns was aus den fingern...


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  • | 17.07.2007 08:38

Wegen dem Heckscheibenwischer hat mich letztens auch der TÜV-Mensch angesprochen, ist nur ein kleiner Mangel, ich soll ihn aber wenn möglich austragen lassen.

Das heißt, wenn am Auto serienmäßig ein Heckwischer vorhanden ist, muss er vom Tüv/Dekra auch ausgetragen werden, wenn man ihn abbaut.


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  • | 17.07.2007 14:47

Wir haben den netten Polizisten ja noch den Karton von den Scheinwerfern besorgt, da wurde er nur frech und sagte das wir den selber drucken lassen haben! Von da an haben wir lieber nix mehr gesagt!

Mfg


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  • | 17.07.2007 16:03

Das mit den Scheinwerfern ist kein Problem. Der Scheibenwischer muss aber dran oder ausgetragen sein.


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  • | 17.07.2007 18:30

Aber welcher Prüfer trägt sowas aus? Bzw. ein? Da steht dann sinngemäß "Heckscheibenwischer entfernt"


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  • | 17.07.2007 18:41

auf den scheinwerfern muss doch ein E prüfzeichen sein... das hätte doch reichen müssen... was will der denn sagen wenn der meine angel eyes sieht??
hab die hälfte vom bmw scheinwerfer genommen??? *tz*

zum scheibenwischer... würd ihn wieder dran bauen und einfach flach legen...


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  • | 17.07.2007 18:45

Zitat:
Zitat von Nightwish
Das mit den Scheinwerfern ist kein Problem. Der Scheibenwischer muss aber dran oder ausgetragen sein.
und was kommt da an strafe auf einem zu wenn man den nicht ausgetragen hat?


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  • | 17.07.2007 19:20

Müsste ich nachschauen - aus dem hohlen Bauch heraus würde ich 20 - 30 Euro tippen. Mängelkarte nicht zu vergessen.

Wenn keine ABE oder so für die Scheinwerfer vorhanden ist, haben die recht und ihr könnt nicht viel machen außer ABE besorgen, andere einbauen und Heckwischer wieder dran oder austragen.. :|


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  • | 17.07.2007 23:16

Dieser Polizist ist einer der vielen der eben auf alles ne Antwort weiß...;)dumm aber schlagfertig*Kopfschüttel*:rolleyes:leg dir für die zwecke am besten en FK o. Suspension Katalog in die Karre un frag ihn das nächste mal ob du für seinen golf auch gleich noch en paar Fadenkreuze mitbestellen sollst....:cool:
oder er hast dich nur verarscht un sich eins mit seinem Kollegen gefeixt...oft genug erlebt!


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  • | 17.07.2007 23:25

Mich haben se auch schon mal angehalten und meinten das ich das Kreuz in den Scheinwerfern selbst eigebaut hätte obwohl ein E Prüfzeichen drauf war.
Hab da den Herren erklärt das es das bei fast jedem Tuner zu kaufen gibt, da meinten sie das sie da keinen Überblick hätten und ich das bitte von einem Sachverständigen abnehmen lassen söllte.
Der nette Mann vom Tüv hat mir dann nen Zettel geschrieben das die Kreuze keinerlei Einfluss auf das Licht nehmen und somit drin bleiben dürfen...

Die Herren in den Senfhosen haben schon manchmal komische Ansichten, in der gleichen Kontrolle mit den Lampen fanden sie meinen Auspuff zu laut(Ersatzrohr und alter Remus) Hab ich den erzählt das ich ein leg in der Anlage habe und da waren die zufrieden obwohl sie sich drunter gequetscht haben...naja, man muss nich alles verstehen:hut:


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  • | 18.07.2007 09:19

Zitat:
Zitat von sssack
Zitat:
Zitat von Nightwish
Das mit den Scheinwerfern ist kein Problem. Der Scheibenwischer muss aber dran oder ausgetragen sein.
und was kommt da an strafe auf einem zu wenn man den nicht ausgetragen hat?
Glaube nicht das man da ne Strafe bekommt, hab meinen jetzt 4 Jahre nichtmehr dran, das erste mal beim Tüv wurde garnix gesagt, bei diesem mal Tüv wars ein geringer Mangel und man sagte mir wenns geht soll ich ihn austragen lassen.
Find ich aber auch sinnlos, von daher...

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